Deutscher Volksrat, S., & Kongreß-Verlag. (1949). Freundschaft mit allen Völkern - Die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts binden die Staatsgewalt und jeden Bürger. - Die Aufrechterhaltung und Wahrung freundschaftlicher Beziehungen zu allen Völkern ist die Pflicht der Staatsgewalt. - Kein Bürger darf an kriegerischen Handlungen teilnehmen, die der Unterdrückung eines Volkes dienen (Artikel 5 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik) - Ist das nicht auch Dein Ziel? - Friede und Freundschaft mit allen Völkern.
Chicago Style (17th ed.) CitationDeutscher Volksrat, Sekretariat, and Kongreß-Verlag. Freundschaft Mit Allen Völkern - Die Allgemein Anerkannten Regeln Des Völkerrechts Binden Die Staatsgewalt Und Jeden Bürger. - Die Aufrechterhaltung Und Wahrung Freundschaftlicher Beziehungen Zu Allen Völkern Ist Die Pflicht Der Staatsgewalt. - Kein Bürger Darf an Kriegerischen Handlungen Teilnehmen, Die Der Unterdrückung Eines Volkes Dienen (Artikel 5 Der Verfassung Der Deutschen Demokratischen Republik) - Ist Das Nicht Auch Dein Ziel? - Friede Und Freundschaft Mit Allen Völkern. 1949.
MLA (8th ed.) CitationDeutscher Volksrat, Sekretariat, and Kongreß-Verlag. Freundschaft Mit Allen Völkern - Die Allgemein Anerkannten Regeln Des Völkerrechts Binden Die Staatsgewalt Und Jeden Bürger. - Die Aufrechterhaltung Und Wahrung Freundschaftlicher Beziehungen Zu Allen Völkern Ist Die Pflicht Der Staatsgewalt. - Kein Bürger Darf an Kriegerischen Handlungen Teilnehmen, Die Der Unterdrückung Eines Volkes Dienen (Artikel 5 Der Verfassung Der Deutschen Demokratischen Republik) - Ist Das Nicht Auch Dein Ziel? - Friede Und Freundschaft Mit Allen Völkern. 1949.