Merkblatt für die heimkehrenden Soldaten

Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals Merkblatt [] für die heimkehrenden Krieger. [] Zur geregelten Abwickelung der mit der Demobilmachung verbundenen Geschäfte ist es notwendig, daß jeder heimkehrende Kamerad diese Zeilen genau durchliest und beachtet. Er spart sich dadurch viel...

Full description

Bibliographic Details
Main Authors: Das Ganisonskommando, Düsseldorf, W. Hallmann, Düsseldorf
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 11.1918
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/333AC359-B20B-4C70-BF55-E6669740E066
Description
Summary:Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals Merkblatt [] für die heimkehrenden Krieger. [] Zur geregelten Abwickelung der mit der Demobilmachung verbundenen Geschäfte ist es notwendig, daß jeder heimkehrende Kamerad diese Zeilen genau durchliest und beachtet. Er spart sich dadurch viel unnötige Lauferei und anderen eine Unmenge Arbeit. [] 1. Allgemeines. [] In Düsseldorf findet nur Verpflegung, Unterkommen und Arbeit, wer vor seiner Einberufung in Düsseldorf seinen Wohnsitz hatte. Alle anderen Soldaten müssen die Stadt in kürzester Frist verlassen und sich zu ihrem Truppenteil begeben. Entlassene fahren in die Heimat. Angehörige durchmarschierender Formationen haben unbedingt bei der Truppe zu verbleiben. [] 2. Auskunft und Anmeldung. [] a) Jeder Soldat erhält nur beim Garnisonkommando städt. Tonhalle Auskunft über militärische Angelegenheiten. [] b) Von ihrer Truppe ordnungsmäßig entlassene Militärpersonen, die in Düsseldorf ansässig sind, melden sich beim Bezirkskommando Roßstraße an. [] c) Polizeiliche Anmeldung ist für bis zur Einberufung in Düsseldorf wohnhaft gewesene Personen nicht erforderlich. [] 3. Entlassung. [] a) Ordnungsmäßig entlassen kann nur der zuständige Truppenteil bezw. Ersatztruppenteil. [] b) In Anbetracht der zur Zeit ungeordneten Zustände findet in Sonderfällen eine behelfsmäßige (vorläufige) Entlassung statt ohne Zahlung von Gebührnissen und ohne Gewähr für ihre Nachzahlung. Sie erfolgt durch das Garnisonkommando: [] 1. bei Versprengten, die in Elsaß-Lothringen, auf dem linken Rheinufer oder im rechtsrheinischen Räumungsgebiet (dazu gehört Düsseldorf) ansässig sind und ihren Truppenteil bezw. Ersatztruppenteil innerhalb 24 Stunden nicht erreichen können. Ausgenommen sind aktive Militärpersonen und die Jahrgänge 1896 bis 99. Elsaß-Lothringer dieser Jahrgänge sind auf Wunsch jedoch in jedem Falle zu entlassen. [] 2. Bei allen nach Düsseldorf beurlaubten Militärpersonen ausschließl. der aktiven Offiziere, sofern sie einen Urlaubsschein haben und in Düsseldorf ansässig sind oder Arbeit gefunden haben, mit Ausnahme der Jahrgänge 1896 bis 99. [] c) Angehörige hiesiger oder durchmarschierender Truppenteile werden nur durch den Truppenteil entlassen. Ihre behelfsmäßige Entlassung durch das Garnisonkommando ist ausgeschlossen. [] d) Militärpersonen, deren behelfsmäßige Entlassung nach Ziffer b nicht angängig ist, begeben sich auf schnellstem Wege zu ihrem Truppenteil bezw. zu ihrem Ersatztruppenteil. Kennen sie diesen nicht, so suchen sie ihn beim Garnisonkommando zu erfragen. Ist er auch dort nicht bekannt, so wird der Betreffende der Versprengten-Sammelstelle (Kaserne. Ersatzbatl. I. Regt. 135. Tannenstraße) zugeführt, die seine Weiterleitung zum Truppenteil veranlaßt. [] e) In der Stadt angetroffene Militärpersonen, die keiner hier durchmarschierenden Truppe angehören, werden aufgegriffen und abgeschoben. [] 4. Verpflegung. [] a) In Düsseldorf ansässige Militärpersonen, die - auch wenn nur behelfsmäßig - entlassen sind, werden durch Bescheinigung des Garnisonkommandos der städt. Lebensmittelversorgung überwiesen. Sie erhalten dann ihre Lebensmittelkarten vom städt. Lebensmittelamt. Ausgabe erfolgt durch die Ausgabestelle ihres Wohnbezirks. Wohnungsanmeldung beim Einwohnermeldeamt nicht erforderlich. [] b) In Düsseldorf nicht ansässige Militärpersonen erhalten lediglich einen gelben Tagesausweis, der zum Empfang von Verpflegung (warmes Essen und einer Brotportion) für einen Tag bei der städt. Kriegsküche (Bergerstr. 8) berechtigt. [] 5. Bekleidung. [] a) Die Bekleidungsstellen der hiesigen Truppenteile und des Bekleidungsamtes sind zur Zeit erschöpft. Bekleidung kann nur in dringenden Notfällen an Krüppel und Lazarettkranke durch die Lazarette erfolgen. [] b) Die vom Kriegsministerium vorgesehenen Entlassungsanzüge sind noch in Herstellung. Ueber ihre Ausgabe erfolgt Bekanntmachung. [] c) Die städt. Verwaltung gibt in der Grabenstraße 14-16 an bedürftige Düsseldorfer Soldaten, die entlassen sind, einen beschränkten Posten Zivilkleider gegen Bezahlung und Abgabe der Uniformstücke ab. Gänzlich Mittellose erhalten getragene Zivilkleidung gegen Vorlage eines Gutscheines, der von der Zentralstelle für freiwillige Liebestätigkeit, Abteilung 6 a, Zollstraße, Zimmer 104 (Herr Sporrer) ausgestellt wird, unter Umständen umsonst. [] 6. Löhnung und Gebührnisse. [] a) Löhnung und sonstige Gebührnisse, insbesondere die bei Entlassung vorgesehenen Marschgebührnisse werden nur durch den Truppenteil bezw. Ersatztruppenteil gezahlt. Die Kassenverwaltungen aller militärischen Dienststellen bleiben auch nach Auflösung der Dienststelle selbst bis zur vollendeten Abrechnung bestehen. Alle militärischen Dienststellen sind unter ihrer bisherigen Postadresse zu erreichen. [] b) Das Entlassungsgeld von Mk. 50.- ist nur bei ordnungsmäßiger Entlassung durch den Truppenteil Zahlbar. Soldaten, die ihre Truppe vorzeitig verlassen haben, sind dadurch des Anspruchs auf das Entlassungsgeld verlustig gegangen. Düsseldorfer Soldaten, die sich über ihre Person ausweisen können und in Geldnot sind, wird das Entlassungsgeld von Mk. 50.- von der Stadt Düsseldorf vorgestreckt. Auszahlung erfolgt durch das Bezirkskommando. Als Ausweis genügt Soldbuch, Militärpaß, Entlassungsschein oder vorläufiger Entlassungsschein, wenn er von dem zuständigen Truppenteil ausgestellt ist. Der vorläufige Entlassungsschein des hiesigen Garnisonkommandos gilt nicht als Ausweis. Leute, die noch keine Arbeit haben, müssen nachweisen, daß sie sich beim Arbeitsmeldeamt gemeldet haben. Das Entlassungsgeld wird nur vorschußweise ausgezahlt unter Einbehaltung der Legitimationspapiere, bis der Betrag vom Truppenteil zurückerstattet ist. Wird der Betrag vom Truppenteil nicht erstattet, so haftet der Empfänger als Selbstschuldner. Die Auszahlung erfolgt für die Anfangsbuchstaben: [] A-G jeden Montag [] H-K [jeden] Dienstag [] L-N [jeden] Mittwoch [] O-R [jeden] Donnerstag [] S [jeden] Freitag [] T-Z [jeden] Samstag. [] Zahlstunden 8 1/2 Uhr bis 12 Uhr vormittags Bezirkskommando I und II Roßstraße. [] 7. Aerztliche Versorgung. [] Auskunft erteilt der Garnisonarzt in der Tonhalle 1. Stock. [] Revierstunde von 8-11 Uhr vormittags. [] Außerdem befinden sich Leichtkrankensammelstellen Oberkassel, Schule Lankerstraße, Turnhalle Bleichstraße und Schule Mettmannerstraße. [] 8. Arbeitsnachweis. [] Arbeit weist der städt. Arbeitsnachweis Schulstraße nach. [] 9. Rechtshülfe und Beratung Immermannstr 39. [] 10. Dienstbeschädigtenansprüche [] regelt: [] a) bei Entlassenen und vorläufig Entlassenen das zuständige Bezirkskommando, [] b) bei Nichtentlassenen der Truppenteil. [] 11. Reiseausweise [] a) für Militär: Tonhalle. Erdgeschoß. Abteilung Heimtransport, und Hauptbahnhof Schalter 1 u. 2, [] b) für Zivil: Polizeiverwaltung, Mühlenstraße. Zimmer 15, und Hindenburgschule Klosterstraße. Erdgeschoß. [] 12. Pferdesammelstelle [] a) für gesunde Pferde Rennbahn Grafenberg, [] b) für kranke Pferde Ulanenkaserne Roßstraße. [] 13. Kriegsgefangenenangelegenheiten [] regelt der A. u. S. R., neues Amtsgericht. Liefergasse. [] 14. Für zurückkehrende Schwestern und weibl. Hilfskräfte [] ist eine ständige Auskunftsstelle im Hauptbahnhof, Bahnsteig 3, Wartesaal 2. Klasse, Damenzimmer, für Tag und Nacht eingerichtet. Außerdem befindet sich eine Fürsorgevermittlungsstelle auf dem Rathaus Zimmer Nr. 139. Eingang Tor neben der Polizeiwache. [] Das Garnisonkommando. [] Druck von W. Hallmann, Düsseldorf.
Published:11.1918