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Wer wenig hat, zahlt mehr ... [] Wir zahlen mehr Steuern als wir ahnen! Es ist nicht mit dem Abzug getan, den wir mit geringer Freude auf unsern Lohntüten oder Gehaltsstreifen jede Woche oder jeden Monat feststellen können. Wir zahlen viel mehr Steuern, ohne daß es uns bewußt wird. [] Das sind indirekte Steuern. Indirekte Steuern aber sind ungerechte Steuern. Die vielen Neumillionäre bezahlen für 1 Pfund Zucker nicht mehr Steuer als der Rentner, dessen Einkommen ohnehin nicht zum Leben ausreicht. [] Das Wirtschaftswissenschaftliche Institut der Gewerkschaften hat dazu wichtige Feststellungen getroffen. Ein Arbeitnehmerhaushalt von vier Personen, der im Monatsdurchschnitt ein Einkommen von 391,23 DM hat, muß nicht weniger als 15,2 vH indirekte Steuern zahlen. Das sind rund 60 DM im Monat. Sie setzen sich zusammen aus Umsatzsteuern auf alle Nahrungs- und Genußmittel, auf Heizung und Beleuchtung, Kleidung usw. usw.; hinzu kommen Verbrauchssteuern für Zucker, Salz und Kaffee, Tee, Zigaretten, Tabak, Bier und andere alkoholische Getränke. [] Wir wissen, daß wir an einen Staat Steuern zahlen müssen, von dem wir erwarten, daß er für Alte und Kranke sorgt, von dem wir erwarten, daß er für die soziale Sicherheit und für die Ausbildung der Kinder und Jugendlichen alles tut, was in seinen Kräften steht. Aber ebenso müssen wir fordern, daß die Steuerlasten gerecht verteilt werden, daß nicht der bequeme Ausweg gesucht wird, die Lasten auf die Schultern der breiten Massen unserer arbeitenden Menschen abzuwälzen. [] Wir können ändern, was uns nicht gefällt. Wir können es mit dem Stimmzettel tun, den wir am 6. September 1953 in die Wahlurne legen. Aber wir wollen nicht vergessen: Auch derjenige, der nicht wählt, trifft eine Entscheidung. Er entscheidet gegen sich selbst! Er verhindert, daß die Gerechtigkeit in unserm staatlichen Leben durchgesetzt wird, auf die der arbeitende Mensch Anspruch erheben kann. [] Wähle einen besseren Bundestag! [] Tatsachen zu Nachdenken [] Es gibt Tatsachen, über die sich die meisten Zeitungen ausschweigen - und über die auch manche Parteien bemerkenswert wenig sagen. Hier ist eine: Das Wirtschaftswissenschaftliche Institut der Gewerkschaften hat die sehr berechtigte Frage gestellt, wie sich denn das aus den Steuerveranlagungen nachweisbare Einkommen zum tatsächlichen Einkommen der Selbständigen oder Körperschaften verhält. Wir wissen, das ist ein empfindlicher Punkt. Denn der Lohn- und Gehaltsempfänger ist steuerehrlich, ob er nun will oder nicht. Er hat keine Möglichkeiten, seinen Lohn oder sein Gehalt zu verschleiern. Er muß zahlen. Und die Frage, ob eine Steuergesetzgebung gerecht sei, wird danach beantwortet werden müssen, wieweit sie das wirkliche Einkommen Selbständiger oder Körperschaften annähernd ebenso vollständig erfaßt wie Löhne und Gehälter der arbeitenden Menschen. [] Sehen wir uns einmal einige Zahlen an, deren Richtigkeit von niemand bestritten wurde. Das Wirtschaftswissenschaftliche Institut der Gewerkschaften hat festgestellt: [] Im Jahre 1949 haben die Selbständigen ein Einkommen von 14,8 Milliarden DM als einkommensteuerpflichtig angegeben. Im gleichen Zeitraum gaben die Körperschaften als steuerpflichtiges Einkommen 2,8 Milliarden DM an. Das macht 17,6 Milliarden DM für beide Gruppen. [] Das tatsächliche Einkommen aber betrug bei den Selbständigen 17,9 Milliarden DM und bei den Körperschaften 4,5 Milliarden DM, zusammen also 22,4 Milliarden DM. [] Das heißt also, 5 Milliarden DM wurden steuerlich nicht erfaßt. [] Es ist festgestellt worden, daß allein durch einkommen- und körperschaftsteuerliche Vergünstigungen jährlich etwa 1,4 Milliarden DM an Steuerausfällen eingetreten sind. Es ist Tatsache, daß einige Gruppen der deutschen Bevölkerung ihre private Lebenshaltung zum großen Teil über Unkosten bestreiten konnten. Die Besitzenden wurden nicht nach ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit steuerlich herangezogen. [] Das muß anders werden! Wir sorgen dafür mit unserem Stimmzettel am 6. September 1953! [] Wir verlangen von einem neuen Bundestag, daß er die Steuergerechtigkeit verwirklicht, daß er die Besitzenden nach ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit heranzieht und dafür kleine und kleinste Einkommen steuerlich entlastet. [] Lasten-Ausgleich? [] Es ist seit langem ein Wagnis, in Kreisen der Vertriebenen, Ausgebombten, Evakuierten, Sach- und Währungsgeschädigten vom "Lastenausgleich" zu sprechen. Die Kluft zwischen Theorie und Praxis ist so groß, daß sich kein Steg zur Überbrückung finden läßt. So wenigstens sieht das Problem vom Standpunkt der Wartenden aus. Das Lastenausgleichsgesetz muß im neuen Bundestag revidiert und grundsätzlich geändert werden! Dem Lastenausgleich fehlt der soziale Geist. [] Es liegt in der Hand des Wählers, ob in der nächsten Legislaturperiode des Bundestages der Lastenausgleich verbessert wird. Dazu ist es aber notwendig, daß sich im Parlament eine breite Mehrheit findet, die dein Lastenausgleichsgesetz die notwendigen sozialen Akzente verleiht. Jeder Wähler sollte sich darüber im klaren sein, daß so, wie er wählt, sich später die Gesetze für ihn auswirken. Er hat also zu entscheiden, ob gute oder schlechte Gesetze verabschiedet werden. Daran sollte man am 6. September 1953 denken. [] Heute sind durchschnittlich 50 Kinder in einem Klassenraum ... [] Das ist eine Qual für Kinder und Lehrpersonal [] Unsere Kinder sollen in hellen und luftigen Schulen lernen, das ist auch eine Forderung des DGB an den neuen Bundestag [] Nicht in elenden Baracken wollen wir mit unseren Kindern leben, sondern in menschenwürdigen Wohnungen [] Mehr als der alte Bundestag muß der neue den sozialen Wohnungsbau fördern [] Gesunde Wohnungen und gute Schulen sind besser als Kasernen [] Es kann Dein Eigenheim werden! [] Alle arbeitenden Menschen in Deutschland haben Anteil an den Erfolgen, die durch die Arbeit der Gewerkschaften erreicht worden sind. Diese Erfolge könnten wesentlich größer sein, wenn alle, die noch abseits stehen, Gewerkschaftsmitglieder und -mitarbeiter würden. Darum rufen wir alle Arbeiter, Angestellten und Beamten auf, Mitglied der Gewerkschaften zu werden. Wer den Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes beitritt oder ihnen ein neues Mitglied zuführt, soll nach den nachstehenden Bedingungen auch Aussicht auf eine entsprechende Anerkennung haben. [] Hier die Bedingungen: [] 1. Wer durch die Ausfüllung des Aufnahmescheines die Mitgliedschaft bei einer dem Deutschen Gewerkschaftsbund angeschlossenen Gewerkschaft erwirbt, ist Teilnehmer am Wettbewerb. [] 2. Wer durch die Ausfüllung des Aufnahmescheines den Gewerkschaften ein neues Mitglied zuführt, ist ebenfalls Teilnehmer am Wettbewerb. [] Wer mehrere Mitglieder wirbt, wird als Teilnehmer am Wettbewerb so oft berücksichtigt, wie er den Gewerkschaften Mitglieder zugeführt hat. [] 3. Folgende Anerkennungen werden ausgelost: [] Nr. 1 ein Eigenheim im Wert von 15000 DM [] Nr. 2 bis 10 je eine Wohnungseinrichtung im Wert von je 2000 DM [] Nr. 11 bis 15 je ein Motorrad im Wert von je 1500 DM [] Nr. 16 bis 50 je ein Fahrrad im Wert von je 150 DM [] Nr. 51 bis 100 je ein Haushaltungsgegenstand im Werte von je 100 DM [] Nr. 101 bis 200 je ein Haushaltungsgegenstand im Werte von je 50 DM [] Neben diesen Hauptanerkennungen wird jede 5. Aufnahme mit einem guten Buch oder mit einem Freiabonnement der "Welt der Arbeit" bedacht. Auch diese Anerkennungen werden ausgelost. [] 4. Die Aufnahmescheine sind bis spätestens 30. September 1953 an den Bund-Verlag GmbH, Köln-Deutz, Deutz-Kalker Str. 46, einzusenden. Sie können auch bei jedem Kreis- und Ortsausschuß des DGB abgegeben werden bzw. bei jeder örtlichen Gewerkschaftsstelle der dem DGB angeschlossenen Gewerkschaften. [] 5. Die Anerkennungen werden unter notarieller Aufsicht ermittelt. [] Ausschneiden und einsenden [] Aufnahmeschein [] Ich erkläre hiermit meinen Beitritt in die für mich zuständige Gewerkschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes [] Zuname: [] Vorname: [] Wohnort: [] geb. am: [] Beruf: [] Wo beschäftigt: [] (Genaue Anschrift des Betriebes oder der Verwaltung) [] Name und Anschrift des Werbers: [] Dieser Aufnahmeschein ist bis spätestens 30. September 1953 an den Bundesvorstand des DGB, Düsseldorf, Stromstraße 8, Hans-Böckler-Haus, einzusenden, oder abzugeben bei jeder örtlichen Gewerkschaftsverwaltung bzw. bei jedem Kreis- und Ortsausschuß des DGB.
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