Erziehungsurlaub: Kündigungsschutz mit Hintertür . Blüm stellte Allgemeine Verwaltungsvorschrift fertig. Zur Zuleitung an die Länder hat Bundesarbeitsminister Blüm jetzt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 18 Bundeserziehungsgeldgesetz fertiggestellt. Die Vorschrift zeigt: Beim Kündigungsschutz während des Erziehungsurlaubs bleibt die Hintertür offen. Die "Arbeitsplatzgarantie" kann sich letztlich als "so löchrig erweisen, daß ein Schweizer Käse dagegen wie ein sicherer Schutzschirm wirkt". Für "Nachbesserungen" plädiert deshalb der stellvertretende SPD-Bundesgeschäftsführer Wolfgang Clement

Bibliographic Details
Institution:Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung
Format: TEXT
Language:German
Published: 1985
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/de-bo133:93131