Bekanntmachung. Es wird auf bekannte Bestimmungen hingewiesen, daß das Rote-Kreuz-Abzeichen (Genfer Neutralitätsabzeichen) auf keinen Fall für rein militärische Zwecke gebraucht werden darf
Bemerkungen: schwarze Schrift auf weißem Grund
Main Authors: | Stadtkommandant München, der Beauftragte für Sanitätswesen: Kißmer, Knorr & Hirth, München |
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Institution: | Archiv der sozialen Demokratie (AdsD) |
Format: | IMAGE |
Language: | German |
Published: |
20.04.1919
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Subjects: | |
Online Access: | http://hdl.handle.net/11088/24BE30D2-41BB-489A-BB7A-5B7D6A85C2FB |
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