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Summary:Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Hintergrund der "Verleumdung" ist der Wahlkampf zu der bevorstehenden Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen vom 9.11.1969. Extrablatt [] Gericht verhindert Rufmord [] Neuss-Grevenbroicher Zeitung verweigert Information der Bürger [] Der Neusser CDU-Vorsitzende Dr. Hüsch schrieb "im Auftrag" seiner Partei an die Neuss-Grevenbroicher Zeitung einen Brief, den diese am 4. November veröffentlichte. In diesem Brief schrieb Dr. Hüsch von SPD (und FDP): [] Ihr Wahlkampf ist unfair, unanständig und unwahr. [] Wenn das so weiter geht, werden SPD und FDP unsere Demokratie im Geiste der Weimarer Zeit zugrunde richten." [] Diese haltlose Unterstellung und die damit beabsichtigte Diffamierung von zwei staatstragenden Parteien zwangen die SPD gerichtlichen Schutz in Anspruch zu nehmen. Darauf erließ das Amtsgericht Neuss folgenden [] - 9 C 788/69 - [] BESCHLUSS [] in Sachen [] der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Unterbezirk Neuß, vertreten durch den Vorstand, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Seitz, Neuß [] gegen [] 1. die Christlich Demokratische Union Kreispartei Neuß, vertreten durch den Vorstand [] 2. deren Vorsitzenden Rechtsanwalt Dr. Heinz-Günther Hüsch, Neuß, Freithof 20-22, [] 3. den Kaufmann Herbert Karrenberg, Neuß, Langenbachstraße 4, [] wird durch einstweilige Verfügung wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorherige mündliche Verhandlung folgendes angeordnet: [] 1. Den Antragsgegnern wird es bei Vermeidung einer Geld- oder Haftstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt, folgende Behauptungen in Wort oder Schrift, wörtlich oder sinngemäß, aufstellen zu lassen und zu verbreiten: [] a) der Wahlkampf der SPD (und FDP) sei unfair, unanständig und unwahr. [] b) wenn das so weitergehe, wurden SPD (und FDP) unsere Demokratie im Geiste der Weimarer Zeit zugrunde richten. [] 2. Der Antragstellerin wird gestattet, diesen Beschluß auf Kosten der Antragsgegner durch eine Anzeige im Textteil der Neuß-Grevenbroicher Zeitung (erste Seite der Lokal-Zeitung) in dem dort üblichen Normaldruck am 7. oder 8. November 1969 zu veröffentlichen. [] 3. Die Kosten des Verfahrens haben die Antragsgegner als Gesamtschulden zu tragen. [] Neuss, den 5. November 1969 [] Amtsgericht, Abt. 9 [] Dr. Kluth [] Amtsgerichtsrat [] Ausgefertigt [] Hüller [] Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des Amtsgerichts [] Trotz wiederholter Vorstellungen bei der Neuss-Grevenbroicher Zeitung, diesen Gerichtsbeschluß gemäß der erteilten Ermächtigung gegen Entgelt zu veröffentlichen, hat diese Zeitung trotz 27 Std. Bedenkzeit das Veröffentlichungs-Inserat abgelehnt. Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung weigert sich also die Neusser Bürger umfassend über politische Vorgänge zu informieren. [] Daher dieses Extrablatt [] Der informierte Bürger wählt deshalb SPD [] Verantwortlich für den Inhalt: SPD Neuss, Heinz Müdders
Published:07.11.1969