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Genossen! Kameraden! In einem großen Teile der Presse steht man dem Institut dei Arbeiter- und Soldatenräte ablehnend gegenüber. In Vielen Fällen werden die Kundgebungen des Vollzugsrates der Groß-Berliner Arbeiter und Soldatenräte totgeschwiegen. Systematisch wird das Mißtrauen gegen diesen Vollzugsrat geschürt. Der Vollzugsrat der Groß-Berliner Arbeiter- und Soidatenräte betrachtet seine Aufgabe der Reichsregierung gegenüber als die einer provisorischen Kontrollinstanz. Er hält es aber für notwendig, seine Kundgebungen in größerem Maßstabe den Kameraden und Genossen des Reiches zur Kenntnis zu bringen. Die staatsrechtliche Stellung der Arbeiter- u. Soldatenräte der Volksbeauftragten. 1. Die politische Gewalt liegt in den Händen der Arbeiter- und Soldatenräte der deutschen sozialistischen Republik. Ihre Aufgabe ist, die Errungenschaften der Revolution zu behaupten und auszubauen, sowie die Gegenrevolution niederzuhalten. 2. Bis eine Delegiertenversammlung der Arbeiter- und Soldatenräte einen Vollzugsrat der deutschen Republik gewählt hat, übt der Berliner Vollzugsrat die Funktionen der Arbeiter- und Soldatenräte der deutschen Republik im Einverständnis mit dem Arbeiter- und Soldatenrat aus. 3. Die Bestellung des Kabinetts durch den Arbeiter- und Soldatenrat Groß-Berlins bedeutet die Übertragung der Exekutive. 4. Die Berufung und Abberufung der Mitglieder des entscheidenden Kabinett's der Republik - und bis zur endgültigen Regelung der staatlichen Verhältnisse auch Preußens - erfolgt durch den zentralen Vollzugsrat, dem auch das Recht der Kontrolle zusteht. 5. Vor der Berufung der Fachminister durch das Kabinett ist der Vollzugsrat zu hören. Entschließung: Die Arbeiterschaft und die Soldaten sind am schwersten von dem alten Regierungssystem bedrückt worden. Die Arbeiter und Soldaten hatten am meisten unter den Kriegswirkungen zu leiden. Die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen des Krieges drohen der Arbeiterschaft schwere Lasten aufzubürden. Arbeiter und Soldaten haben das alte Regierungssystem beseitigt. In der revolutionären Organisation der Arbeiter- und Soldatenräte hat sich die neue Staatsgewalt verkörpert. Diese Gewalt muß gesichert und ausgebaut werden, damit die Errungenschaften der Revolution der gesamten Arbeiterklasse zugute kommen. Diese Sicherung kann nicht erfolgen durch Umwandelung des deutschen Staatswesens in eine bürgerlich-demokratische Republik, sondern in eine proletarische Republik auf sozialistisch-wirtschaftlicher Grundlage. Das Bestreben der bürgerlichen Kreise, so schnell als möglich eine Nationalversammlung einzuberufen, soll die Arbeiter um die Früchte der Revolution bringen. Der Vollzugsrat der A.- u. S.-Räte erklärt daher die Einberufung einer Delegierten-Versammlung der gesamten A. u. S.-Räte Deutschlands für die dringendste Notwendigkeit. Nach Zusammenfassung aller A. u. S.-Räte Deutschlands muß auch einem noch festzusetzenden Wahlsystem ein Zentralrat aller deutschen A.- u. S.-Räte gebildet werden, der eine neue, den Grundsätzen der proletarischen Demokratie entsprechende Verfassung entwirft, um sie einer von ihm einzuberufenden konstituierenden Versammlung zur Beschlußfassung vorzulegen. Der Vollzugsrat des Arbeiter- und Soldatenrates. An die Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands. Genossen! Kameraden! Vor 2 Wochen habt Ihr der Freiheit eine Gasse geöffnet. Euer Mut, Euere revolutionäre Tatkraft hat das alte System, die Militärdiktatur und den mittelalterlichen Monarchismus zertrümmert. Jetzt gilt es, die Errungenschaften der Revolution zu sichern und auszubauen. Jetzt gilt es, die Mächte der Gegenrevolution, die nach dem ersten Schrecken aus ihren Winkeln hervorkriechen, niederzuhalten. Der Vollzugsrat der Groß-Berliner Arbeiter- und Soldateriräte erblickte in dem Sturm und Drang der ersten Revolutionstage seine Aufgabe darin, eine Regierung von Volksbeauftragten zu schaffen, die die Leitung und Verwaltung des neuen republikanischen Staats-Wesens in Deutschland und Preußen zu Übernehmen hatte. Der Vollzugsrat der Groß-Berliner Arbeiter- und Soldatenräte maß sich aber keine Diktaturgewalt über die Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands an. Er ist vielmehr der Meinung, daß nur durch eine feste Zusammenfassung aller deutschen Arbeiter- und Soldatenräte die Errungenschaften der Revolution gesichert werden können. Mißtrauen und Mißverständnisse drohen in das Gefüge der deutschen Arbeiter- und Soldatenräte einen Keil zu treiben. Bestrebungen sind im Gange, das Reichsgebiet zu zerschlagen und die unheilvolle mittelalterliche Kleinstaaterei in neuer Form wieder einzuführen. Die Verwirklichung der großen demokratischen und sozialistischen Ziele verlangt aber die Erhaltung eines großen deutschen Wirtschafts- und Sprachgebietes. Der Vollzugsrat der Groß-Berliner Arbeiter- und Soldatenräte will keine feindselige Trennung zwischen Nord und Süd. Er will, daß das befreite Deutschland der Schwierigkeiten, die mit dem Friedensschlusse verbunden sind, Herr werde; er will, daß die Demobilisierung sich in geordneten Bahnen vollzieht, daß die Gefahren, die der Volksernährung drohen, glatt und ohne Reibung beseitigt werden. Diese Aufgaben können nur erfüllt werden durch ein harmonisches Zusammenarbeiten aller Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands. Die bisherige Tätigkeit, des Vollzugsrates von Groß-Berlin stellt ein Provisorium dar, das so schnell als möglich auf eine breitere Grundlage gestellt werden soll. Solange eine gesetzgebende Versammlung nicht das letzte Wort über die Verfassung und Neuordnung des republikanischen Deutschland gesprochen hat, müssen die Arbeiter- und Soldatenräte den Willen des deutschen Volkes zum Ausdruck bringen. Wir fordern Euch deshalb auf, so schnell als möglich zu einer Delegierten-Versammlung in Berlin zusammenzutreten. Schnelles Handeln tut not. Es ist daher nicht möglich, ein einheitliches, allgemein gültiges Wahlsystem vorzuschlagen. Wir empfehlen vielmehr, aus den z. Zt. bestehenden Arbeiter- und Soldatenräten Delegierte zu wählen und nach Berlin zu senden. Die Delegierten-Versammlung darf, wenn sie arbeitsfähig sein soll, im Höchstfall nur 500 Mitglieder umfassen. Unter Zugrundelegung der Volkszählungsergebnisse vom Jahre 1910 würde auf rund 200000 Seelen ein Delegierter kommen. Für die noch bestehenden großen Heeresverbände ist auf je 100000 Mann ein Delegierter zu wählen. Die Wahlen müßten, um zu einem schnellen Ergebnis zu kommen, auf territorialer Grundlage erfolgen. Wir empfehlen, bei den Wahlen die Verhältnisse, sowie stark vertretene Arbeiter und Soldaten zu berücksichtigen. Wir schlagen Euch vor, die Delegiertenversammlung spätestens am Montag, den 16. Dezeinber d. J., im Sitzungssaal des preußischen Abgeordnetenhauses zu Berlin zusammentreten zu lassen. Ihre Aufgabe würde sein, die Wahl eines provisorischen Zentralrates der Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands vorzunehmen, die Ausarbeitung eines für alle deutschen Arbeiter- und Soldatenräte maßgebenden Wahlsystems zu übernehmen, Entschließung über die künftige gesetzgebende Versammlung zu fassen und zu sonstigen politischen Fragen Stellung zu nehmen. - Genossen! Kameraden! Laßt uns schnell, laßt uns einmütig handeln. Nehmt unsern Vorschlag an und führt so schnell als möglich die Wahlen durch. Ihr habt die Revolution gemacht, laßt uns auch gemeinsam ihre Früchte ernten. Berlin, den 23. November 1918. Der Vollzuzsrat des Arbeiter- u. Soldatenrates Groß-Berlin [] An die Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands! Der Vollzugsrat des Groß-Berliner Arbeiter- und Soldatenrates hat nach Verständigung mit den Volksbeauftragten des Reichs und Preußens diesen die exekutive Regierungsgewalt übertragen. Er hat sich aber das weltgehendste Kontrollrecht über die Regierung vorbehalten. Die Regierung kann ihre Verwaltungsaufgaben nur dann erfüllen, wenn ihre Maßnahmen nicht durch Eingriffe lokaler Arbeiter- und Soldatenräte durchkreuzt werden. Diese Arbeiter- und Soldatenräte haben in ihrem Tätigkeitsgebiet gleichfalls das volle Kontrollrecht; sie haben dafür zu sorgen, daß die revolutionären Errungenschaften gesichert und ausgebaut werden. Sie haben sich aber im allgemeinen jeden direkten Eingriffes in die Verwaltung zu enthalten. In der letzten Zeit haben Arbeiter- und Soldatenräte aus rein lokalen Gesichtspunkten heraus selbständige Verfügungen in Angelegenheiten des Ernährungswesens und der Rohstoff-Versorgung usw. getroffen. Dadurch werden aber die Maßnahmen der Regierung wirkungslos gemacht. Die Regierung hat unter allen Umständen dafür zu sorgen, daß der Verkehr (Eisenbahn usw.) für das ganze Reich einheitlich geregelt, die Ernährung und die Rohstoff-Versorgung für das ganze deutsche Volk gesichert wird, und das umsomehr, als die Demobilisierung an den ganzen Verwaltungsapparat ungeheure Anforderungen stellt. Wir bitten daher die örtlichen Arbeiter- und Soldatenräte des Reiches, im Interesse der Gesamtheit folgende Richtlinien beachten zu wollen : 1. Wo sich die Behörden in den Dienst des neuen Regims [!] [Regimes] gestellt haben, ist die Führung der Geschäfte im engeren Sinne ihnen möglichst zu überlassen. Nur die für den Geist des Ganzen entscheidenden Stellen sind, im Einverständnis mit der revolutionären Regierung, neu zu besetzen, wenn eine scharfe Kontrolle nicht ausreichend erscheint. Im übrigen ist eine laufende wachsame Kontrolle, verständig ausgeübt, einzurichten. Alle störenden Eingriffe in die Verwaltung selbst müssen unterbleiben. 2. Verhaftungen dürfen nur in dringenden Fällen unter Verständigung mit den dafür maßgebenden Stellen erfolgen, soweit es sich nicht um Festnahmen im gewöhnlichen Ordnungs- und Sicherheitsdienst handelt. 3. Beschlagnahmen irgendwelcher Art (Lebensmittel, Rohstoffe Kohlen, Gelder) dürfen nur im Einverständnis mit den maßgebenden Stellen erfolgen. Eine Beschlagnahme von Lebensmittelsendungen oder lagernden Vorräten, die für Kommunalverbände und sonstige öffentliche Körperschaften anderer Orte oder für das Heer bestimmt sind, darf unter keinen Umständen erfolgen. 4. Eine Beschlagnahme öffentlicher Kassen, die im Einverständnis mit der Regierung des Reiches oder der Einzelstaaten der Gemeindeverwaltungen oder sonstiger öffentlichen Körperschaften verwaltet werden, ist absolut unzulässig, ebenso jeder willkürliche Eingriff in Bankdepots. 5. Alle Eingriffe in den Schiffahrts-, Eisenbahn- und Postverkehr müssen absolut unterbleiben. Für die Zeit der Demobilisierung haben die örtlichen Arbeiter- und Soldatenräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden ihre Aufmerksamkeit auf folgende Maßnahmen zu lenken: 1. Sorge für die Einquartierung. a) Bereitstellung öffentlicher Gebäude für geschlossene Formationen. b) Bereitstellung von Privatwohnungen, die in erster Linie für Frauen in Betracht kommen. e) Bereitstellung leerer Geschäftsräume u. a. für wohnungslose Familien. d) Bereitstellung von Decken, Bettstellen u. dergl. 2. Ernährungsfragen. a) Einrichtung von Massenspeiseeinrichtungen. b) Einrichtung von Feldküchen u. a. an allen größeren Bahnhöfen. 3. Gesundheitliche Maßnahmen. a) Einrichtung von Bädern und Entlausungsanstalten. b) Einwirkung auf die entlassenen Kriegsteilnehmer, ärztliche Untersuchung in Anspruch zu nehmen. c) Verweisung kranker Soldaten an die Lazarette. d) Aufklärung über Krankheits- und Ansteckungsgefahr (Plakate). e) Den Anordnungen des Sanitätsamtes betr. Seuchengefahr ist unbedingt Folge zu leisten. 4. Arbeitsregelung. a) Verweisung der arbeitslosen Kriegsteilnehmer und Rüstungsarbeiter an die Arbeitsnachweise. (Plakate.) b) Einwirkung auf die Arbeitslosen, sich bei der im Augenblick dringend erforderlichen Landarbeit, insbesondere der Kartoffel- und Rübenernte, zu beteiligen. c) Hinweis der Arbeitslosen auf die Beteiligung an der dringend erforderlichen Beladungs- und Entladungsarbeit der Güterzüge. d) Für die bestehenden Kriegsbetriebe gilt als oberster Grundsatz: Kein Mann und keine Frau darf arbeitslos werden. Betriebe haben sich so schnell wie möglich auf Friedensarbeit umzustellen. Eine Stillegung der Betriebe soll vermieden werden. Den Anordnungen des Reichsamts für wirtschaftliche Demobilisation ist Folge zu leisten. 5. Allgemeines. Hinweis der heimkehrenden Soldaten darauf, daß der ordnungsmäßige Rücktransport mit der geschlossenen Formation und die vorschriftsmäßige Entlassung für sie folgende Vorteile bringt: 1) Unentgeltliche Verabfolgung eines Entlassungsanzuges. 2) 50 Mark Entlassungsgeld. 3) Marschgebührnisse. Berlin, den 23. November 1918. Der Vollzugsrat des Arbeiter- und Soldatenrats Groß-Berlin. Richard Müller. Brutus Molkenbuhr. Bergmann. Felix Bernhagen. Franz Büchel. Max Cohen. Ernst Däumig. Heinrich Dennecke. Paul Eckert. Ch. Gelberg. Gierth. Gustav Heller. Ernst Jülich. Georg Ledebour. Max Meynz. Ernst Neviandt. Hermann Müller. Paul Neuendorf. Obach. Hans Paasche. Walter Portner. Colin-Roß. Oskar Rusch. Otto Strobel. Friedrich Trippe. Walz. Paul Wegmann. Die Delegierten Badens. Krayer. Baer. Der Delegierte Bayerns. Hädrich.
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