Krebserzeugende Wirkung von Nanomaterialien am Arbeitsplatz
"Die Recherchen und Auswertungen haben bestatigt, dass die Hinweise auf krebserzeugende Wirkungen von atembaren Stauben aus Nanomaterialien ernst zu nehmen sind. Ganz allgemein ist es sehr schwierig, Lungenkrebs erzeugende Wirkungen von Arbeitsstoffen mittels Untersuchungen an Menschen nachzuwe...
Main Author: | |
---|---|
Institution: | ETUI-European Trade Union Institute |
Format: | TEXT |
Language: | German |
Published: |
Düsseldorf
2011
HBS |
Subjects: | |
Online Access: | https://www.labourline.org/KENTIKA-19182407124919006899-Krebserzeugende-Wirkung-von-Na.htm |
Summary: | "Die Recherchen und Auswertungen haben bestatigt, dass die Hinweise auf krebserzeugende Wirkungen von atembaren Stauben aus Nanomaterialien ernst zu nehmen sind.
Ganz allgemein ist es sehr schwierig, Lungenkrebs erzeugende Wirkungen von Arbeitsstoffen mittels Untersuchungen an Menschen nachzuweisen. Dies liegt zum einen an der langen Zeitspanne, die zwischen dem Beginn der Belastung mit einem Stoff und dem Auftreten der Krebserkrankung liegen kann. Außerdem ist derzeit Lungenkrebs die Todesursache bei rund 7 % der Männer in der Allgemeinbevölkerung in Deutschland. Um einzelne Einflusse auf das Lungenkrebsrisiko in gezielten Untersuchungen an staubbelasteten Arbeitergruppen gegen dieses Hintergrundrisiko durch Rauchen und andere Ursachen abgrenzen zu können, waren sehr langwierige Studien an sehr großen Gruppen erforderlich. Und auch dann konnte nur ein relativ hohes zusätzliches Risiko überhaupt nachgewiesen werden. Auch wenn Stoffe bereits seit Jahrzehnten auf dem Markt sind, ist daher der Nachweis an Menschen nicht zu erwarten, selbst wenn tatsächlich ein inakzeptabel oder intolerabel erhöhtes Lungenkrebsrisiko besteht. Aus diesem Grund werden in der EU bzw. ihren Mitgliedsstaaten Arbeitsstoffe auch aufgrund von Tierversuchen und unter Nutzung bestehender Erkenntnisse zu Stoffen mit ähnlicher Struktur als krebserzeugend anerkannt, d.h. eingestuft. Dabei spielt das Vorsorgeprinzip eine Rolle. Es gibt Nanomaterialien von sehr unterschiedlicher chemischer Zusammensetzung und Beschaffenheit. Bei Nanopartikeln, die in wesentlichem Umfang bekanntermassen krebserzeugende chemische Stoffe, z.B. Cadmium- oder Nickelspezies, enthalten, ist die spezifische krebserzeugende Wirkung dieser Bestandteile zu berücksichtigen. Fur bestimmte Nanomaterialien, die faserförmige Strukturen besitzen, wurde im Tierversuch eine ähnlich starke Wirkung wie von Asbest festgestellt; es handelte sich dabei um Proben von so genannten Multi-Wall Carbon Nanotubes (MWCNT). Es gibt auch Nanomaterialien, die Aggregate oder Agglomerate von granularen Nanopartikeln enthalten, welche aus chemischen Stoffen bestehen, die man früher als Inertstäube bezeichnete. Man kann Stäube aus solchen Materialien als Nano-GBS bezeichnen (GBS = alveolengängige granulare bio-beständige Stäube ohne bekannte signifikante spezifische Toxizitat). Auch für diese Stäube sollte eine krebserzeugende Wirkung in der Lunge angenommen werden. Sie wurde exemplarisch im Tierversuch festgestellt. Dabei ist der so genannte Overload als Ursache nicht nachgewiesen. Aus der Gesamtheit aller Daten ist fur die Bewertung von Nano-GBS als Anhaltspunkt abzuleiten, dass ihre krebserzeugende Wirkungsstärke in einer ähnlichen Größenordnung zu suchen ist, wie sie als untere Schätzung aus epidemiologischen Studien für Dieselruß bzw. Umwelt-Feinstaub (PM2,5) berechnet wurde. Daraus ergibt sich, dass unter pragmatischen Gesichtspunkten für die Regulation Nano-GBS wie Umwelt-Feinstaub (Fraktionen PM2,5 bzw. PM10) oder Dieselruß behandelt werden sollten. Staub aus Carbon Nanotubes sollte dagegen wie Asbest behandelt werden, solange nicht nachgewiesen ist, dass ein bestimmtes Nanotube-Material die entsprechenden Eigenschaften nicht besitzt." |
---|---|
Physical Description: | 120 p. Digital |