Der im Korpsbereich Erstes b. A.K. verhängte Belagerungszustand und das Standrecht werden nur im Interesse der Sicherheit des Proletariats bis auf weiteres aufrechterhalten. Die Polizeistunde ist auf abends 10 Uhr Samstag und Sonntag auf 11 1/2 Uhr festgesetzt
Bemerkungen: schwarze Frakturschrift auf weißem Grund
Main Authors: | Generalkommando des ersten bayerischen Armeekorps, Zitter, Moser, Knorr & Hirth, München |
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Institution: | Archiv der sozialen Demokratie (AdsD) |
Format: | IMAGE |
Language: | German |
Published: |
08.04.1919
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Subjects: | |
Online Access: | http://hdl.handle.net/11088/ECE66F43-44C5-41A5-B128-486AE82DF507 |
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