Der Wahlrechstraub und die "Staatsgewalt"! Recht oder Willkür?

Bemerkungen: Fraktur; [] = Absatzmarken im Volltext des Originals Der Wahlrechtsraub und die "Staatsgewalt"! [] Recht oder Willkür? [] Die arbeitende Bevölkerung Hamburgs steht vor einem schweren Kampfe um ihr gutes Recht. Die herrschenden Klassen haben im Bunde mit der Staatsgewalt der ar...

Full description

Bibliographic Details
Main Authors: N.N., Hamburger Buchdruckerei und Verlagsanstalt Auer & Co., Hamburg / C. Schaumburg , Hamburg
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 1904 - 1906
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/558B3DFA-9C52-4BF8-B447-8AB707EA9949
Description
Summary:Bemerkungen: Fraktur; [] = Absatzmarken im Volltext des Originals Der Wahlrechtsraub und die "Staatsgewalt"! [] Recht oder Willkür? [] Die arbeitende Bevölkerung Hamburgs steht vor einem schweren Kampfe um ihr gutes Recht. Die herrschenden Klassen haben im Bunde mit der Staatsgewalt der arbeitenden Bevölkerung Hamburgs das schon knapp genug bemessene bißchen Wahlrecht geraubt, das man dieser erst vor wenigen Jahren unter dem moralischen Druck der durch die Mißwirtschaft der herrschenden Klassen heraufbeschworenen massenmörderischen Choleraseuche hat bewilligen müssen. [] Damals hatte die Schandwirtschaft der herrschenden Klassen in Hamburg in ganz Deutschland einen Sturm der Entrüstung und Empörung wachgerufen, der allerdings im wesentlichen der Angst und Furcht entsprang, die scheußlichen Zustände, die die Mißwirtschaft der privilegierten Klassen in Hamburg geschaffen, könnten gemeingefährlich für ganz Deutschland werden und nicht nur Hamburg, sondern auch das Reich verpesten. Man drohte, Hamburg unter Kuratel stellen zu wollen wegen der gemeingefährlichen Wirtschaft des Geldsackklüngels, wenn nicht Garantien geschaffen würden für eine bessere Wirtschaftsweise und Verwaltung. [] Deh- und wehmütig versprachen und gelobten Hamburgs Bundesratsvertreter öffentlich im Reichstage Besserung. Eine Reform an Haupt und Gliedern sollte bewirkt werden. [] Aber die guten Vorsätze hielten nur solange an wie die Angst vor der gerechten Strafe für die begangenen schweren Sünden. [] Die 10 000 Menschenopfer, die die Seuche erforderte, lasteten und lasten noch auf dem Gewissen des Geldsackklüngels, der das Regiment führte in gewissenloser Selbstsucht, unter verbrecherischer Hintansetzung der dringlichsten Interessen der hamburgischen Bevölkerung, des Wohles der Gesamtheit. [] Aber die Bevölkerung dämpfte ihren Zorn und ließ Gnade vor Recht ergehen. [] Kaum stand diese Tatsache fest, da schmoll den Urhebern wieder der Kamm, und mit altgewohnter Frechheit und Unverschämtheit versuchten sie, die Bevölkerung noch weiter in vollständiger Rechtlosigkeit zu erhalten. [] Nur dem energischen Eintreten einsichtiger Männer war es zu danken, daß wenigstens ein winziger Bruchteil des gegebenen Wortes eingelöst und der Bevölkerung ein spärlich bemessenes Wahlrecht gegeben wurde. [] Und die hamburgische arbeitende Bevölkerung hat sich des mit Not und Mühe errungenen Rechtes im vollsten Maße würdig gezeigt; sie hat ein ungemein lebhaftes Interesse für das Staatswesen bekundet und hat dafür gesorgt, daß eine, wenn auch verhältnismäßig nur winzige Anzahl von Männern in die Bürgerschaft hineingekommen, die völlig frei sind von allen persönlichen Sonderinteressen und so lediglich dem Gemeinwohl dienen können. [] Aber gerade das ist dem Geldsackklüngel unbequem, der seine Alleinherrschaft gefährdet sieht, und deshalb verschworen sich seine Kumpane insgeheim, der arbeitenden Bevölkerung das schwer errungene Wahlrecht wieder zu rauben. [] Vergessen sind alle die Besserungsgelübde, die in der Choleraangst abgegeben wurden; vergessen die Lehren, die ihnen die Unglückszeit erteilt, vergessen die Nachsicht, die damals Hamburgs Volk gegen die Verbrecher geübt. [] Zum Dank für diese Nachsicht ist heute Hamburgs Volk wieder geknebelt und rechtlos gemacht worden! [] Schmach und Schande würde es für Hamburgs Volk sein, wenn es einen derartigen Raub an seinen Rechten ruhig und gelassen hinnähme, wenn es nicht alle verfügbare Kraft daransetzte, sein gutes Recht zu schützen und gegen jeden frechen räuberischen Angriff zu verteidigen. [] Es ist ein erhebendes Bewußtsein, daß Hamburgs arbeitende Bevölkerung mit einer Einmütigkeit ohnegleichen gegen den Wahlrechtsraub Front gemacht hat. Und eine der imposantesten Willenskundgebungen war die [] Wahlrechtsdemonstration am Mittwoch, den 17. Januar [] die die Wahlrechtsräuber in so hochgradige Erregung versetzt hat. [] Hamburgs Volk hat gezeigt, daß es auch Opfer zu bringen vermag für die Verteidigung seines Rechtes. [] Es galt, noch kurz vor Beginn des parlamentarischen Kampfes den herrschenden Gewalten den ernsten Willen des Volkes zu Gemüts zu führen. Und Hamburgs Bevölkerung erschien auf dem Plan, mitten aus der Arbeit heraus, in gewaltigen Massen, Tausende und Zehntausende, um in Versammlungen nie dagewesenen Umfanges noch einmal seine Stimme zu erheben. [] Da gibt es kein Drehen und Deuteln. [] Das war das Volk, das seinen Willen bekundete! [] Wer Ohren hat, zu hören, der höre! Wer Augen hat, zu sehen, der sehe! Und wer die Augen absichtlich verschließt, oder wer mit Blindheit geschlagen ist, der dient nicht dem Staatswohl, der beschwört ernste Gefahren herauf, gewaltige Erschütterungen des Gemeinwesens, die dessen ruhige und gesunde Entwicklung bedrohen. [] Die Wahlrechtsräuber haben in gewissenloser Selbstsucht diese Gefahr gezeitigt. Aber auch der arbeitenden Bevölkerung werden Vorwürfe gemacht: Hamburgs Volk hat gegen ein Willensdekret der Scharfmacher und gegen die dreimal-heilige juristische Formel verstoßen. Hamburgs Arbeiterschaft hat einen halben Tag die Arbeit ruhen lassen, um für ihr Recht in die Schranken zu treten, Hamburgs Arbeiterschaft ist ohne polizeiliche Genehmigung in wogenden Massen vor das Rathaus gezogen, um gegen den Wahlrechtsraub zu protestieren und das allgemeine, gleiche Wahlrecht zu verlangen. Das ist eine Todsünde! [] O ihr einfältigen Toren, die ihr glaubt, dem Volke seine Empörung und Erbitterung mit der Elle zumessen zu können, die ihr ihm vorschreiben möchtet, wie weit es mit seinem Protest gegen feigen und schnöden Raub seiner Rechte gehen darf. [] Schaut hin auf Rußland, wo ein unterdrücktes und geknechtetes Volk seine Ketten sprengt und Massenopfer an Gut und Blut bringt im Kampfe um sein Recht. [] Und da wähnt ihr, den flammenden Zorn eines Volkes in eure formalistische Zwangsjacke hineinpressen zu können?! [] Der Sturm, der euch um die Ohren braust, wird solche papiernen "Rechtsschranken" in Fetzen zerreißen. [] Das wäre noch schöner,, wenn es der arbeitenden Bevölkerung nicht einmal mehr gestattet sein sollte, sich gegen den Raub ihrer Rechte "friedlich und ohne Waffen" zur Wehr zu setzen, indem sie offen und frei ihren Willen kundgibt. [] Hätten die Wahlrechtsräuber, die jetzt Zeter und Mordio schreien, sich auch "sittlich empört", wenn die Hamburger Arbeiterschaft an irgend einem "Kaisertage" die Arbeit einen halben Tag hätte ruhen lassen und zu Zehntausenden vor das Rathaus gezogen wäre, um "Hurra" zu schreien? [] Das hätte man der Arbeiterschaft sicherlich nicht als schwere Sünde angerechnet. Aber weil sie für ihr eigenstes Recht eintrat und der Scharfmacher- und Wahlrechtsräubersippe donnernd zurief: "Bis hierher und nicht weiter!" deshalb "Räuber" und "Mörder". [] Ja, "Räuber" und "Mörder"! Es ist nichts so absurd, so albern, plump und dumm, um nicht doch von den Verschworenen der Wahlrechtsräuberschaft als Schreckmittel für das blöde Philistertum benutzt zu werden. [] Bismarck war skrupellos in der Wahl seiner Mittel zur Bekämpfung ihm , unbequemer Gegner. Er hing dem Zentrum den Attentäter Kullmann an die Rockschöße und den Sozialdemokraten die Attentäter Hödel und Robiling. Heute nennt die Geschichte das einen Schurkenstreich. Wie erbärmlich und gemein nimmt sich aber demgegenüber der krampfhafte Versuch der Wahlrechtsräuber und ihrer Helfershelfer aus, die aus dem tiefinneren Gefühl der Entrüstung über den Einbruch in die geheiligten Volksrechte entsprungene Volksdemonstration am 17. Januar dadurch beschmutzen zu wollen, daß sie die für ihre Rechte streitende Bevölkerung mit Mördern, Räubern, Einbrechern und Dieben auf eine Stufe stellen. [] Leute von solcher niedrigen Gesinnung bekunden dadurch, daß sie moralisch viel tiefer stehen als die Elemente, die, befreit von der strengen polizeilichen Aufsicht, am Schopenstehl ihrem Vandalismus die Zügel schießen ließen. Diese begnügten sich damit, materielles Gut zu zerstören und zu rauben, für das leicht Ersatz zu schaffen ist. [] Die Wahlrechtsräuber aber unternehmen einen gewaltsamen Ginbruch in die Volksfreiheit, um dem Volke unersetzliche geistige Güter zu rauben, ihm seine staatsbürgerlichen Rechte zu stehlen. [] Sie unternehmen diesen Raub an den Volksrechten um ihres persönlichen Vorteils willen, um sich die Alleinherrschaft zu sichern und sich auch fernerhin auf Kosten der Gesamtheit den Geldsack füllen zu können. [] Und sie besitzen dann noch die Schamlosigkeit, sich als die Hüter des Wohles der Gesamtheit aufzuspielen und die sich gegen den Raub zur Wehr setzende arbeitende Bevölkerung der Anstiftung von Mord, Raub und Diebstahl zu beschuldigen. [] Und das tun dieselben Leute, auf deren Gewissen der zehntausendfache Massenmord vom Jahre 1892 lastet, die gewaltige Schädigung der hamburgischen Bevölkerung an Gut und Leben! [] Aber damit noch nicht genug. Auf diese niederträchtige Beschuldigung baute man einen neuen Eingriff in die Rechte des Volkes auf und konfiszierte der im Kampfe um ihr Recht begriffenen Bevölkerung das Versammlungsrecht. Die Polizeibehörde behauptet in nachweislich der Wahrheit widersprechenden Weise, daß sich an die sozialdemokratischen Versammlungen am 17. Januar "Ausschreitungen, Straftaten und Auflehnungen gegen die öffentliche Ordnung angeschlossen hätten" und verbietet daraufhin nicht nur alle sozialdemokratischen Versammlungen, sondern auch interne Mitgliederversammlungen der gewerkschaftlichen Organisationen, die Vorstandswahlen, innere Vereinsangelegenheiten und andere harmlose Dinge erledigen wollen, sondern hindert sogar Versammlungen bügerlicher politischer Vereine, die gegen den Wahlrechtsraub Einspruch erheben wollen, gestattet dagegen anstandslos eine Versammlung des Reichstagswahlvereins, die für den Wahlrechtsraub Reklame macht, die man aber nur als "Vorstands- und Vertrauensmännersitzung" bezeichnet, obgleich sie vollständig den Charakter einer öffentlichen Versammlung trug. [] Das erzreaktionäre hamburgische Vereins- und Versammlungsgesetz gibt der Polizei allerdings das Recht, Versammlungen, die den öffentlichen Frieden und die öffentliche Sicherheit gefährden, zu verbieten. Das ist eine Gesetzesbestimmung, die dem subjektiven Ermessen der Polizei freien Spielraum läßt und der Polizeiwillkür Tür und Tor öffnet. Aber selbst die willkürlichste Auslegung dieser Gesetzesbestimmung rechtfertigt die Maßnahmen der Polizei in diesem Falle nicht. [] Die sozialdemokratischen Protestversammlungen am 17. Januar sind, wie schon seit Jahrzehnten alle sozialdemokratischen Versammlungen in Hamburg, in größter Ruhe und Ordnung verlaufen, wie in allen bürgerlichen Blättern zu lesen war und wie es der Polizeibehörde auch zweifellos seitens der Beamten, die die Versammlungen überwacht haben, berichtet worden ist. Trotz des ungeheuren Andranges und trotz der Tausende, die keinen Einlaß in die Versammlungslokale finden konnten, so daß gewaltige Menschenmassen die Straßen füllten, ist es in der langen Zeit von Nachmittags 3 1/2 Uhr bis Abends 7 Uhr vor, während und nach den Versammlungen weder in den Lokalen noch außerhalb derselben, auf der Straße oder sonstwo zu irgendwelchen Ausschreitungen, Straftaten oder Störungen der öffentlichen Ordnung gekommen, im Gegenteil hat sich überall eine geradezu musterhafte Ordnung gezeigt! [] Niemand ist also berechtigt, die Veranstalter und Teilnehmer der Versammlungen zu beschuldigen, daß sie Ausschreitungen, Straftaten oder Auflehnungen gegen dieöffentliche Ordnung begangen oder veranlaßt hätten. [] Wenn die Polizei trotzdem behauptet, "daß im Anschluß an die sozialdemokratischen Versammlungen Ausschreitungen, Straftaten und Auflehnungen gegen die öffentliche Ordnung stattgefunden hätten", so setzt sie sich mit den wahren Tatsachen in Widerspruch! [] Völlig ausgeschlossen ist aber erst recht jede "Gefahr für den öffentlichen Frieden und die öffentliche Sicherheit" bei den gewerkschaftlichen Mitgliederversammlungen, die lediglich ganz interne Vereinsangelegenheiten erledigen sollten. Und trotzalledem hat die Polizei auch diese Versammlungen verboten. [] Wo bleibt denn da das Recht? [] Das ist doch nackte Polizeiwillkür, die sich zwar auf das formale Recht stützt, aber mit dem Sinn des Gesetzes nichts gemein hat. Diese Tatsache zeigt klar und deutlich, wie jämmerlich es mit dem Recht der hamburgischen Bevölkerung bestellt ist, weil die Polizei dieses Recht jederzeit nach Belieben annullieren kann. [] Diese Polizeimaßnahmen lassen erkennen, was die hamburgische Bevölkerung zu erwarten hat, wenn erst die Scharfmacher ganz allein das Heft in Händen haben und nach Belieben schalten und walten können, wenn sie sich der Polizei als eines stets willfährigen Werkzeuges für ihre ausbeuterischen Interessen rücksichtslos bedienen dürfen. [] Die fadenscheinigen "Gründe", die die Polizei für ihr Vorgehen anführt, sind einer ernsthaften Kritik gar nicht wert. Daß die Exzesse am Schovenstehl mit den sozialdemokratischen und den Gewerkschaftsversammlungen nichts zu tun haben, ebensowenig wie mit der Wahlrechtsdemonstration der Hamburger Arbeiterschaft, steht außer allem Zweifel. Hätte die Polizei pflichtgemäß jenes Quartier, indem neben einer ihrem ehrlichen Erwerb nachgehenden werktätigen Bevölkerung zahlreiche verbrecherische Elemente Hausen, ausreichend Übermacht, dann wären die Ausschreitungen der verbrecherischen Elemente unmöglich gewesen. Lediglich die Vernachlässigung dieser Pflicht seitens der Polizei hat die Exzesse ermöglicht, durch welche eine Anzahl gewerbetreibender Bürger schwer geschädigt worden ist. Es ist ja für den ganzen Charakter dieser Exzesse bezeichnend, daß u. a. auch die Verkaufsstelle eines Arbeiterkonsumvereins und einige Verkehrslokale gewerkschaftlicher Arbeiterorganisationen unter dem Vandalismus der Exzedenten zu leiden hatten. Alle diese Tatsachen sind der Polizei wohl bekannt. [] Mit um so größerer Entschiedenheit muß deshalb jeder Versuch zurückgewiesen werden, diese Exzesse als Vorwand für die Aufhebung des Versammlungsrechtes der Arbeiter und zur Diskreditierung des berechtigten Kampfes der Hamburger Arbeiterschaft gegen den Wahlrechtsraub zu mißbrauchen! [] Was in jenem Quartier in die Erscheinung tritt, ist ein Produkt der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung, für das allein die Verteidiger dieser "Ordnung" verantwortlich zu machen sind, und das sind in erster Reihe die Wahlrechtsräuber, die ja sogar die zweifelhaften Existenzen des Großstadtsumpfes zu Staats- und Ordnungsstützen erster Klasse avancieren lassen, die den Bordell- und Kaschemmenwirten politische Privilegien in reicher Fülle geben, ein doppeltes und dreifaches Wahlrecht in Gemeinschaft mit Senatoren, königlichen Kaufleuten und anderen "Ehrbaren", während sie den ehrlichen Arbeiter entweder ganz von der Wahlberechtigung ausschließen oder sein Wahlrecht auf ein Minimum reduzieren. [] Wenn irgendwem eine moralische Schuld an den Exzessen zuzuschreiben ist, dann einzig und allein den Wahlrechtsräubern, die solche aller gesunden Vernunft und aller wahrhaften Ordnung hohnsprechenden Zustände gezeitigt haben. [] Die Sozialdemokratie [] hat den ernsten Willen, mit diesen Zuständen aufzuräumen. Sie wird nicht erlahmen im Kampfe gegen die gemeingefährliche Interessenwirtschaft des Geldfaltklüngels, die schon so oft schweres Unglück über Hamburg gebracht hat; sie wird der Willkür rücksichtslos entgegentreten, wo immer sie sich zeigt; sie wird dem Rechte Geltung verschaffen, der Wahrheit zum Siege verhelfen und der Freiheit eine Gasse bahnen! [] Hamburgs Bevölkerung wird mit uns sein, wenn es gilt, den Kampf ums Recht durchzuführen bis zur Niederwerfung der Volksfeinde, bis zum Siege des Volkes! [] Und dieser Kampf muß jetzt mit äußerster Kraft geführt werden! [] Auf, Sozialisten, schließt die Reihen, [] Die Trommel ruft, die Banner weh'n, [] Es gilt die Arbeit zu befreien, [] Es gilt der Freiheit Aufersteh'n! [] Schließt die Phalanx zum Kampf um Euer gutes Recht! [] Nieder mit Willkür und Gewalt! [] Hoch unser Recht! [] Nieder mit den Wahlrechtsräubern! [] Nieder mit dem Klassenwahlrecht! [] Hinein in die sozialdemokratische Partei! [] Mit der Sozialdemokratie zum Kampf gegen die Wahlrechtsräuber! [] Verlag: C. Schaumburg in Hamburg. - Rotationsdruck: Hamburger Buchdruckerei und Verlagsanstalt Auer & Co. in Hamburg.
Published:1904 - 1906