Sozialistische Reichs-Partei . Parteiprogramm

Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Sozialistische Reichs-Partei [] SRP [] Partei-Programm [] Die Sozialistische Reichs-Partei ist der politische Zusammenschluß freier Deutscher. Das oberste Gesetz ihres Handelns ist die Treue zum Reich. [] 1. Die SRP erstrebt die Wiederherstel...

Full description

Bibliographic Details
Main Authors: Dorls, Fritz, R. Katzenberger, Bad Kissingen
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 10.1949 - 10.1952
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/19D555EC-4696-4C05-9E8B-B993AB1D6236
Description
Summary:Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Sozialistische Reichs-Partei [] SRP [] Partei-Programm [] Die Sozialistische Reichs-Partei ist der politische Zusammenschluß freier Deutscher. Das oberste Gesetz ihres Handelns ist die Treue zum Reich. [] 1. Die SRP erstrebt die Wiederherstellung des deutschen Reiches. Sie sieht in ihm vermöge seiner geographischen Lage, der Mannigfaltigkeit der kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen des deutschen Volkes zu allen seinen Nachbarvölkern in Vergangenheit und Gegenwart und der Geschlossenheit seines Gebietes den stärksten Faktor einer in sich selbst ruhenden Ordnung Mitteleuropas, ohne deren Wiederherstellung die Aufrichtung eines politisch selbständig lebensfähigen Europas nicht möglich ist. Nur ein solcher Ordnungsfaktor vermag auch die Loyalität gegenüber den nationalen Minderheiten zu gewährleisten, deren Vorhandensein für den mitteleuropäischen Raum kennzeichnend ist, und ohne die ein friedliches Zusammenleben seiner Völker nicht denkbar ist. [] Keine deutsche Regierung hat das Recht, auf deutschen Boden zu verzichten. Maßgebend ist allein der sich aus Geschichte, Menschen- und Völkerrecht ergebende deutsche Anspruch auf den Reichsraum. Dieser Grundsatz ist verfassungsmäßig festzulegen. [] 2. Die SRP fordert die deutsche Selbständigkeit nach Innen und Außen. [] Sie lehnt jede unterschiedliche Behandlung Deutschlands in dieser Beziehung gegenüber den anderen Staaten und Völkern Europas ab. [] 3. Die SRP bekennt sich zum Gedanken der europäischen Gemeinschaft. [] Die politische und wirtschaftliche Zerrissenheit unseres Kontinents ist nur zu überwinden durch die Stärkung und Zusammenfassung seiner geschichtlich bedingten Glieder. Nur hierin sieht die SRP die Möglichkeit der Wiederaufrichtung Europas zu neuem eigenständigen Leben. Ein solches erfordert die volle Selbständigkeit Europas neben den Weltmächten in Ost und West. [] 4. Die SRP bekennt sich zu den soldatischen Tugenden unseres Volkes und damit zum Recht auf Selbstverteidigung. [] Als Glied der europäischen Völkergemeinschaft hat die deutsche Verteidigungsbereitschaft die Solidarität der europäischen Völker zur Voraussetzung. [] 5. Die SRP fordert die Errichtung einer starken Reichsgewalt. Sie darf in der Erfüllung der Reichsaufgaben nicht durch partikulare Widerstände gehemmt werden. [] Die Reichsaufgaben sind verfassungsmäßig festzulegen und gegenüber den Aufgaben der Länder, Landschaften und Gemeinden, sowie sonstigen autonomen Korporationen zu begrenzen. Dabei ist die verwaltungsmäßige und kulturelle Eigenständigkeit der Länder, Landschaften usw. durch die Verfassung zu gewährleisten. [] 6. Die SRP bekennt sich zum Gedanken des Rechtsstaates. [] a) Das politische Leben des deutschen Volkes hat sich in verfassungsmäßigen Formen und unter dem Schutze dieser Verfassung zu entwickeln. [] Die Gesetzgebung obliegt allein den hierfür vorgesehenen verfassungsmäßigen Organen unter Ausschluß jeder nicht verfassungsmäßig vorgesehenen Mitwirkung. [] Alle Rechtshandlungen der Regierung und die Verfassungsmäßigkeit der gesetzgeberischen Akte sind der Nachprüfung durch Gerichtshöfe zu unterstellen, deren Mitglieder von Regierung und Volksvertretung in Berufung und Amtsführung unabhängig und in ihrer Amtsführung an Weisungen nicht gebunden, in ihrer Rechtsfindung durch Zugehörigkeit zu Regierung oder Volksvertretung nicht beeinträchtigt und in ihrer Richterstellung unabsetzbar und durch nichts anderes als das Gesetz und ihr Gewissen gebunden sind. Sie sind auf Lebenszeit zu bestellen. [] Die Bindung der Verwaltung an die Gesetze ist durch die Verfassung zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich aller Akte jeder Art von Polizei. [] Die Rechtsprechung ist durch unabhängige Gerichte auszuüben. Die Richter der ordentlichen und Verwaltungs- oder jeder sonstigen Art von Gerichtsbarkeit sind in ihr Amt auf Lebenszeit zu berufen, unabsetzbar und gegen ihren Willen unversetzbar, lediglich dem Gesetz unterworfen und an Weisungen einer Regierung oder Volksvertretung oder Verwaltungsdienststelle nicht gebunden. Ihre Erkenntnisse sind lediglich durch die dazu berufenen Rechtsmittelinstanzen nachprüfbar. Reich, Länder usw. sind, soweit nicht eine besondere Zuständigkeit gesetzlich begründet ist, in gleicher Weise verpflichtet, vor ihnen Recht zu geben und zu nehmen wie der Einzelne. Jeder Versuch einer ungesetzlichen Beeinflussung der Gerichte in ihrer Rechtsprechung oder Vereitelung ihrer Erkenntnisse ist unter Strafe zu stellen. [] Die Richter sind wirtschaftlich so zu stellen, daß sie zur Ausübung einer äußerlich und innerlich unabhängigen Rechtssprechung in der Lage sind. Die Beschäftigung von Richtern, deren Berufung in das Amt den vorstehenden Erfordernissen nicht entspricht, ist als ungesetzlich zu verbieten. [] b) Die Mitwirkung des Volkes an der Willensbildung des Reiches, der Länder, Landschaften und Gemeinden erfolgt durch die parlamentarischen Körperschaften, die nach dem allgemeinen gleichen unmittelbaren Wahlrecht mit geheimer Stimmabgabe gewählt werden. Für Fälle von besonders schwerwiegender politischer Bedeutung ist die Möglichkeit einer Volksabstimmung zu eröffnen, die in ihren Voraussetzungen, ihrem Inhalt und ihren Folgen im einzelnen durch besonderes Gesetz zu regeln ist. Die Wahl des repräsentativen Oberhauptes der Nation erfolgt unmittelbar durch das Volk. [] c) Die Trennung der Aufgaben der Gesetzgebung, der Justiz und der Verwaltung ist durch die Verfassung zu gewährleisten. [] 7. Die SRP bejaht den geschichtlich überlieferten Gedanken der kommunalen Selbstverwaltung. [] Die SRP fordert eine starke Verlagerung der örtlichen Aufgaben auf die Gemeinden unter Betonung der Einheit und der Selbständigkeit der Verwaltung. Die Eigenart der Gemeindeaufgaben bedingt eine Heranziehung von Persönlichkeiten zur Mitarbeit ohne Rücksicht auf Parteizugehörigkeit. Zur Stärkung der unmittelbaren Verbindung des Bürgermeisters zur Gemeinde ist dieser unmittelbar von der Bevölkerung zu wählen. [] Die SRP bekennt sich zum volksgebundenen Sozialismus, der die Notwendigkeit der Bindung des Einzelmenschen an das Volksganze bejaht, und der allein Europa vor dem Wirtschaftschaos und der Bolschewisierung zu bewahren vermag. [] Dieses Bekenntnis fordert die Achtung vor jedem Schaffenden und seine völlige Anerkennung und Gleichberechtigung im Gemeinschaftsleben des Volkes u. in der Wirtschaft. [] 8. Die SRP fordert daher: [] a) die Erfüllung des Rechtes auf Arbeit und Heimat für jeden Deutschen, [] b) die Beteiligung des Arbeitnehmers am Betriebsertrag, [] c) das Recht und die Pflicht des Arbeitnehmers zur Mitbestimmung und Mitverantwortung in seinem Betriebe im Einklang mit der Eigenart der betrieblichen Verhältnisse, [] d) eine ausreichende Versorgung der alten und arbeitsunfähigen Schaffenden. [] Die SRP bejaht das Recht der Arbeitnehmer auf Zusammenschluß in Berufsverbänden (Gewerkschaften) zur Vertretung ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Belange. [] 9. Die SRP bekennt sich zum Gedanken des Privateigentums und der Unternehmerinitiative im Sinne der Bindung an das Volksganze. [] Der Staat hat insbesondere in Notzeiten das Recht und die Pflicht, Eigentum und Unternehmerinitiative volkswirtschaftlich sinnvoll zu lenken. [] Die SRP fordert den Aufbau der deutschen Wirtschaft und eine Existenzbeschaffung für alle weitestgehend aus eigener Kraft. [] Die SRP bejaht das selbständige Unternehmertum in Handwerk, Handel und Gewerbe und verlangt die Förderung dieser Berufe auf Grund ihrer Bedeutung für Volk und Staat. [] 10. Die SRP fordert: [] Die weitestgehende Sicherung der Ernährung des deutschen Volkes aus den eigenen landwirtschaftlichen Möglichkeiten. [] Zur Erreichung dieses Zieles bekennt sie sich zur landwirtschaftlichen Marktlenkung. Dem Erzeuger sind daher Mindestpreise für seine Erzeugnisse und deren Abnahme zu garantieren. Die Durchführung dieser Aufgabe obliegt vornehmlich einer landwirtschaftlichen Selbstverwaltungsorganisation. [] Der landwirtschaftliche Arbeiter ist in seiner Entlohnung grundsätzlich dem Facharbeiter in Industrie und Handwerk gleichzustellen. [] 11. Die SRP bekennt sich zur Schicksalsgemeinschaft aller Deutschen. [] Opfer, die für das deutsche Volk gebracht wurden, sind vom ganzen deutschen Volk zu tragen (Lastenausgleich.) Zu diesen Opfern gehören in erster Linie die Heimatvertriebenen, die Kriegsversehrten, die Kriegsgefangenen und die Bombengeschädigten. [] Die Ansprüche der Kriegsversehrten gegen den Staat sind durch besondere Gesetze, die der Eigenart des Soldatentums entsprechen, festzulegen. Die Arbeitsbeschädigten sind den Kriegsbeschädigten gleichzustellen. [] Der Anspruch der Heimatvertriebenen auf ihre Heimat ist unabdingbar und ihre Rückkehr in die Heimat organisatorisch vorzubereiten. Der erlittene Schaden ist festzustellen. Bis zur Rückkehr in die Heimat haben die Vertriebenen und Flüchtlinge Anspruch auf ausreichenden Unterhalt und Wohnung, auf gesicherte Erziehung ihrer Kinder und auf sonstige völlige Gleichstellung mit den Einheimischen. Die Existenzgründung und Landbeschaffung für Heimatvertriebene ist mit allen Mitteln zu betreiben. Die Beschäftigung der verdrängten Beamten, Angestellten und Arbeiter ist im Öffentlichen Dienst und in den Betrieben der privaten Wirtschaft durchzusetzen. [] Die Tradition des deutschen Ostens ist an allen Schulen zu pflegen. Ostdeutsche Universitäten sind zu errichten. Die wirtschaftlichen, kulturellen und gesamtpolitischen Verbände der Vertriebenen sind vom Staate zu unterstützen. [] Die SRP bekennt sich zu den geistigen Ueberlieferungen Europas und ist entschlossen, die Entfaltung des europäischen Bewußtseins mit allen Mitteln zu fördern. [] 12. Die deutsche Kulturpolitik hat der Erhaltung und Fortentwicklung der europäischen Kulturtradition zu dienen. [] Den religiösen Bekenntnissen ist volle religiöse Betätigungsfreiheit zu gewährleisten. Der Staat hat die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung zu garantieren. Die Verantwortung gegenüber der europäischen Kulturtradition legt dem Staat die Verpflichtung auf, zerstörende Einflüsse und Entwicklungen, wie sie vornehmlich der Bolschewismus darstellt und schafft, abzuwehren, ohne jedoch eine gegenseitige fruchtbringende Beziehung der Kulturräume der Welt zu behindern. [] Die Pflege von Volkskultur und Brauchtum steht unter besonderer Obhut des Staates. [] 13. Die vornehmste Aufgabe der Staatsführung ist die Erhaltung der sittlichen und geistigen Lebenskraft der Nation durch rechtliche und wirtschaftliche Sicherstellung von Ehe und Familie. [] Der Staat hat deshalb in seiner Gesetzgebung von der Familie als kleinster menschlicher Gemeinschaft auszugehen und alle Einflüsse abzuwehren, die zu ihrer Zerstörung oder Auflösung führen könnten. Das keimende Leben ist unter besonderen Schutz zu stellen. Für die Gesunderhaltung der heranwachsenden Generation ist durch fortdauernde ärztliche Ueberwachung und durch eine zweckmäßige Leibeserziehung Sorge zu tragen. Der besondere Schutz der Staatsführung hat den Müttern zu gelten. [] Dem tatsächlichen Anteil der Frau am Daseinskampf muß auch ihre rechtliche u. soziale Stellung voll angepaßt werden. [] 14. Die SRP erblickt in der Wegbereitung für die heranwachsende Generation eine besondere Verpflichtung. [] Erziehung und Bildung sollen frei von parteipolitischer Beeinflussung in den Händen eines geistig unabhängigen und wirtschaftlich gesicherten Erzieherstandes liegen. [] Die volle Selbstverwaltung der Hochschulen und die Autonomie des Erziehungswesens ist zu gewährleisten. Schulgeld- und Lehrmittelfreiheit sind anzustreben. Unter Anerkennung der landschaftlichen Unterschiede soll eine einheitlich gesamtdeutsche Erziehung durch ein Reichserziehungsministerium unterstützt werden. [] Der Staat hat die Berufsausbildung der Jugendlichen durch den Ausbau von Berufsschulen, sowie durch Förderung der privaten Lehrlingsausbildung zu sichern. [] Bildungsziel ist die urteilsfähige und verantwortungsbewußte Persönlichkeit. [] Die deutsche Jugend ist in einem Arbeitsdienst zu gemeinnütziger Arbeit einzusetzen. Dieser Aufbaudienst soll eine Erziehungsschule der Nation werden, in der die Jugend in gesunder und kräftigender Arbeit zu einer pflichtgetreuen Arbeitsauffassung in gegenseitiger Achtung erzogen werden soll und zur Beseitigung der deutschen Not antritt. [] Verantwortlich: Dr. Fritz Dorls MdB [] Druck: R. Katzenberger, Bad Kissingen [] Bürgschaften gem. § 5 der Satzung [] 1. Name Wohnung [] 2. Name Wohnung [] (Bitte hier abtrennen) [] Antrag zur Aufnahme in die Sozialistische Reichs-Partei (SRP) [] Ich, der Unterzeichnete, beantrage meine Aufnahme zur SRP und verpflichte mich zu selbstlosem Einsatz für die Verwirklichung der Ziele der SRP und zur Einhaltung ihrer Satzung. [] Vor- und Zuname Beruf Geburtsdatum und -ort Wohnort Straße Monatsbeitrag DM - Beitrittsbeitrag DM Datum Unterschrift
Published:10.1949 - 10.1952