Wir informieren:

Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals Wir informieren: [] Liebe Rentnerinnen, liebe Rentner, 1./1980 [] in diesen Tagen wird viel über die Rente gesprochen. Worum geht es? [] Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung aufgefordert, bis 1985 Witwer und Witwen in der Rente...

Full description

Bibliographic Details
Main Authors: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Landesorganisation Hamburg, Eigendruck
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 1980
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/D8C1DBDE-6939-48B2-BB51-2E5B8CFE06A8
Description
Summary:Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals Wir informieren: [] Liebe Rentnerinnen, liebe Rentner, 1./1980 [] in diesen Tagen wird viel über die Rente gesprochen. Worum geht es? [] Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung aufgefordert, bis 1985 Witwer und Witwen in der Rentenversicherung gleich zu behandeln. [] Was bleibt, wie es ist? [] - Die Rente wird berechnet wie bisher - bezogen auf den Bruttolohn. [] - Die Rente steigt jährlich wie bisher. [] - Wer heute schon Witwen- oder Witwerrente bezieht, für den ändert sich ebenfalls nichts. [] Was ändert sich für den, der heute schon Rentnerin oder Rentner ist? [] - Die wichtigste Verbesserung: Rentnerinnen bekommen ein Kindererziehungsjahr je Kind auf ihre Rente angerechnet. Sie erhalten dadurch je Kind circa 25 DM mehr. [] - Ab 1.1.1982 wird - wie jetzt schon im Gesetz festgelegt - ein Krankenversicherungsbeitrag erhoben. Wer nur Rente bezieht, wird dadurch aber nicht belastet, denn die Rentenversicherung zahlt einen Ausgleich. [] - Es wird geprüft, ob ab 1985 die Rentner einen Teil ihres Krankenversicherungsbeitrages selbst bezahlen sollten, so wie dies heute die Arbeiter und Angestellten tun. Klar ist dabei: Kleinere Renten müssen davon ausgenommen sein. [] Alle übrigen Vorschläge gelten nur für Menschen, die nach 1985 in Rente gehen - und dann erst nach dem Tod des Ehepartners. [] - Die Rente der Witwe oder des Witwers soll für diese zukünftigen Fälle auf neue Weise berechnet werden: Die Rente soll 70% der gemeinsamen Ansprüche betragen, mindestens bleibt die eigene Rente erhalten. [] Dies kann und wird solide finanziert werden. [] Für Sie ist wichtig: Ihre Rente bleibt in jedem Fall. [] Herausgeber: Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Landesorganisation Hamburg [] Eigendruck [] SPD
Published:1980