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CDU/CSU-BUNDESRATSMEHRHEIT BLOCKIERT HAMBURGER GESETZESINITIATIVE ZUM SOZIALEN UND FINANZIELLEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER [] Die CDU-Mehrheit im Bundesrat hat am 26. März 1982 einen Antrag Hamburgs abgelehnt, mit dem Arbeitnehmern geholfen werden sollte, die ihren Arbeitsplatz durch Konkurs "ihres" Unternehmens verloren und Ansprüche an einen Sozialplan haben. [] Diese Arbeitnehmer sollten mit ihren Forderungen an den Sozialplan in den Rang von "bevorrechtigten Gläubigern" nach der Konkursordnung gehoben werden. Eine solche Regelung hätte ihre Chancen wesentlich erhöht, die ihnen zustehenden Abfindungen auch tatsächlich zu erhalten. [] Denn mit der Hamburger Gesetzesinitiative sollte klargestellt werden, daß dem Arbeitnehmer im Konkursfall des Arbeitgebers Ansprüche aus dem Sozialplan und auf Nachteilsausgleich vorrangig zustehen sollen. [] Der Antrag Hamburgs, den der Senat aufgrund eines Ersuchens der Bürgerschaft (Antrag der SPD-Fraktion) im Bundesrat gestellt hat, wurde von Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bremen unterstützt. Die sieben CDU-Länder haben der Initiative eine geschlossene Absage erteilt. [] In Wahrheit trifft dieses "Nein" der CDU aber nicht den Senat oder die Bürgerschaft. Leidtragende sind allein die Arbeitnehmer, denen am dringendsten geholfen werden müßte; ihnen sollte mit der Hamburger Gesetzesinitiative in sozialer und finanzieller Hinsicht mehr Schutz zukommen. Dieses gebietet unser Sozialstaat. [] Die Haltung der CDU/CSU ist ein Beweis mehr dafür, daß die Arbeitnehmer von der CDU nichts zu erwarten haben. [] EIN GRUND MEHR, SPD ZU WÄHLEN.
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