(1927). Verpflichtung der vorläufig unterstützungspflichtigen Fürsorgebehörden, auf die Behandlung von Geschlechtskrankheiten hinzuwirken. Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge Nr. 12 vom Dezember 1926 . [Rezension].
Chicago Style (17th ed.) CitationVerpflichtung Der Vorläufig Unterstützungspflichtigen Fürsorgebehörden, Auf Die Behandlung Von Geschlechtskrankheiten Hinzuwirken. Nachrichtendienst Des Deutschen Vereins Für öffentliche Und Private Fürsorge Nr. 12 Vom Dezember 1926 . [Rezension]. 1927.
MLA (8th ed.) CitationVerpflichtung Der Vorläufig Unterstützungspflichtigen Fürsorgebehörden, Auf Die Behandlung Von Geschlechtskrankheiten Hinzuwirken. Nachrichtendienst Des Deutschen Vereins Für öffentliche Und Private Fürsorge Nr. 12 Vom Dezember 1926 . [Rezension]. 1927.