Erziehungsurlaub: Kündigungsschutz mit Hintertür . Blüm stellte Allgemeine Verwaltungsvorschrift fertig. Zur Zuleitung an die Länder hat Bundesarbeitsminister Blüm jetzt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 18 Bundeserziehungsgeldgesetz fertiggestellt. Die Vorschrift zeigt: Beim Kündigungsschutz während des Erziehungsurlaubs bleibt die Hintertür offen. Die "Arbeitsplatzgarantie" kann sich letztlich als "so löchrig erweisen, daß ein Schweizer Käse dagegen wie ein sicherer Schutzschirm wirkt". Für "Nachbesserungen" plädiert deshalb der stellvertretende SPD-Bundesgeschäftsführer Wolfgang Clement
Institution: | Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung |
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Format: | TEXT |
Language: | German |
Published: |
1985
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Subjects: | |
Online Access: | http://hdl.handle.net/11088/de-bo133:93131 |
Published: | 1985 |
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