An jede parteilose Wählerin, an jeden parteilosen Wähler! Sorge für Ordnungs- und Sicherheits-Gesetze durch Volksentscheid!

Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; ... vielleicht wieder kein parteiloser Kandidat, dann wähl' ich lieber garnicht, sagt fast jeder Dritte. Wenn Sie das verhindern wollen, helfen Sie mir bitte ... [] An jede parteilose Wählerin, an jeden parteilosen Wähler! [] Sorge für O...

Full description

Bibliographic Details
Main Authors: Wenger, Johannes Martin, Pressehaus Geisel & Co. G.m.b.H., Wiesbaden
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 24.07.1949 - 14.08.1949
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/61E9AC21-C953-4759-AF55-1B806BDF74F2
Description
Summary:Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; ... vielleicht wieder kein parteiloser Kandidat, dann wähl' ich lieber garnicht, sagt fast jeder Dritte. Wenn Sie das verhindern wollen, helfen Sie mir bitte ... [] An jede parteilose Wählerin, an jeden parteilosen Wähler! [] Sorge für Ordnungs- und Sicherheits-Gesetze durch Volksentscheid! [] Haben die Parteien und Behörden, die seit mindestens 50 Jahren für die Gesetze verantwortlich sind, für Sicherheit und Ordnung gesorgt? Die letzten 30 Jahre haben Sie doch noch in Erinnerung?: Fehlende Reformgesetze, Unzufriedenheit, Deflation, Arbeitslosigkeit, Krise, Radikalismus, Gewalt (Krieg), Schwarzmarktzeit und Reden, Reden in jeder Lebenslage und Schattierung ... [] Unter Berufung nur auf Ihre kühle Überlegenheit erlaube ich mir die Frage: Glauben Sie, daß es anders wird? Wenn Sie das glauben: Warum eigentlich? [] Das Ergebnis der Ausschußgesetze haben wir jetzt. Wollen wir es nicht einmal mit Volksentscheid-Gesetzen versuchen? Zum Beispiel mit einem Parteien- und Behörden-Reformgesetz? [] Wer macht mit? [] Bedenken Sie nur vier bei jeder Einstellung im Geschäftsleben selbstverständliche Grundsätze: jeder muß [] a) den von ihm angerichteten Schaden bezahlen und [] b) die üblichen Bewerbungsunterlagen (Ausbildung und Vorstrafen, Lebenslauf) beibringen und darf [] c) sich nicht - auch nicht seine Vettern - an seiner Arbeit persönlich bereichern, und wird [] d) nach seiner Ausbildung und Leistung bezahlt. [] Dies (a bis d) unter Anpassung an die bestehenden Gesetze ergibt folgenden [] Gesetzesvorschlag [] unter Zugrundelegung der üblichen juristischen Formulierung: [] An Stelle der §§ 839 BGB, 131 RV usw. tritt folgende Bestimmung: [] § 1 [] Derjenige, dem im Umgang mit Parteien, Behörden, Beamten oder mit öffentlicher Gewalt ausgestatteten Stellen Schaden entsteht, hat gegen diese Anspruch auf Schadenersatz, wobei Körperschaft, zeichnender Beamte und Sachbearbeiter bzw. Funktionär als Gesamtschuldner haften. [] Diese Verpflichtung tritt nicht ein, wenn die Schuldner beweisen, daß [] a) sie bei ihrem unverzüglichen Tun oder Unterlassen die äußerste Sorgfalt angewandt haben, um dem Geschädigten zu der diesem nach dem Gesetz günstigsten Möglichkeit zu verhelfen oder, [] b) der Schaden ausschließlich auf andere Ursachen zurückzuführen ist, als solche gilt eigenes Verschulden des Geschädigten nur dann, wenn die Belehrungspflicht rechtzeitig erfüllt wurde, oder [] c) bei mehreren gleichzeitig vorhandenen Bewerbern und nicht ausreichender Leistungsmöglichkeit (Konzession, Anstellung usw.) der objektiv Beste ausgewählt ist. Dieser Entlastungsbeweis ist ausgeschlossen, wenn nicht eine Woche vor Entscheidung die Bewerbungsunterlagen der auszuwählenden Bewerber den mutmaßlich erfolglosen Bewerbern zur Kenntnis durch Einsicht oder Abschriftnahme gebracht ist. [] Bezüglich der ausgesprochenen Tätigkeit des Richters, Staatsanwalts, Steuerbeamten und Lehrers einschließlich der Hilfspersonen wie Gerichtsvollzieher und Polizeibeamte - bleibt es bei der bisherigen Regelung. Kostenerstattung und Festsetzung von Gerichtskosten oder Auslagen gegen den Gläubiger erfolgt nur bei mutwilliger Rechtsverfolgung. [] § 2 [] Wer sich im öffentlichen Leben als Beamter, Politiker und dergl. betätigt, [] a) ohne seinen Namen, den erlernten Beruf und die etwaigen Vorstrafen anzugeben, ist entsprechend den § 42 2, und 145 c StGB auszuschließen, oder [] b) mit Geld, das Kraft öffentlicher Gewalt (Steuern) oder durch Sammeln (Mitgliedsbeiträge) erhoben ist, bezahlt wird, wird nach seinem Leistungsvermögen, wie es sich aus seinem erlernten Beruf entsprechend seinem bisherigen Arbeitseinkommen ergeben würde, honoriert, höchstens jedoch entsprechendes Beamtengehalt. [] Nachgewiesene Barauslagen werden nach Beamtensätzen voll vergütet. [] Pensionen dürfen nur nach Maßgabe der absolvierten Beamtenausbildung bezahlt werden. [] Nebeneinkünfte, z. B. Aufsichtsrat-Tantiemen, Autoren-Honorare, sowie alle Einnahmen, die auch nur mittelbar aus der Verwertung oder Verwaltung der öffentlichen Gewalt und der sich aus ihr ergebenden Beziehungen anfallen, sind mit 95% zusammen mit der Einkommensteuer zu versteuern. [] § 3 [] Einstellungsbescheide in Strafsachen gegen Minister, Präsidenten und Abgeordnete bedürfen zur Gültigkeit der wörtlichen Bekanntgabe im Gesetzblatt. [] § 4 [] Gesetze sind nur gültig, wenn sie im Eingang den Namen derer tragen, die für Ihren Erlaß gestimmt haben. [] Zu erreichen ist dies [] indem Sie sich meinem entsprechenden Volksentscheidsantrag vom 28.5.49 beim Innenministerium Wiesbaden, Boseplatz, wie folgt anschließen: [] Auch ich bitte um Durchführung eines Volksentscheides über den vorstehenden Gesetzentwurf (Dr. Wenger: Behördenreformgesetz). Wiesbaden, den 24.7.1949. [] Name Vorname Beruf Wohnort Straße: [] 1) [] 2) [] Finde ich mit meinem Vorschlag Ihren Beifall? ... und wollen Sie mich als Ihren parteilosen und von jedem Interessentenkreis unabhängigen - Vertreter im Bundestag sehen? Dann lassen Sie mir bitte sofort Ihre Unterschrift unter nachstehendem Wahlvorschlag zukommen. Es genügt direkte Abgabe beim Städtischen. Wahlamt, Luisenstr. 41, vier Treppen, Zimmer 45. Letzter Termin: 28.7., aber bedenken Sie, daß Ihre Wahlberechtigung für Wiesbaden noch überprüft werden muß. Wenn ich - mit Ihrer Hilfe, durch die Sie sich selbst, soweit Sie an Ordnung und Sicherheit interessiert sind, auch am besten helfen - bei der Wahl durchkomme, setze ich mich dafür ein, daß alle wichtigen Gesetze (Verfassung, Kriegsfolgenausgleich, Hauptstadt-Bestimmung letztere am billigsten und daher am vernünftigsten: Frankfurt bei Entlastung durch Wiesbaden, Bundespräsident, und Mainz, Arbeitsministerium - zum Volksentscheid vorgelegt werden, wobei ich Sie durch einen direkten Informationsdienst auf dem Laufenden halten würde. In diesem Sinne grüßt Sie [] Dr. WENGER, [] Frankfurt/M., Lindenstr. 20 (Wiesbaden, Moritzstraße 43) [] Eilt sehr! [] Wiesbaden, den 24.7.49 [] Bundestag-Wahlvorschlag [] An den Herrn Kreiswahlleiter im Wahlkreis Wiesbaden, über den Herrn Oberbürgermeister (Wahlamt Wiesbaden, Luisenstr. 41, vier Treppen). Ich (wir) die Unterzeichneten, schlagen für den Wahlkreis Wiesbaden zur Wahl am 14.8.49 als parteilosen Kandidaten den Rechtsanwalt Dr. Johannes Martin Wenger, geboren am 20.6.05 in Paszieszen (Memelland), jetzt Frankfurt a. M., Lindenstr. 20 bisher Wiesbaden, Moritzstr. 43 durch leserliche, vollständige und eigenhändige Unterschrift vor [] Name Vorname Beruf Ort Straße Geburtstag [] 1) [] 2) [] Druck: Pressehaus G.m.b.H. Geisel & Co., Wiesbaden, Bahnhofstraße 33. - Verantwortlich f.d. Inh.: RA. Dr. Wenger, Frankfurt/M. Aufl. 120000.
Published:24.07.1949 - 14.08.1949