Der Sprecher des SPD-Vorstandes Lothar Schwartz, teilt mit . das Präsidium der Sozialdemokratische Partei Deutschlands hat sich mit der Normenkontrollklage der Regierung des Landes Niedersachsen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Beiträgen und Spenden an politische Parteien befaßt und dazu einstimmig eine Stellungnahme verabschiedet. Sie wurde vom Schatzmeister der Partei, Friedrich Halstenberg, dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe unter dem Datum des 16. Januar 1979 übersandt. Die Stellungnahme hat folgenden Wortlaut
Institution: | Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung |
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Format: | TEXT |
Language: | German |
Published: |
1979
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Subjects: | |
Online Access: | http://hdl.handle.net/11088/de-bo133:93264 |
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Der Sprecher des SPD-Vorstandes, Lothar Schwartz, teilt mit . bei der heute vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beginnenden mündlichen Verhandlung über die Normenkontrollklage des Landes Niedersachsen zur Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden an Parteien hat der damit befasste II. Senat auch eine Anhörung der Schatzmeister der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien vorgesehen. Der Schatzmeister der sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Prof. Dr. Friedrich Halstenberg, führt dabei u.a. aus
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Der Schatzmeister der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Friedrich Halstenberg, hat für die Sendung "Report" des Deutschen Fernsehens zum Thema Parteienfinanzierung die folgende Stellungnahme abgegeben
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Der Sprecher des SPD-Vorstandes, Lothar Schwartz, teilt mit . der Bundesausschuß der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD (AfA) hat zum Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Mitbestimmunggesetz 1976 folgende Stellungnahme verabschiedet
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