Freundschaft mit allen Völkern - Die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts binden die Staatsgewalt und jeden Bürger. - Die Aufrechterhaltung und Wahrung freundschaftlicher Beziehungen zu allen Völkern ist die Pflicht der Staatsgewalt. - Kein Bürger darf an kriegerischen Handlungen teilnehmen, die der Unterdrückung eines Volkes dienen (Artikel 5 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik) - Ist das nicht auch Dein Ziel? - Friede und Freundschaft mit allen Völkern
Main Authors: | Deutscher Volksrat, Sekretariat, Kongreß-Verlag |
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Institution: | Archiv der sozialen Demokratie (AdsD) |
Format: | IMAGE |
Language: | German |
Published: |
1949
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Subjects: | |
Online Access: | http://hdl.handle.net/11088/BAD4C3A6-23FC-4692-9544-3842EF3B0C7E |
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by: Deutscher Volksrat, Sekretariat, et al.
Published: (1949)