Gemeinsam arbeiten Gemeinsam leben Gemeinsam entscheiden

Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Flugblatt ist entnommen aus: DGB-Archiv im AdsD, Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand, Abt. Ausländische Arbeitnehmer, Signatur: 5/ DGA 2 529 Gemeinsam arbeiten [] Gemeinsam leben [] Gemeinsam entscheiden [] Ausländer sind nicht nur A...

Full description

Bibliographic Details
Main Authors: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand, Abteilung Ausländische Arbeitnehmer, Union-Druckerei, Frankfurt am Main
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 1987
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/C7007DB1-D676-44EF-A642-25DF73C36E22
Description
Summary:Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Flugblatt ist entnommen aus: DGB-Archiv im AdsD, Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand, Abt. Ausländische Arbeitnehmer, Signatur: 5/ DGA 2 529 Gemeinsam arbeiten [] Gemeinsam leben [] Gemeinsam entscheiden [] Ausländer sind nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Mitbürger! [] Deshalb: Kommunales Wahlrecht für ausländische Arbeitnehmer und ihre Familien. [] DGB [] Herausgeber: DGB-Bundesvorstand, Düsseldorf, Gestaltung: ACON, Köln, Druck: Union-Druckerei, Frankfurt/ M. 3/87 [] Mitwirken! [] Mitgestalten! [] Mitbestimmen! [] NUR IM BETRIEB? [] Er ist gewählt als Mitglied eines Betriebsrates in einem großen Betrieb. Erträgt nicht nur das Vertrauen seiner ausländischen Kolleginnen und Kollegen, sondern auch der deutschen. Im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes kann er mitwirken, mitgestalten und mitbestimmen. Niemand bezweifelt seine Fähigkeit, dieses Amt auszuüben. Das ist im Betrieb so. Hat er Feierabend, ist er auch gleichzeitig unmündig, denn in dem Bereich, in dem er wohnt, dort wo er seinen Lebensmittelpunkt hat, ist er von jeder Mitwirkung ausgeschlossen. Viele ausländische Arbeitnehmer und ihre Familien wohnen mehr als 25 Jahre in diesem Land. Sie haben ihren Lebensmittelpunkt hier bei uns. Sie sind Teil dieser Gesellschaft geworden, deshalb ist der DGB der Auffassung, daß schrittweise ihre politische Mitbeteiligung eingeführt werden muß. Ein wichtiger erster Schritt wäre die Einführung des kommunalen Wahlrechts. [] Selbstverständlich streiten die Juristen heftig. Wir sind der Auffassung - wir brauchen keinen Streit der Juristen. Was man politisch will, kann man auch politisch verwirklichen. [] DGB
Published:1987