Immer wenn ein Krieg vorbereitet wird

Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Immer wenn ein Krieg vorbereitet wird ... [] [] ... versucht man, den fortschrittlichen, friedliebenden Kräften des Volkes, die den Krieg verhindern wollen, einen Maulkorb anzulegen. [] So war es 1914, so war es 1933, so ist es auch heute wi...

Full description

Bibliographic Details
Main Authors: Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), Landesleitung Hessen, Müller, Heinz, Rhein-Main-Druck GmbH, Frankfurt/M.
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 23.05.1951
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/C2A56C48-6D2A-47F8-810A-33763689A2FB
Description
Summary:Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Immer wenn ein Krieg vorbereitet wird ... [] [] ... versucht man, den fortschrittlichen, friedliebenden Kräften des Volkes, die den Krieg verhindern wollen, einen Maulkorb anzulegen. [] So war es 1914, so war es 1933, so ist es auch heute wieder. [] Als Hitler 1933 sein Terrorregime errichtete, verbot er zuerst die KPD und ihre Presse und schuf damit die Voraussetzungen zur Zerschlagung aller demokratischen Rechte und Freiheiten des Volkes, die Voraussetzungen eines neuen Krieges. [] [] Heute sind wir auf dem gleichen Weg: [] In der Nacht vom Dienstag, den 22. auf Mittwoch, 23. Mai erschienen Polizisten und Kriminalbeamte der Frankfurter Polizei im Hause der SVZ und versiegelten die Räume der Setzerei und die Rotation. [] Dies wer offener Verfassungsbruch! [] [] Punkt 1 des Verfassungsbruches: [] Die Polizei führte diese Willkürmaßnahme durch, indem sie ein "Fernschreiben" vorlegte wonach auf Beschluß des Hessischen "Kabinetts" das Erscheinen der SVZ (Sozialistische Volkszeitung) für 90 Tage verhindert werden soll. [] [] Kein Kabinettsbeschluß und kein Zinnkann-Befehl aber kann das Verbot oder die Beschlagnahme einer Zeitung erwirken. [] "Die Beschlagnahme von Druckwerken nach dem § 94 ff. der Strafprozeßordnung kann nur der Richter anordnen", so heißt es im § 15 (1) des Hessischen Pressegesetzes und selbst dann kann eine Zeitung nicht auf 90 Tage verboten werden. Im § 16 des Hessischen Pressegesetzes heißt es: Der Beschlagnahme unterliegen nur die zur Verteilung bestimmten Druckstücke." [] [] Punkt 2 des Verfassungsbruches [] Die SVZ wird in dem Fernschreiben angeklagt, der Meinung des Volkes Gehör schenkt zu haben, in dem sie den Willen des Volkes gegen die Remilitarisierung und für einen Friedensvertrag mit Deutschland im Jahre 1951 propagiert hat. [] [] Doch das ist das Recht eines jeden Deutschen. [] In Artikel 11 der Hessischen Verfassung heißt es: "Jedermann hat das Recht, seine Meinung frei und öffentlich zu äußern." [] [] Aber Zinnkann stützt sich angeblich auf einen Beschluß der Adenauer-Regierung vom 26. April 1951, wonach die Volksbewegung gegen die Remilitarisierung und für einen Friedensvertrag mit Deutschland im Jahre 1951 verboten ist. Doch schon dieser Beschluß Widerspricht dem Artikel 11 der Hessischen Verfassung und ist dementsprechend in Hessen nicht bindend. [] [] Nach der Hessischen Verfassung aber hat die Bevölkerung das Recht und die Pflicht, jeden Verfassungsbruch zu bekämpfen. In Art. 147 der Hessischen Verfassung heißt es: "Widerstand gegen verfassungswidrig ausgeübte öffentliche Gewalt ist jedermanns Recht und Pflicht." [] [] Selbst in der Ausführung dieser verfassungswidrigen von Zinnkann ausgeübten öffentlichen Gewalt verstieß Zinnkann gegen die Gesetze. Indem er sich mit Adenauers Verfassungsbruch solidarisch erklärte, beging er selbst doppelten und dreifachen Verfassungsbruch. [] [] Im Verbot der SVZ kommt die Schwäche und die Angst der Kriegstreiber vor dem Widerstand des Volkes gegen den Krieg zum Ausdruck. Deshalb fort mit Adenauer und dem Krieg! Setzt den Verfassungsbrechern Widerstand entgegen! Verteidigt die demokratischen Rechte und Freiheiten. Macht die Volksbewegung gegen Remilitarisierung und für einen Friedensvertrag noch in diesem Jahr zu einer machtvollen Friedens-Demonstration! [] [] Protestiert gegen das Verbot der SVZ! [] [] KPD Landesleitung Hessen [] [] Herausgeber: KPD Landesleitung Hessen [] Verantwortlich und Druck: Heinz Müller Frankfurt a. M. [] Druck: Rhein-Main-Druck GmbH., Frankfurt am Main
Published:23.05.1951