Befehl des Militärkommandanten der Stadt Magdeburg

Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Befehl [] des Militärkommandanten der Stadt Magdeburg [] Für die Herbeiführung einer festen öffentlichen Ordnung wird befohlen: [] 1. Ab 14 Uhr des 17. Juni 1953 wird für die Stadt Magdeburg der Ausnahmezustand verhängt. [] 2. Alle Demonstra...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Militärkommando für die Stadt Magdeburg
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 17.06.1953
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/65FA7F90-DD49-48EF-A267-E31CFD3ADEEF
Description
Summary:Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Befehl [] des Militärkommandanten der Stadt Magdeburg [] Für die Herbeiführung einer festen öffentlichen Ordnung wird befohlen: [] 1. Ab 14 Uhr des 17. Juni 1953 wird für die Stadt Magdeburg der Ausnahmezustand verhängt. [] 2. Alle Demonstrationen, Versammlungen, Kundgebungen und Ansammlungen über drei Personen werden auf Straßen, Plätzen sowie vor öffentlichen Gebäuden verboten. [] 3. Jeglicher Verkehr von Fußgängern, Kraftfahrzeugen und Fahrzeugen wird von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens verboten. [] 4. Diejenigen, die gegen diesen Befehl verstoßen, werden nach dem Kriegsgesetz bestraft. [] Militärkommando für die Stadt Magdeburg
Published:17.06.1953