Keine Verbesserungen in der Angestelltenversicherung

Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Keine Verbesserungen in der Angestelltenversicherung [] Der Bundestag hat an seinem letzten Arbeitstag das Gesetz über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte einstimmig angenommen. Das Gesetz wird, nachdem der Bundesrat...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Bundesvorstand
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 06.09.1953
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/A4E33C89-3DFD-4521-B9C8-BB2CF12BA358
Description
Summary:Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Keine Verbesserungen in der Angestelltenversicherung [] Der Bundestag hat an seinem letzten Arbeitstag das Gesetz über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte einstimmig angenommen. Das Gesetz wird, nachdem der Bundesrat zugestimmt hat, am 1. August 1953 in Kraft treten. [] Auch Leistungsfragen müssen geregelt werden [] Bei der Beratung im Bundestag hat die SPD-Fraktion die Auffassung vertreten, daß durch das Gesetz außer den organisatorischen Dingen auch die dringendsten Leistungsfragen geregelt werden müssen. In der Rentenversicherung des Bundesgebietes besteht heute immer noch, obwohl für alle Versicherten gleiche Beiträge zu entrichten sind, ein nach Zonen unterschiedliches Leistungsrecht. Die Bundesregierung hat es trotz wiederholter Aufforderungen durch den Bundestag verabsäumt, einen Gesetzentwurf zur Schaffung bundeseinheitlicher Leistungen in der Sozialversicherung vorzulegen. [] Da es ein unmöglicher Zustand ist, daß die neue Bundesversicherungsanstalt für Angestellte für ihre Versicherten unterschiedliche Leistungen gewährt, beantragte die SPD-Fraktion, in das Gesetz Vorschriften über die Gewährung bundeseinheitlicher Leistungen für alle Angestellten aufzunehmen. [] So sollte z. B. Paragraph 397 Angestelltenversicherungsgesetz, wonach an über 60 Jahre alte Angestellte, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, Ruhegeld zu gewähren ist, wieder für das gesamte Bundesgebiet in Kraft gesetzt werden. Eine solche Forderung, die seit Jahren sowohl von der DAG als auch vom DGB vertreten wird, ist für die Angestellten der britischen Zone von größter Bedeutung, da dort über 60 Jahre alte Angestellte auch bei Arbeitslosigkeit von länger als einem Jahr kein Ruhegeld erhalten. Der SPD-Antrag auf Gewährung gleicher Leistungen an alle Angestellten im gesamten Bundesgebiet wurde von der Regierungskoalition abgelehnt, so daß es für die britische Zone bei der gegenwärtigen ungerechten Regelung verbleibt. [] Ungerechte Steigerungsbeträge in der Angestelltenversicherung [] Im Zusammenhang mit der Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte brachte die SPD-Fraktion einen Antrag auf Neuregelung der Steigerungsbeträge in der Angestelltenversicherung ein. Die jetzigen Steigerungsbeträge der Angestelltenversicherung führen dazu, daß bei langer Versicherungszeit die Rente eines Angestellten niedriger ist als die eines Arbeiters mit entsprechender Beitragszahlung. Das ist eine Ungerechtigkeit, gegen die die Sozialdemokratische Partei mit gleichem Nachdruck wie gegen die Benachteiligung in der Rentenversicherung für Arbeiter Stellung nimmt. Der Antrag der SPD auf Erhöhung der Steigerungsbeträge in der Angestelltenversicherung wurde ebenso wie ein entsprechender Antrag auf Erhöhung der Grundbeträge in der Rentenversicherung der Arbeiter von der Mehrheit des Bundestages abgelehnt, obwohl diese Leistungsverbesserungen nachweislich aus den Beitragseinnahmen gedeckt werden können. Voraussetzung hierfür ist allerdings, daß die beabsichtigte Abschöpfung von 555 Millionen DM Barmitteln der Rentenversicherung zu Gunsten des Bundeshaushalts, die in Höhe von 356 Millionen DM zu Lasten der Rentenversicherung der Arbeiter und in Höhe von 199 Millionen DM zu Lasten der Angestelltenversicherung gehen sollen, unterbleibt. Der von der Regierungsmehrheit des Bundestages angenommene Gesetzentwurf über die Abschöpfung liegt gegenwärtig dem Vermittlungsausschuß, den der Bundesrat angerufen hat, vor. [] Die Sicherung der zukünftigen Leistungen [] Zu grundlegenden Meinungsverschiedenheiten kam es im Bundestag auch über die Frage der Sicherung der zukünftigen Leistungen der deutschen Rentenversicherung. Nach dem Gesetz über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte soll die Möglichkeit eines gegenseitigen Finanzausgleichs zwischen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestelltenversicherung, der bisher für den Fall einer Gefährdung der Leistungen vorgesehen war, in Zukunft beseitigt werden. Leider sind die Zeiten, in denen die Angestelltenversicherung über ein Milliardenvermögen verfügte, vorüber. Heute muß zu jeder Rente der Angestelltenversicherung ein Staatszuschuß von im Durchschnitt 32.- DM monatlich gezahlt werden, während der monatliche Staatszuschuß zur Rente in der Rentenversicherung der Arbeiter nur 26.- DM beträgt. Dennoch ist die Finanzlage der Angestelltenversicherung heute ungünstiger als die der Rentenversicherung der Arbeiter. [] Nach den Zahlenunterlagen des Bundesarbeitsministeriums verbleibt der Angestelltenversicherung nach Durchführung des Gesetzes über die Abschöpfung der Barmittel im laufenden Jahr nur ein Ueberschuß von 90 Millionen DM, das sind rund sechs Prozent der Beitragseinnahmen, während die Rentenversicherung der Arbeiter einen Ueberschuß von rund 324 Millionen DM, das sind 11 Prozent der Beitragseinnahmen, erzielt. Die Ueberschüsse in der Rentenversicherung der Arbeiter sind also gegenwärtig etwa doppelt so hoch wie die in der Angestelltenversicherung. [] Keine wirksame Bundesgarantie [] Bei dieser Sachlage sind die in dem Gesetz über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte vorgesehenen Vorschriften, wonach das Nähere über eine Bundesgarantie für die Rentenversicherung erst durch ein späteres Gesetz bestimmt werden soll, völlig unzureichend. Vielmehr müssen zur unbedingten Sicherung der Leistungen klare Vorschriften über eine Garantie des Bundes für die Rentenversicherung geschaffen werden. Die SPD hatte deshalb beantragt, gesetzlich festzulegen, daß die erforderlichen Mittel zur Aufrechterhaltung der Leistungen der Rentenversicherung vom Bund aufzubringen sind, falls dies nach Feststellung des Bundesrechnungshof es zur Sicherung der weiteren Rentenzahlung erforderlich ist. [] Auch dieser Antrag zur Schaffung einer klar umgrenzten Bundesgarantie für die Leistungen in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten wurde von den Regierungsparteien abgelehnt. Diese Parteien haben damit zu erkennen gegeben, daß es ihnen bei der Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte lediglich um organisatorische Fragen, aber weder um die Verbesserung der Leistungen noch deren unbedingte Sicherstellung ging. Diese Aufgaben wird nunmehr der neue Bundestag zu erfüllen haben. [] Wähler! [] Denkt am 6. September 1953 bei der Wahl zum neuen Bundestag daran! [] Helft uns eine bessere Bundesregierung schaffen! [] Wir versprechen keine Wunder aber wir halten unser Wort! [] SPD [] Herausgeber: Vorstand der SPD, Bonn
Published:06.09.1953