Wer zur Erlangen von Brotkarten unrichtige Angaben macht, wird nach der Bundesratsverordnung vom 28. 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Der Ausschuss für Brotversorgung
Main Authors: | Ausschuss für Brotversorgung, Hamburg, Grefe & Tiedemann, Hamburg |
---|---|
Institution: | Archiv der sozialen Demokratie (AdsD) |
Format: | IMAGE |
Language: | German |
Published: |
06.1915 -
|
Subjects: | |
Online Access: | http://hdl.handle.net/11088/E3B68CF5-C857-4C90-A7C1-30F1CE8E6B68 |
Similar Items
-
Wer zur Erlangung von Fleischkarten unrichtige Angaben macht, wird auf Grund §15 des Bundesratsbeschlusses ... mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft
by: Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe, Hamburg, et al.
Published: (03.1916 -) -
Wer zur Erlangung von Milchkarten unrichtige Angaben macht, wird ... bestraft
by: Deputation für Handel, Schifffahrt und Gewerbe, Hamburg, et al.
Published: (1917) -
Warnung. Es wird dringend davor gewarnt, zur Erlangung von Lebensmittelkarten unrichtige Angaben zu machen, da eine Nachprüfung stattfindet
by: Hamburgisches Kriegsversorgungsamt, et al.
Published: (1917) -
Warnung. Die Verabfolgung einer Kohlen-Ausweiskarte darf nur beantragt werden: 1. von Haushaltungsvorständen für den Haushalt, 2. von Einlogierern, die eine eigene Wirtschaftsführung mit eigenem Feuerungsbedarf für Kochzwecke (nicht für Heizzwecke) haben
by: Hamburgisches Kriegsversorgungsamt, et al.
Published: (18.05.1917) -
Zur Beachtung. Karten nachzählen! Spätere Einwendungen gegen die Zahl der Karten werden nicht berücksichtigt
by: Hamburgisches Kriegsversorgungsamt, et al.
Published: (1915 -)