Summary: | Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Am 25.6.1953 verabschiedete der Bundestag ein neues Wahlgesetz (zweites Wahlgesetz). Danach dürfen Parteien nur noch in den Bundestag einziehen, wenn sie mindestens 5% der abgegebenen Stimmen erhalten (Fünf-Prozent-Klausel) oder in einem Wahlkreis mindestens ein Direktmandat gewinnen. Des weiteren erhielt der Wähler zwei Stimmen für die Wahl. Mit der Erststimme wird der Kandidat in einem Wahlkreis direkt gewählt und mit der Zweitstimme die Partei.
So sieht der [] BUND DER DEUTSCHEN [] PARTEI FÜR EINHEIT, FRIEDEN u. FREIHEIT [] das Wahlgesetz [] vom 26.6.53..... [] WEIL DIESES GESETZ DAS WAHLGEHEIMNIS VERLETZT, UND DEN WAHREN WILLEN DES VOLKES MIT FÜSSEN TRITT! [] DEUTSCHE MÄNNER! [] DEUTSCHE FRAUEN! [] DEUTSCHE JUGEND! [] ohne Unterschied der Herkunft; des Glaubens und der Parteizugehörigkeit. [] Stellt Euch geschlossen hinter den Einspruch des Bundes der Deutschen gegen das Wahlgesetz. [] Vereinigt Euch alle [] in dem [] BUND DER DEUTSCHEN [] PARTEI FÜR EINHEIT, FRIEDEN U. FREIHEIT [] kämpft mit uns [] für FRIEDEN u. EINHEIT [] für FREIHEIT u. DEMOKRATIE [] für EINE GESUNDE WIRTSCHAFT z. SOZIALE GERECHTIGKEIT [] für EINE GLÜCKLICHE JUGEND MIT EINER GESICHERTEN ZUKUNFT. [] Wählt den [] BUND DER DEUTSCHEN [] Herausgeber: Bund der Deutschen, Landesv. Nieders., Druck: Gödicke GmbH, Hannover
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