Berliner! Berlinerinnen!

Berliner! Berlinerinnen! Der Feind setzt den Luftterror gegen die deutsche Zivilbevölkerung rücksichtslos fort. Es ist dringend erwünscht und liegt im Interesse jedes Einzelnen, der nicht aus beruflichen oder sonstigen Gründen zum Verbleiben in Berlin verpflichtet ist (Frauen, Kinder, Pensionäre, Re...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Goebbels, Joseph
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 01.08.1943
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/2545D88B-F10F-482D-9BD9-82386714E95A
Description
Summary:Berliner! Berlinerinnen! Der Feind setzt den Luftterror gegen die deutsche Zivilbevölkerung rücksichtslos fort. Es ist dringend erwünscht und liegt im Interesse jedes Einzelnen, der nicht aus beruflichen oder sonstigen Gründen zum Verbleiben in Berlin verpflichtet ist (Frauen, Kinder, Pensionäre, Rentner usw.), sich in weniger luftgefährdete Gebiete, zu begeben. Hierzu bestehen folgende Möglichkeiten: 1. Wer Verwandte außerhalb Berlins hat, die ihn aufnehmen können, kann abreisen. Erforderlich ist, daß er sich bei seiner Kartenstelle eine Abreisebescheinigung ausstellen läßt. Hierzu sind sämtliche Lebensmittelkarten sowie die örtlichen Berliner Bezugsausweise mitzubringen. Auf Grund dieser Abreisebescheinigung erhält er von der zuständigen Ortswaltung [!] der NSV. einen Freifahrschein. 2. Auch wer keine Aufnahme bei Verwandten außerhalb Berlins finden kann, darf ebenfalls abreisen, jedoch nur nach Orten in den für Berlin bestimmten Aufnahmegauen Mark Brandenburg, Ostpreußen und Wartheland. Auch in diesem Falle ist zwecks Beibringung einer Abreisebescheinigung durch die Kartenstelle die Vorlage sämtlicher Lebensmittelkarten und der örtlichen Berliner Bezugsausweise erforderlich. Das Quartier selbst wird durch die hiesige Ortswaltung [!] der NSV. vermittelt, die einen Freifahrschein ausstellt. 3. Wer nicht gleich abreisen kann, aber Verwandte außerhalb Berlins besitzt, hat die Möglichkeit, sein Unterkommen bei seinen Verwandten schon jetzt vorsorglich festzulegen, indem er sich von seiner zuständigen Ortswaltung [!] der NSV. eine Verwandten-Meldekarte besorgt und sie ausgefüllt zu seinen Verwandten schickt. Diese müssen auf der Karte ihre Bereitwilligkeit zur Aufnahme erklären und von der Ortswaltung [!] des vorgesehenen Zureiseortes die Unbedenklichkeit der Aufnahme bescheinigen lassen. Die Karte ist der hiesigen Ortswaltung [!] der NSV. zur Kenntnis vorzulegen und für den Fall der tatsächlichen Abreise aufzubewahren. 4. In jedem Falle empfiehlt es sich, einige Kleidungsstücke, kleinen Hausrat (Töpfe Geschirr, Eßbestecke usw.), Bettzeug, mitzunehmen. Die Transportkosten trägt der Bezirksbürgermeister (Quartierstelle). Es ist verboten, unter Verzicht auf diese Möglichkeiten planlos zu reisen. Wer planlos reist, läuft Gefahr, am Zielort kein Quartier zu finden und muß mit Schwierigkeiten in der Lebensmittelversorgung rechnen. Der Reichsverteidigungskommissar für den Reichsverteidigungsbezirk Berlin Dr. Goebbels Gauleiter und Reichsminister
Published:01.08.1943