An alle Soldaten der Armee-Abteilung B

Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; [!] = sic! Armee-Soldatenrat. [] Tgb. Nr. 4. [] den 17. November 1918. [] An alle Soldaten der Armee-Abteilung B. [] Die Soldatenräte haben die Aufgabe, den wohlverstandenen und berechtigten Wünschen aller Kameraden dienstbar zu sein und die...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Der Armee-Soldatenrat
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 17.11.1918
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/C20065C6-8AE0-417D-B238-B137BB4E78E0
Description
Summary:Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; [!] = sic! Armee-Soldatenrat. [] Tgb. Nr. 4. [] den 17. November 1918. [] An alle Soldaten der Armee-Abteilung B. [] Die Soldatenräte haben die Aufgabe, den wohlverstandenen und berechtigten Wünschen aller Kameraden dienstbar zu sein und die demokratischen Errungenschaften der Freiheit und Gleichberechtigung auch im Heere zur Durchführung zu bringen. Zu diesem Zwecke haben sie darüber zu wachen, daß der Soldat im Dienst von jedermann anständig, außer Dienst als Kamerad behandelt wird. Sie Haben dafür zu sorgen, daß die von der Regierung gegebenen Anweisungen über Verpflegung, Löhnung und Entlassung unbedingt zur Durchführung kommen. [] Die Soldatenräte ersetzen nicht etwa die bisherigen Behörden, da die Neuschaffung einer bis ins einzelne gehenden, leistungsfähigen Organisation im Augenblick und mitten in der Demobilmachung einfach unmöglich ist, sondern sie treten neben die bisherigen Kommandobehörden, die im Interesse der glatten und schnellen Durchführung der Entlassung, insbesondere auch der Sicherstellung von Verpflegung und geordnetem Abtransport unbedingt in ihren Stellungen bleiben müssen. Daraus folgt, daß die einzelnen Kameraden und die Soldatenräte es den Vorgesetzten durch ihr Verhalten nicht einfach unmöglich machen dürfen, ihren schwierigen Posten weiter zu versehen, denn dadurch würden wir unser aller Interesse schwer schädigen. [] Nach dem Willen unserer jetzigen Volksregierung haben die Soldatenräte nicht das Recht, Vorgesetzte selbständig abzusetzen. Ihr Einfluß reicht aber soweit, die Entfernung derjenigen Vorgesetzten, die sich in die neuen Verhältnisse nicht fügen oder durch ihr früheres Verhalten ihren Untergebenen gegenüber ein weiteres Zusammenarbeiten mit diesen unmöglich gemacht haben, durch Anrufen der vorgesetzten Dienststelle der Betreffenden zu erwirken. Die Dienststellen sind bisher fast überall den Soldatenräten willig entgegengekommen. Wo eine Einigung nicht zu erzielen ist, muß die nächst höhere Dienststelle und deren Soldatenrat angerufen werden. Im einzelnen wird folgendes angeordnet: [] 1. außer Dienst keine Vorgesetzten, also auch keine Grußpflicht, [] 2. gleiche Verpflegung für Jedermann; also keine besonderen Offiziersküchen oder Naturalempfang, sondern nur Feldküche! [] 3. Das Entfernen der Achselklappen und Kokarden hat keinen Sinn. Tragt Eure Uniform in Ehren weiter! Die innere Umwälzung unseres freien Volkes hängt nicht von solchen Aeußerlichkeiten ab! [] 4. Das Tragen von Abzeichen wie roten Bändern oder dergleichen ist jedermann freigestellt. Es ist aber unter allen Umständen verboten, einen Kameraden zur Anlegung solcher Abzeichen zu nötigen. Das neue, bessere Deutschland will leine Knechtung, sondern Freiheit der Entschließung für Jedermann. [] 5. Für sämtliche Angehörige der Armee-Abteilung B sind nur die Anordnungen ihrer Kommandobehörde und ihrer Truppen-Soldatenräte maßgebend. Oertliche (lokale) Soldatenräte halben den Truppen der Armee-Abteilung B keinerlei Vorschriften zu machen. [] 6. Die Truppen-Soldatenräte haben sich mit Angelegenheiten der Landesverwaltung nicht zu befassen, sie sind nur für die Interessen ihrer Kameraden da. [] 7. Entlassungen: Die Demobilmachung wird von unserer nuen [!] Regierung baldmöglichst angeordnet. Bereits vorgenommene Entlassungen sind nur vorläufige. Nur Links-Rheinländer und die in den Brückenköpfen wohnenden können entlassen werden, da sie Gefahr laufen, vom Feinde gefangen gesetzt zu werden, wenn sie keine ordnungsmäßigen Entlassungspapiere haben. Der Zeitpunkt auch ihrer Entlassung richtet sich aber nach der Transportlage. Näheres hierüber wird vom Armee-Soldatenrat bekanntgegeben. Sonst bleibt hinsichtlich der Entlassungen alles, wie in unserem Flugblatt vom 15. November bekanntgegeben. [] Keinesfalls entlassen oder vorläufig beurlaubt dürfen die Jahrgänge 1896-99 werden, auch wenn sie Links-Rheinländer sind. [] 8. Den Entlassenen sind, wenn sie kein anderes Verpackungsmaterial haben, die Tornister mitzugeben. Es ist darüber ein Vermerk in die Entlassungspapiere aufzunehmen und den Entlassenen ist zu sagen, daß sie ihre Tornister bei ihrem Bezirks-Kommando abgeben müssen. [] 9. Aktive Offiziere und Unteroffiziere werden nicht entlassen. Liegt ihre Friedensgarnison im besetzten Gebiet oder in der neutralen Zone, so erhalten sie andere Garnisonen angewiesen. [] 10. Sämtliche Truppenteile marschieren gemäß Anordnung des A.-O.-K. alsbald zu ihrem Demobilmachungsort, bezw. werden dorthin transportiert. Als Demobilmachungsort gilt im Allgemeinen der Standort ihres Ersatz-Truppenteils. Geordneter Abtransport und sichere Verpflegung sind nur gewährleistet, wenn jede Formation und jeder einzelne Kamerad unbedingt den Marschordnungen der Division, der er gerade angegliedert ist, Folge leistet. [] 11. Die Bürgerwehren in Baden sind zu unterstützen. Guter Wille und gegenseitiges Einvernehmen wird überall zu gedeihlicher Arbeit zwischen Soldatenräten und Kommandobehörden im Interesse aller Kameraden führen! [] Dieser Aufruf ist durch die Soldatenräte unverzüglich allen Kameraden bekannt zu geben. [] Der Armee-Soldatenrat. [] Gaertner. Meiners. Schreiber. Spuhl.
Published:17.11.1918