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Das neue Krankenhausfinanzierungsgesetz aus Bonn: [] Die richtige Behandlung zur richtigen Zeit am richtigen Ort. [] "Um kranken Menschen die besten Chancen zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu geben, wird die Bundesregierung ein Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung eines bedarfsgerecht gegliederten Systems leistungsfähiger Krankenhäuser vorlegen." [] Bundeskanzler Willy Brandt in seiner Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969: [] Liebe Mitbürger! Unsere Zeit bringt ständig neuen Fortschritt in der Technik und in den medizinischen Wissenschaften. Sie bringt aber auch ständig neue Gefahren für unsere Gesundheit und unser seelisches Wohlergehen: Es ist daher die vordringliche Aufgabe jederverantwortungsvollen Gesundheitspolitik, den Bürger über mögliche Gefahren für seine Gesundheit aufzuklären und ihm ein leistungsfähiges Vorsorge-System zu bieten. [] Aber verantwortungsvolle Gesundheitspolitik zeigt sich auch im Krankheitsfalle: Wenn wir alle gesund sein wollen, dürfen Krankenhäuser nicht krank sein! Das neue Krankenhausfinanzierungsgesetz schafft die finanzielle und wirtschaftliche Basis für ein Krankenhauswesen, das sich ständig an neuem Bedarf und neuen Bedürfnissen zu orientieren hat. Krankheit darf nicht länger ein unabwendbares Schicksal sein: Jeder hat Anspruch darauf, gesund zu sein, länger zu leben und mehr vom Leben zu erwarten als bisher. Deshalb haben wir mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz ein Gesetz geschaffen, das sich nicht an Paragraphen, sondern an den Gesetzen der Menschlichkeit orientiert. [] Käte Strobel [] Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit [] Das neue Krankenhausgesetz aus Bonn bringt das gesunde Krankenhaus. [] Ständig neue Erkenntnisse in der Früherkennung von Krankheiten und ständig neue Erkenntnisse in ihrer erfolgreichen Therapie - der ständige Fortschritt in den medizinischen Wissenschaften fordert den ständigen Fortschritt auch im Krankenhaus. Es ist Pflicht aller am Gesundheitswesen Beteiligten, den medizinischen Fortschritt und seine Erfordernisse so schnell wie möglich in die Praxis umzusetzen. Denn ein Bürger hat im Falle einer Krankheit nicht nur Anspruch auf ein Krankenhausbett in erreichbarer Nähe, er hat auch den Anspruch, richtig behandelt zu werden. Nach modernen Methoden, mit modernen medizinischen Apparaturen und Geräten und durch ein bestqualifiziertes Krankenhauspersonal. Er hat Anspruch auf eine Behandlung, die den neuesten Erkenntnissen in der medizinischen Wissenschaft und Praxis entspricht. [] Das neue Krankenhausfinanzierungsgesetz aus Bonn soll den Anspruch auf richtige Behandlung im Krankenhaus wirtschaftlich möglich machen. [] Die beste Behandlung nutzt nichts, wenn die Krankenhausbehandlung nicht rechtzeitig erfolgt: Das neue Krankenhausfinanzierungsgesetz aus Bonn soll für die Zukunft absichern, daß jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland in zumutbarer Entfernung von seinem Wohnort unabhängig von seiner sozialen Stellung die für ihn notwendige Krankenhausbehandlung in leistungsfähigen Krankenhäusern erhalt. [] Das neue Krankenhausfinanzierungsgesetz und wie es dazu kam. [] Es war Käte Strobel, die sich schon 1967 für eine Grundgesetzänderung einsetzte, die dieses Gesetz möglich machte: Durch die Änderung des Grundgesetzes vom 12. Mai 1969 ist dem Bund die Zuständigkeit für die "wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und die Regelung der Krankenhauspflegesätze" eingeräumt worden. In ihrer Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 bezeichnete die Bundesregierung die Neuregelung der Krankenhausfinanzierung als eine vordringliche Aufgabe dieser Regierung. [] Am 1. Juli 1972 wurde im Bundesgesetzblatt das "Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze - KHG" vom 29. Juni 1972 veröffentlicht. [] Mit diesem Gesetz ist eine der wesentlichsten inneren Reformen der SPD/FDP-Regierungs-Koalition verwirklicht worden. [] Was das neue Krankenhausfinanzierungsgesetz will und was es nicht will. [] Das neue Krankenhausfinanzierungsgesetz will das wirtschaftlich gesunde Krankenhaus als Basis für eine optimale Krankenhausleistung für jeden Bürger in Zukunft soll gesichert sein, daß [] 1. jeder Bürger in zumutbarer Entfernung von seinem Wohnort unabhängig von seiner sozialen Stellung die für ihn richtige und notwendige Krankenhausbehandlung in modernen, leistungsfähigen Krankenhäusern erhält; [] 2. die Kosten einer solchen Krankenhausversorgung weder für ihn persönlich, noch für die Gemeinschaft der Sozialversicherten zu unzumutbaren finanziellen Belastungen führen; [] 3. das Defizit der Krankenhäuser aus der Vergangenheit abgebaut und zukünftige Defizite vermieden werden. [] Die neue Gesetzgebung geht davon aus, daß die Finanzierung der Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl qualifizierter Krankenhausbetten eine öffentliche Aufgabe ist und dementsprechend auch von der öffentlichen Hand getragen werden muß. Im übrigen sind für das Krankenhauswesen in erster Linie die Länder verantwortlich, gemeinsam mit den Gemeinden und freien Trägern. [] Das Gesetz enthält keine Vorschriften über die sogenannte innere Struktur der Krankenhäuser, wie z. B. die Gliederung der Zuständigkeiten von Ärzten und der Mitwirkungsrechte des Krankenhauspersonals. Die Lösung dieser Fragen bleibt aus verfassungsrechtlichen Gründen der Regelung durch den Landesgesetzgeber oder die Krankenhausträger vorbehalten. [] Das neue Krankenhausfinanzierungsgesetz: Eine Investition in erhöhte Lebenserwartung. [] Der Bedarf an Krankenhausleistungen wird in Zukunft steigen. [] Die Möglichkeiten zur Hilfe in einem Krankenhaus haben sich durch die moderne technische Entwicklung und die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft erheblich vergrößert - z. B. Herz-Lungenmaschine, Organverpflanzungen, künstliche Nieren und größere Heilungschancen bei psychischen Erkrankungen. [] Die Lebenserwartung steigt: immer mehr Menschen erreichen ein höheres Lebensalter als frühere Generationen. Damit steigt die Zahl derjenigen, die vermutlich ein Krankenhaus aufsuchen werden. Der Fortschritt aber darf am Krankenbett nicht haltmachen: Mit Recht erwarten viele Mitbürger eine bessere Unterbringung. [] Auch als Folge von Verkehrsunfällen werden mehr Bürger als bisher auf schnelle und optimale Krankenhausleistungen angewiesen sein (z. B. bei Querschnittslähmungen). [] Die Lebenserwartung steigt - die Kosten steigen mit. [] Das Bedürfnis nach mehr und besserer Krankenhausleistung steigt - und die Kosten steigen mit: [] Die Kosten für den Neubau von Krankenhäusern. [] Die Kosten für die Ausstattung mit und die Erneuerung von technischen Geräten (z.B. Operationssäle, Strahlen-Therapie). [] Instandhaltung und Instandsetzung von Gebäuden und Geräten. [] Löhne und Gehälter für Ärzte, Schwestern und anderes Personal. [] Arme Gemeinde - armer Mensch? [] "Weil Deine Gemeinde arm ist, mußt Du früher sterben !" - falls dieser Satz jemals Gültigkeit hatte, spätestens durch das neue Krankenhausfinanzierungsgesetz wird er sie mit Sicherheit verlieren. [] Fest jedoch steht: Innerhalb des Bundesgebietes bestehen große Unterschiede in der Krankenhausversorgung. Bestimmte Gebiete sind besonders gut mit Krankenhäusern versorgt. Die Bereitstellung von Finanzierungshilfen für Krankenhäuser war in den Ländern bisher unterschiedlich. [] Es wurde Zeit, daß ein Bundes-Krankenhausfinanzierungsgesetz kam: Noch heute steht ein großer Teil der planmäßigen Krankenhausbetten in Krankenhäusern, die älter als 50 Jahre sind. Noch heute führen in manchen Krankenhäusern veraltete Versorgungs- und Wirtschaftsbedingungen vielfach zu unzumutbaren Arbeitsbedingungen für Ärzte, Schwestern und das technische Personal. Noch heute werden viele Patienten in Krankenzimmern untergebracht, die stärker belegt sind, als es medizinisch zu verantworten ist. [] Bund, Länder und Gemeinden: Gemeinsam ändern, was sich ändern muß! [] Das neue Krankenhausfinanzierungsgesetz unterscheidet zwei Kostenarten: [] 1. Die Benutzungskosten [] 2. Die Investitionskosten [] Die sogenannten Benutzungskosten (dazu werden die laufenden Kosten für Ärzte, Schwestern und das technische Personal gerechnet sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten und alle medizinisch zweckmäßigen und ausreichenden Kosten für Diagnose und Therapie), werden weiterhin über den Pflegesatz gedeckt, der von den Krankenversicherungen an die Krankenhäuser bezahlt wird. [] Die Begleichung der Investitionskosten (dazu werden gerechnet die Kosten für Krankenhausneubauten, Anlagegüter wie Apparate, Geräte etc.) und auch die Tilgung alter Investitions-Darlehn wird in Zukunft jedoch eine öffentliche Aufgabe sein: Bund, Länder (und Gemeinden) werden sie gemeinsam übernehmen. Der Bund wird den Ländern die von ihm zur Verfügung gestellten Beträge, berechnet nach der jeweiligen Einwohnerzahl, jedes Jahr übermitteln. Voraussetzung: Die Länder müssen ihren Anteil in Höhe von zwei Dritteln der Gesamtsumme innerhalb einer bestimmten Frist ebenfalls bereitstellen. Insgesamt sollen den Krankenhäusern jährlich etwa 2,7 Milliarden DM von Bund und Ländern (einschl. Gemeinden) zugewendet werden. Davon kommen rund 900 Millionen DM aus Bonn. [] Das Krankenhausfinanzierungsgesetz: Eine Investition in Leistungsfähigkeit und Unterhalt [] Im Gesetz wurde ausdrücklich festgelegt, daß die Förderung nach diesem Gesetz und die Erlöse aus den Pflegesätzen zusammen die Selbstkosten eines sparsam wirtschaftenden und leistungsfähigen Krankenhauses decken müssen. [] Damit wird sichergestellt, daß in Zukunft keine Defizite mehr entstehen. Zugleich wird deutlich gemacht, daß die Leistungsfähigkeit des Krankenhauses gewährleistet bleibt. Die Kosten eines sparsam wirtschaftenden Krankenhauses werden voll gedeckt. Die Qualität der Betriebsführung muß aufgrund einer geordneten Buchführung (Kosten und Leistungsrechnung) nachprüfbar sein. [] Krankenhausfinanzierung nicht nach dem "mal hier - mal da - Prinzip" [] Voraussetzung für eine Finanzierung aus öffentlichen Mitteln ist die Aufnahme des Krankenhauses in die Krankenhausplanung des Landes. Es ist also nicht vorgesehen, daß die Bundesregierung einzelne Krankenhäuser unmittelbar fördert - von einigen Modellvorhaben abgesehen: Das jeweilige Land bestimmt, welches Krankenhaus an welcher Stelle im Lande errichtet, ausgebaut, erneuert oder in anderer Weise öffentlich gefördert wird. Das Gesetz geht allerdings davon aus, daß alle 500.000 Krankenhausbetten in die Krankenhausplanung der Länder aufgenommen werden. [] Sorgen Sie vor! [] Ein Krankenhaus kann noch so modern, noch so leistungsfähig und noch so gut ausgestattet sein: Jedes Krankenhaus ist am schönsten von außen. [] Vorbeugen ist nicht nur besser als heilen, es ist auch billiger: Wir dürfen niemals vergessen, daß wir alle es sind, die die Riesenkosten für unsere Krankenhäuser zu tragen haben. Es ist daher unsere gemeinsame Aufgabe, diese Kosten nicht ins Unermeßliche steigen zu lassen: Dann nämlich könnte unsere teure Gesundheit eines Tages zu teuer für uns werden. [] Richtiges Verhalten zum Gesundbleiben und richtiges Verhalten zum Gesundwerden - beides zahlt sich für Sie und uns alle mit Sicherheit aus. [] Der gesunde Menschenverstand sagt uns, daß Gesundheit bei der richtigen Ernährung und beim richtigen Rhythmus zwischen Arbeit und Erholung zwischen Arbeitszeit und Freizeit anfängt, aber nicht aufhört: Nutzen Sie deshalb alle Möglichkeiten der ärztlichen Vorsorgeberatung - das kann Ihnen später viele Krankenhausaufenthalte ersparen. [] Fordern Sie Informationen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Köln, bei Ihrem Gesundheitsamt oder von Ihrem Hausarzt: Man ist immer für Sie da! [] Impressum - Herausgeber: Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, Bonn-Bad Godesberg
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