Freundschaft mit allen Völkern - Die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts binden die Staatsgewalt und jeden Bürger. - Die Aufrechterhaltung und Wahrung freundschaftlicher Beziehungen zu allen Völkern ist die Pflicht der Staatsgewalt. - Kein Bürger darf an kriegerischen Handlungen teilnehmen, die der Unterdrückung eines Volkes dienen (Artikel 5 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik) - Ist das nicht auch Dein Ziel? - Friede und Freundschaft mit allen Völkern

Bibliographic Details
Main Authors: Deutscher Volksrat, Sekretariat, Kongreß-Verlag
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 1949
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/BAD4C3A6-23FC-4692-9544-3842EF3B0C7E
_version_ 1771404865610711043
author Deutscher Volksrat, Sekretariat
Kongreß-Verlag
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era Deutscher Volksrat
Völkerfreundschaft
Verfassung der DDR
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geographic Deutschland (1945-1949)
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spellingShingle Freundschaft mit allen Völkern - Die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts binden die Staatsgewalt und jeden Bürger. - Die Aufrechterhaltung und Wahrung freundschaftlicher Beziehungen zu allen Völkern ist die Pflicht der Staatsgewalt. - Kein Bürger darf an kriegerischen Handlungen teilnehmen, die der Unterdrückung eines Volkes dienen (Artikel 5 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik) - Ist das nicht auch Dein Ziel? - Friede und Freundschaft mit allen Völkern
Deutscher Volksrat, Sekretariat
Kongreß-Verlag
[Foto]
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title Freundschaft mit allen Völkern - Die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts binden die Staatsgewalt und jeden Bürger. - Die Aufrechterhaltung und Wahrung freundschaftlicher Beziehungen zu allen Völkern ist die Pflicht der Staatsgewalt. - Kein Bürger darf an kriegerischen Handlungen teilnehmen, die der Unterdrückung eines Volkes dienen (Artikel 5 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik) - Ist das nicht auch Dein Ziel? - Friede und Freundschaft mit allen Völkern
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