Artikel 41: ja! - sägt den Ast ab, auf dem die Reaktion sich wieder breit macht - die Parole der KPD

Bemerkungen: Artikel 41 der Hess. Landesverfassung:<NZ><NZ>(1) Mit Inkrafttreten dieser Verfassung werden<NZ><NZ>1. in Gemeineigentum überführt: der Bergbau (Kohlen, Kali, Erze), die Betriebe der Eisen- und Stahlerzeugung, die Betriebe der Ener...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), Landesleitung Hessen
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 01.12.1946
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/B4E360F8-1CDA-4DCE-9186-AA92877B7F2E
Description
Summary:Bemerkungen: Artikel 41 der Hess. Landesverfassung:<NZ><NZ>(1) Mit Inkrafttreten dieser Verfassung werden<NZ><NZ>1. in Gemeineigentum überführt: der Bergbau (Kohlen, Kali, Erze), die Betriebe der Eisen- und Stahlerzeugung, die Betriebe der Energiewirtschaft und das an Schienen oder Oberleitungen gebundene Verkehrswesen,<NZ><NZ>2. vom Staate beaufsichtigt oder verwaltet, die Großbanken und Versicherungsunternehmen und diejenigen in Ziffer 1 genannten Betriebe, deren Sitz nicht in Hessen liegt.(2) Das Nähere bestimmt das Gesetz.<NZ><NZ>(3) Wer Eigentümer eines danach in Gemeineigentum überführten Betriebes oder mit seiner Leitung betraut ist, hat ihn als Treuhänder des Landes bis zum Erlaß von Ausführungsgesetzen weiterzuführen.
Published:01.12.1946