Wussten Sie das? [Serie] Nr. 2

Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; WUSSTEN SIE DAS? [] Nr. 2 [] Sicher wußten Sie, daß Behörden auch Briefe beantworten. Das gehört sich so. Vor allem Ministerien müssen Fragestellern und Auskunftsuchenden Auskunft erteilen. [] Nicht wissen konnten Sie freilich, wie es das...

Full description

Bibliographic Details
Main Authors: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Bundesvorstand, SOPADE-Rednerdienst, Neuer Vorwärts-Verlag, Abt. Bonn-Druck, Bonn
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 1964
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/7A287259-9E04-4EB1-A6B4-7E0B1B41E10E
Description
Summary:Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; WUSSTEN SIE DAS? [] Nr. 2 [] Sicher wußten Sie, daß Behörden auch Briefe beantworten. Das gehört sich so. Vor allem Ministerien müssen Fragestellern und Auskunftsuchenden Auskunft erteilen. [] Nicht wissen konnten Sie freilich, wie es das Bundesministerium für Wohnungswesen hält. Man sollte es nämlich nicht für möglich halten, wie Briefe von dort beantwortet werden. Briefe von Bürgern, die durch die Politik dieser Bundesregierung hinsichtlich der Aufhebung des Mieterschutzes in den sogenannten "weißen Kreisen" in große Bedrängnis geraten sind. [] Im Vertrauen auf die öffentlich versprochene Hilfe wandte sich ein gekündigter Mieter aus Kaiserslautern an den Wohnungsbauminister. Hier die Antwort aus Bonn: [] DER BUNDESMINISTER [] FÜR WOHNUNGSWESEN, STÄDTEBAU UND RAUMORDNUNG [] 532 BAD GODESBERG, den 4. Januar 1964 [] Fernruf oder 6020 [] Fernschreiben: 885462 [] Sehr geehrter Herr! [] Kaiserslautern gehört zu den Städten, in denen die Preisbindung und der Mieterschutz am 1. November 1963 aufgehoben worden sind. Der Eigentümer kann daher jetzt ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer des bisherigen Mietverhältnisses (1/4 Jahr wenn es noch keine 5 Jahre gedauert hat, 1/2 Jahr bei einer Dauer von 8 bis 10 Jahren, 3/4 Jahr bei einer Dauer von 8 bis 10 Jahre und ein Jahr bei einer längeren Dauer). [] Zunächst sollten Sie sich daher weiter bemühen, eine Wohnung zu finden. Da wohl in der kommenden Zeit einige Wohnungen aufgrund der möglichen Kündigungen frei werden dürften, könnte es sein, daß sich bei ernsthaften Bemühungen doch eine Wohnung findet. Wenn es Ihnen aber nicht gelingt, sollten Sie vielleicht prüfen, ob Sie von dem Recht Gebrauch machen können, nach § 556a BGB der Kündigung zu widersprechen und Fortsetzung des Mietverhältnisses zu verlangen. Im Räumungsprozeß kann Ihnen außerdem von dem Gericht noch eine Räumungsfrist und im Vollstreckungsverfahren noch Vollstreckungsschutz gewährt werden. Über Einzelheiten lassen Sie sich am besten von einem Rechtsanwalt oder einer anderen rechtskundigen Person beraten. Im äußersten Notfalle ist die Obdachlosenfürsorge verpflichtet, mindestens für eine notdürftige Unterkunft Sorge zu tragen. [] Hochachtungsvoll [] Im Auftrag Beglaubigt [] Wessel [Unterschrift] [] Verw.-Angestellte [] Endstation Obdachlosenasyl? [] Der Hinweis auf das Obdachlosenasyl setzt dieser zynischen Antwort auf einen Hilferuf die Krone auf. So dürfen Bürger unseres Staates von Ministern nicht abgespeist werden. Das ist selbstherrlich, das ist würdelos und beschämend. Das ist undemokratisch. [] Willy Brandt hatte recht, als er sagte: [] "Was wir brauchen, wenn die Demokratie in unserem Volk Wurzeln schlagen soll, sind Bescheidenheit, Redlichkeit, Offenheit, sind Duldsamkeit und Achtung vor der Meinung und dem Wert des anderen". [] . weitergeben ... weitersagen ... weitergeben ... weitersagen .. [] Herausgeber: Vorstand der SPD, SOPADE-Rednerdienst
Published:1964