Schärfsten Widerspruch legt SPD-Vorstandssprecher Wolfgang Clement heute im SPD-Pressedienst gegen eine Grundsatzentscheidung des Karlsruher Bundesgerichtshofes (Az: 3 Str. 36/84) zur strafrechtlichen Beurteilung neonazistischer Tatbestände ein. Ein Urteil wie dieses, das einer intellektuellen Förderung neonazistischer Umtriebe gleichkomme, dürfe nicht unwidersprochen stehen bleiben, sondern fordere die deutschen Juristenorganisation, den Deutschen Richterbund zumal, zu einer ernsthaften Auseinandersetzung heraus. Der Beitrag Clements hat diesen Wortlaut

Bibliographic Details
Institution:Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung
Format: TEXT
Language:German
Published: 1984
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/de-bo133:92911
_version_ 1771404767829950466
collection Pressemitteilungen der SPD 1958-1998
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title Schärfsten Widerspruch legt SPD-Vorstandssprecher Wolfgang Clement heute im SPD-Pressedienst gegen eine Grundsatzentscheidung des Karlsruher Bundesgerichtshofes (Az: 3 Str. 36/84) zur strafrechtlichen Beurteilung neonazistischer Tatbestände ein. Ein Urteil wie dieses, das einer intellektuellen Förderung neonazistischer Umtriebe gleichkomme, dürfe nicht unwidersprochen stehen bleiben, sondern fordere die deutschen Juristenorganisation, den Deutschen Richterbund zumal, zu einer ernsthaften Auseinandersetzung heraus. Der Beitrag Clements hat diesen Wortlaut
url http://hdl.handle.net/11088/de-bo133:92911