Schriftliche Erklärungen der Abgeordneten Dr. Arndt (SPD), Dr. Greve (SPD) und F.W. Wagner (SPD)

Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Dublette (4) Schriftliche Erklärungen [] der Abgeordneten Dr. Arndt (SPD), Dr. Greve (SPD) und [] F. W. Wagner (SPD) gemäß § 59 der Geschäftsordnung des [] Bundestages zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines [] Bundesergänzungsgesetzes z...

Full description

Bibliographic Details
Main Authors: Arndt, Adolf, Greve, Otto-Heinrich, Wagner, Friedrich Wilhelm
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 03.07.1953
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/2249FAE3-6FE5-4BE8-8561-2599D76EA259
Description
Summary:Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Dublette (4) Schriftliche Erklärungen [] der Abgeordneten Dr. Arndt (SPD), Dr. Greve (SPD) und [] F. W. Wagner (SPD) gemäß § 59 der Geschäftsordnung des [] Bundestages zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines [] Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für [] Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung [] (Nr. 4590 der Drucksachen des Bundestages) [] Dem Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung habe ich als Notmaßnahme einzig und allein aus dem Grunde zugestimmt, weil die unveränderte Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes nach dem Antrage des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht die letzte Möglichkeit bot, daß die erste seit 1945 frei gewählte deutsche Volksvertretung grundsätzlich die Wiedergutmachungspflicht anerkannte und regelte. [] Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht hat den am 18. Juni 1952 von der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anerkennung des deutschen Widerstandes und zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Drucksache Nr. 3472) nicht rechtzeitig beraten, sondern anderen, wesentlich weniger bedeutungsvollen Vorlagen den Vorzug gegeben. Die Bundesregierung. hat das im Februar 1953 vom Bundesrat beschlossene Initiativgesetz entgegen Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes nicht unverzüglich dem Bundestage zugeleitet. Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf erst in den allerletzten Tagen der vierjährigen Legislaturperiode des Bundestages eingebracht, so daß keinerlei Hoffnung auf eine Verabschiedung mehr bestanden hätte, falls dieser Entwurf nicht ohne jede weitere Beratung und ohne jede Veränderung angenommen worden wäre. [] In der verabschiedeten Fassung ist dieses Bundesgesetz in höchstem Maße unzulänglich. Auch sind schwerwiegende Bedenken gegen seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu erheben. Jeder Versuch, durch Abänderungsanträge die Gesetzesvorlage zu verändern, hätte jedoch sowohl seine Verabschiedung unmöglich gemacht als auch den Eindruck hervorgerufen, als ob lediglich vereinzelte Abänderungen die grundsätzlichen und zahlreichen Unzulänglichkeiten des Gesetzes beheben könnten. Allein die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs in der vom Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht beantragten Fassung konnte daher zum Ausdruck bringen, daß für mich die Zustimmung zu diesem Gesetz nichts anderes ist als eine Notmaßnahme mit dem Vorbehalt, daß der nächste Bundestag sofort dieses Gesetz von Grund auf sowohl im ganzen als auch in allen Einzelheiten neu beraten und neu fassen muß. [] Bonn, den 3. Juli 1953 [] Dr. Adolf Arndt [] Mitglied des Bundestages [] Nachdem sich zu Beginn des Monats Juni 1953 bei der Beratung der verschiedenen Gesetzesvorlagen betreffend die Entschädigung der Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung im Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht herausstellte, daß die Fortsetzung der Beratung die Verabschiedung eines Entschädigungsgesetzes durch den 1. Deutschen Bundestag verhindern würde, war nur die Annahme des Gesetzentwurfes der Bundesregierung ohne jede weitere Beratung und ohne jede sachlich und rechtlich notwendige Änderung möglich, wenn überhaupt ein Gesetz zustande kommen sollte. [] Ich betrachte das verabschiedete Gesetz in rechtlicher und sachlicher Hinsicht als mangelhaft und bedenklich und habe meine Zustimmung nur als Notmaßnahme zu einer Notlösung gegeben. Es muß die Aufgabe des 2. Deutschen Bundestages sein, den Opfern des Nationalsozialismus endlich Recht zu verschaffen und damit dasjenige nachzuholen, was die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien im 1. Deutschen Bundestag versäumt haben. [] Bonn, den 2. Juli 1953 [] Dr. Otto Heinrich Greve [] Mitglied des Bundestages [] Der Erklärung des Herrn Abgeordneten Dr. Arndt zum Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG) schließe ich mich an. Sie entspricht der Auffassung der SPD-Fraktion. [] Bonn, den 2. Juli 1953 [] F. W. Wagner [] Mitglied des Bundestages [] Die Bezirksobleute der Arbeitsgemeinschaften ehemals verfolgter Sozialdemokraten (AVS) haben auf einer Konferenz am Donnerstag, dem 2. Juli 1953, in Bonn - am Tag der Schlußabstimmung über das Bundesentschädigungsgesetz - zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Nach eingehender Beratung und Abwägung des Für und Wider haben sie die SPD-Bundestagsfraktion gebeten, dem Entwurf unter den Bedingungen und Vorbehalten, die in den schriftlichen Erklärungen der Abg. Dr. Arndt, Dr. Greve und F. W. Wagner niedergelegt sind, zuzustimmen. [] Unser Kampf um eine gerechte Wiedergutmachung geht weiter! [] Zentralstelle ehemals verfolgter Sozialdemokraten beim Parteivorstand der SPD [] Max Kukil
Published:03.07.1953