Merkblatt des Reichsstandes des Deutschen Handwerks in Berlin

Bemerkungen: Fraktur; [] = Absatzmarken im Volltext des Originals Merkblatt [] des Reichsstandes des Deutschen Handwerks in Berlin [] Wichtig und für jeden Betriebsführer im Handwerk! [] pünktliche Bezahlung der Handwerker-Rechnungen zum 1. Oktober! [] Handwerksmeister! Betriebsführer im Handwerk! [...

Full description

Bibliographic Details
Main Authors: Reichsstand des Deutschen Handwerks in Berlin, Handwerker-Verlagshaus, Berlin SW 68
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: ca. 1935
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/80FF3E54-8930-4CC3-8835-8C0FA36F2D12
Description
Summary:Bemerkungen: Fraktur; [] = Absatzmarken im Volltext des Originals Merkblatt [] des Reichsstandes des Deutschen Handwerks in Berlin [] Wichtig und für jeden Betriebsführer im Handwerk! [] pünktliche Bezahlung der Handwerker-Rechnungen zum 1. Oktober! [] Handwerksmeister! Betriebsführer im Handwerk! [] Der Reichsstand des Deutschen Handwerks ruft Sie hiermit zu einer großen Aktion auf, die Ihnen allen einen praktischen Nutzen bringen soll. Jetzt zum 1. Oktober soll das Handwerk alle offenen, fälligen Forderungen einziehen! Der Reichsstand klärt gleichzeitig das Volk darüber auf, warum der Kunde dem Handwerker die Rechnungen pünktlich bezahlen muß. Sie werden es dadurch leichter haben, zu Ihrem erarbeiteten und wohlverdienten Gelde zu kommen, ohne daß Ihnen dabei wertvolle Kunden verärgert abspringen. Sie bekommen damit wieder Betriebsmittel in die Hand, um Ihre Schulden zu bezahlen und um Aufträge anzunehmen und durchzuführen; der Reichsstand wird es Ihnen dann durch eine weitere Aufklärungs- und Werbeaktion erleichtern, zu Weihnachten größere Umsätze als in früheren Jahren zu machen. [] Wenn Sie jetzt mit Hilfe des Reichsstandes zum 1. Oktober Ihre Außenstande eingezogen haben, dann muß im Handwerk eine grundsätzliche Wendung kommen: Sie müssen sich geschlossen und endgültig von der Borgwirtschaft abwenden! Das wird manche Verhandlungen mit der Kundschaft kosten, aber auch dies soll Ihnen die Aufklärungsarbeit des Reichsstandes erleichtern. [] Das Handwerk muß von sich aus alles tun, damit die Schuldner- und Zahlungssitten besser werden. [] Unser ganzes Vorhaben hat also einen dreifachen Sinn: [] 1. pünktliche Abzahlung der Handwerker-Rechnungen zum 1. Oktober, damit vor<NZ>Weihnachten Arbeit und Brot geschaffen wird! [] 2. Kampf gegen das Borgunwesen, damit der Handwerker nicht mehr der Bankier vieler, auch wohlhabender Volksgenossen ist: Er wird wieder über das Geld verfügen können, das er erarbeitet hat und das er für seinen Betrieb nötig braucht! [] 3. Kampf für gesunde Schuldner- und Zahlungssitten, wie sie des erneuerten deutschen Volkes würdig sind! [] Wie soll der Kampf durchführt werden? [] Nur durch straffe Zusammenarbeit im ganzen Handwerk erreichen wir unser Ziel! die Presse hat schon begonnen sich für unser Vorhaben einzusetzen. Sie wird das in den nächsten Tagen immer mehr tun. Eine Reihe von Aufklärungs- und Werbemaßnahmen des Reichsstandes kommt hinzu. Alles, was der Reichsstand bei sparsamer Verwendung der ihm anvertrauten Geldmittel leisten kann, wird er in diesem Auklärungs- und Werbefeldzug tun. Das alles ist aber nicht entscheidend. [] Entscheidend ist vielmehr, daß jeder Betriebsführer im Handwrek mittut. [] damit steht und fällt unser ganzes Vorhaben. Wer abseits steht, der versäumt die beste Gelegenheit, jetzt seine Außenstände in Ordnung zu bringen. Er verpaßt den Anschluß und bleibt hinter den anderen zurück. [] Wer nicht mittut, fällt seinen Berufskammeraden in den Rücken. Einheitlich muß das ganze Handwerk seine Rechnungen nd Mahnungen versenden, einheitlich muß das Handwerk die Schuldner zur Zahlung veranlassen. Der Kunde muß wissen, daß er nicht dem einzelnen Handwerksmeister gegenübersteht, sondern einer geschlossenen Gemeinschaft, die weiß, das sie für eine gute Sache kämpft. [] Sollte es aber solche bösartigen, verächtlichen Egoisten geben, die auf abspringenden Kunden der anderen spekulieren und sich deshalb zurückhalten möchten: diese Herren mögen sich merken, daß diesmal kein wertvoller Kunde seinem Handwerker abgehen wird. der Saboteure könnten nur die allerschlechtesten Zahler von den anderen Erben. [] Jeder Handwerker versendet Rechnungen und Mahnungen! [] Zwischen dem 25. und 28. September muß jeder Handwerksmeister über die ausstehenden, fälligen Forderungen Rechnungen versenden. Mit dem Ausschreiben der Rechnungen muß frühzeitig begonnen werden, damit sie am 25. September schlagartig herausgehen. Dann hat der Kunde einige Tage Zeit, um bis zum 1. Oktober die Rechnung zu bezahlen. [] Gleichzeitig müssen Mahnungen versandt werden. Gemahnt werden alle Kunden, die den vereinbarten Zahlungstermin haben verstreichen lassen, ohne daß das Geld oder eine befriedigende Erklärung eingegangen ist. Auf jeder Rechnung und jeder Mahnung ist ein höflicher Vermerk zu machen, daß um Bezahlung bis zum 1. Oktober gebeten wird. [] Auf jede Rechnung und Mahnung wird ein Klebezettel des Reichsstandes aufgeklebt. [] Es ist bestimmt worden, daß diese Klebezettel den Handwerksbetrieben zusammen mit diesem Merkblatt gegeben werden. Die Zettel enthalten eine freundliche Mahnung des Reichsstandes an den Empfänger der Rechnung. Sie zeigen dem Kunden, daß es sich hier nicht um ein Vorgehen des einzelnen Handwerkers, sondern um eine geschlossene Aktion des ganzen Handwerks handelt. Die Klebezettel ersparen zugleich dem Handwerker oft die Mühe eines Begleitbriefes. Wo es zu den üblichen Geschäftsgebräuchen gehört, daß der Handwerker dem Kunden selbst die Rechnung überbringt, da soll er das auch diesmal tun. [] Wenn bis zum 3. Oktober das Geld nicht eingegangen ist, [] empfiehlt sich ein persönlicher Besuch beim Kunden, damit der Meister ihn in geeigneter Form über den Sinn der ganzen Aktion aufklärt. Der Handwerker kann dem Kunden, wenn er sich nicht sofort überzeugen läßt, auch geignete Aufsätze und Aufrufe aus der Handwerks- und Tagespresse zu lesen geben. Vor allem muß er den Kunden darüber unterrichten, daß von jetzt ab das ganze Handwerk gewillt ist, sich den gesunden kaufmännischen Grundsatz der Zug-um-Zug-leistung zu eigen zu machen, das bedeutet: pünktliche Lieferung des Handwerks und pünktliche Zahlung des Kunden. [] Wenn es auf gütlichem Wege nicht geht, [] soll der Handwerker sich nicht scheuen, schärfere Maßnahmen anzudrohen und sie auch anzuwenden. Wie man einen Zahlungsbefehl erwirkt und vollstrecken läßt oder gegebenenfalls Klage erhebt, das kann man bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts oder beim Rechtsanwalt erfahren. Auch die Kreishandwerkerschaften wissen über diese Fragen Bescheid. [] In welchen Zallen soll nicht vorgegangen werden? [] Das Verfahren soll wohl geschlossen und einig sein, aber nicht schematisch. Man kann z. B. nicht schon Zahlung zum 1. Oktober verlangen, wenn man mit dem Kunden den 5. oder 10. Oktober als Zahlungstermin vereinbart hat. Ferner müssen natürlich Härten gegen notleidende Volksgenossen, besonders gegen notleidende Familienväter, vermieden werden. [] Der Kreishandwerkerschaft den Erfolg melden! [] Die Dienststellen des Reichsstandes müssen wissen, was bei der ganzen Aktion erreicht worden ist, um die Sache weiter verfolgen zu können. Deshalb ist es nötig, daß jeder Betriebsführer seiner Kreishandwerkerschaft meldet, welche Beträge Ende September/Anfang Oktober von den Kunden bezahlt worden sind und welche fälligen Veträge am 3. Oktober noch ausstehen. Es genügen Zettel oder Postkarten mit etwa folgendem Wortlaut: "Bezahlte Rechnungen RM ...., fällige Außenstände RM ...., August Schulze, Schlossermeister." [] Also ans Werk! Zeder einzelne muß mittun! [] Druck: Handwerker- Verlagshaus, Berlin SW 68
Published:ca. 1935