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Auch das Rathaus für Gottes Ordnung [] Katholiken! Am Sonntag, dem 28. Oktober 1956, ist Wahltag. Die Abgeordneten für Stadtrat, Gemeinderat und Kreistag werden gewählt. Der Tag ist eine Bewährungsprobe für die Katholiken von Nordrhein-Westfalen. Weltanschaulich und sozialpolitisch wichtige Gesetze, wie die Schul-, Siedlungs- und Wohnungsgesetze, müssen auf der kommunalen Ebene durchgeführt werden. Sache der Gemeinde ist es, den Bau von Eigenheimen und familiengerechten Wohnungen zu fördern z. B. durch Hergabe von billigem Bauland. Von der Gemeinde hängt es ab, ob das Elternrecht ehrlich verwirklicht oder auf Um- und Schleichwegen ausgehöhlt und eingeschränkt wird. Von erheblicher Tragweite ist die Haltung der Gemeinde zu den privaten oder freien Schulen, namentlich den Ordensschulen, und den caritativen Krankenhäusern. Private oder freie Schulen und caritative Krankenhäuser arbeiten durchweg mit niedrigeren Kosten als staatliche und kommunale Anstalten. Sie können sich aber trotzdem nicht allein erhalten, und die Art der Steuergesetzgebung schließt es aus, daß der Fehlbetrag durch Spenden gedeckt wird. Es ist ein Recht der christlichen Steuerzahler, ein allgemeines Recht der Freiheit und der Gleichberechtigung, daß den freien Schulen und unseren Krankenhäusern, die in vorbildlicher Weise Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit erfüllen, angemessene Zuschüsse aus Gemeindemitteln gezahlt werden. Hier scheiden sich die Geister. Auf der einen Seite stehen Anhänger der weitestgehenden Kommunalisierung um jeden Preis, auf der anderen Vertreter der katholischen Soziallehre. Nach dieser gebührt der freien, besonders der christlichen Liebestätigkeit, dem freien Schul- Erziehungs- und Bildungswesen der Vorrang. Vor allem der Dienst an der Jugend darf nicht kommunalisiert und verstaatlicht werden. Zum katholischen Elternhaus gehören die katholischen Schulen, der katholische Kindergarten sowie das katholische Jugendheim und die offene Tür. Die christlichen Fürsorgevereine brauchen Raum zu ihrer Entfaltung und die bereite Mitarbeit der gemeindlichen Ämter. Die Erwachsenenbildung ist ein vordringliches Anliegen. Den eigenständigen katholischen Bildungswerken und den katholischen Volksbüchereien muß die Gemeinde die gleiche Unterstützung zuteil werden lassen wie sonstigen gemeinnützigen Bildungsbestrebungen. In Leitung und Programm der Volkshochschulen und ähnlicher Einrichtungen muß auch das christliche Bildungsgut zur Geltung kommen. Auf den Geist kommt es an, der in der Gemeinde herrscht. Katholiken! Erfüllt Eure Wahlpflicht! [] Das Gewicht Deiner Stimme entscheidet! Wichtig für uns: die Schul-, Siedlungs- und Wohnungsgesetze, der Bau von Eigenheimen und familiengerechten Wohnungen, die Hergabe von billigem Bauland, das Elternrecht. Zum katholischen Elternhaus gehören die katholische Schule, der katholische Kindergarten, das katholische Jugendheim, die offene Tür, die Caritas [] die christlichen Fürsorgevereine, die katholische Erwachsenenbildung. [] Wählt und wählt richtig! Laßt Euch von dieser echten Gewissensptlicht auch nicht abhalten durch sachliche Enttäuschungen und persönliche Verärgerungen, die bei der Lebensnähe der Gemeinde und der allgemein-menschlichen Unzulänglichkeit fast unvermeidlich sind. Wählt also! Und wählt richtig! Hört weniger auf Wahlreden und Wahlversprechungen, seht Euch vielmehr an, was die Kandidaten und ihre Parteien bisher getan haben: für das Elternrecht, für die Bekenntnisschule, für Eigenheime und familiengerechte Wohnungen, für angemessene Zuschüsse an freie oder private Schulen und konfessionelle Krankenhäuser, für die christliche Liebestätigkeit, für christliche Kultur in der Gemeinde! Wählt so, daß überzeugte, tatkräftige Christen im Rat und in der Verwaltung sind! Auch das Rathaus soll für Gottes Ordnung Zeugnis geben! Die Diözesankomitees der Erzbistümer Köln und Paderborn und der Bistümer Aachen und Münster mit allen katholischen Verbänden in Nordrhein-Westfalen [] Luthe-Druck, Köln - Entwurf: Jupp Palm
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