Summary: | Proklamation. 1.) Um Irrtümer auszuschließen und in böswilliger Absicht verbreiteten Gerüchten entgegenzutreten, erkläre ich feierlich, dass sofort nach Wiederherstellung der Ordnung das dem Volke von der bisherigen Regierung vorenthaltene Recht, sein Schicksal durch Neuwahlen selbst zu bestimmen, in vollem Umfänge gewährt werden wird. Sobald Ruhe im Lande ist, erfolgt die Ausschreibung der Wahlen zum Reichstage. 2.) Die Regierung beabsichtigt keine politisch einschneidende Notverordnungen, soweit solche nicht erforderlich sind: a) zur Aufrechterhaltung der Ordnung und des wirtschaftlichen Lebens; b) gegen wucherische Ausbeutung des Volkes; c) zur Beseitigung der Korruption[.] 3.) Die Regierung wird alle lebenswichtigen Betriebe und alle Arbeitswilligen schützen, Widerstand aber mit voller Entschlossenheit unterdrücken. Der Reichskanzler Kapp. Berlin, der 14. März 1920.
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