Schärfsten Widerspruch legt SPD-Vorstandssprecher Wolfgang Clement heute im SPD-Pressedienst gegen eine Grundsatzentscheidung des Karlsruher Bundesgerichtshofes (Az: 3 Str. 36/84) zur strafrechtlichen Beurteilung neonazistischer Tatbestände ein. Ein Urteil wie dieses, das einer intellektuellen Förderung neonazistischer Umtriebe gleichkomme, dürfe nicht unwidersprochen stehen bleiben, sondern fordere die deutschen Juristenorganisation, den Deutschen Richterbund zumal, zu einer ernsthaften Auseinandersetzung heraus. Der Beitrag Clements hat diesen Wortlaut
Institution: | Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung |
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Format: | TEXT |
Language: | German |
Published: |
1984
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Subjects: | |
Online Access: | http://hdl.handle.net/11088/de-bo133:92911 |
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