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    “…So wurden europäische Rahmengesetze (Richtlinien) geschaffen, die von den Mitgliedstaaten verbindlich umgesetzt werden müssen - sonst droht ihnen ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. [] Rechtsgrundlagen [] Es gibt drei Richtlinien des Rates zur Gleichbehandlung von Frauen: [] Die erste Richtlinie des Rates vom 10.2.1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des gleichen Entgelts für Männer und Frauen (75/117/EWG). [] Unter Entgelt im Sinne dieses Artikels sind die üblichen Grund- oder Mindestlöhne und -gehälter sowie alle sonstigen Vergütungen zu verstehen, die der Arbeitgeber aufgrund des Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer mittelbar oder unmittelbar in bar oder in Sachleistung zahlt. [] Die zweite Richtlinie des Rates vom 9.2.1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen. [] Die dritte Richtlinie des Rates vom 19.12.1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit (79/7/EWG). [] Diese Richtlinien sind noch längst nicht überall in den Mitgliedstaaten der EG verwirklicht. …”
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    “…So wurden europäische Rahmengesetze (Richtlinien) geschaffen, die von den Mitgliedstaaten verbindlich umgesetzt werden müssen - sonst droht ihnen ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. [] Rechtsgrundlagen [] Es gibt drei Richtlinien des Rates zur Gleichbehandlung von Frauen: [] Die erste Richtlinie des Rates vom 10.2.1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des gleichen Entgelts für Männer und Frauen (75/117/EWG). [] Unter Entgelt im Sinne dieses Artikels sind die üblichen Grund- oder Mindestlöhne und -gehälter sowie alle sonstigen Vergütungen zu verstehen, die der Arbeitgeber aufgrund des Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer mittelbar oder unmittelbar in bar oder in Sachleistung zahlt. [] Die zweite Richtlinie des Rates vom 9.2.1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen. [] Die dritte Richtlinie des Rates vom 19.12.1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit (79/7/EWG). [] Diese Richtlinien sind noch längst nicht überall in den Mitgliedstaaten der EG verwirklicht. …”
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