Ohne Schutz ins Berufsleben?

Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals Informationen für Lehrer [] Ohne Schutz ins Berufsleben? [] Ein Info unter diesem Titel, das zweite in der Reihe eines neuen DGB-Jugend-Infodienstes, haben wir den Schülerinnen und Schülern Ihrer Hauptschule bzw. Ihrer Realschule vom 8., 9. un...

Full description

Bibliographic Details
Main Authors: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), acon, Köln
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: ca. 1977
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/023249D5-32F8-4B53-B7F2-954BEE96A614
Description
Summary:Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals Informationen für Lehrer [] Ohne Schutz ins Berufsleben? [] Ein Info unter diesem Titel, das zweite in der Reihe eines neuen DGB-Jugend-Infodienstes, haben wir den Schülerinnen und Schülern Ihrer Hauptschule bzw. Ihrer Realschule vom 8., 9. und 10. Schuljahr an zur Verfügung gestellt. [] Es befaßt sich mit den Rechten der Jugendlichen, die nach Abschluß der Schule als Auszubildende (Azubis) oder als junge Arbeitnehmer ins Berufsleben eintreten. Es soll ihnen Anhaltspunkte geben, wie sie sich auf den Übergang in eine für sie neue Welt vorbereiten und später darin zurechtfinden können. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns dabei helfen könnten und in den entsprechenden Unterrichtsfächern auf die angesprochenen Fragen eingingen. Dabei wollen wir Sie im folgenden unterstützen. [] Wir wissen, daß dies auch Ihr Anliegen ist. Deshalb wollen wir mit der Schule Hand in Hand arbeiten. [] Uns geht es darum, den Jugendlichen zu helfen, diese schwierige Wegstrecke zu meistern. [] Vorurteile und Ängste abbauen! [] In der Einführung unseres Schülertextes sind wir von Problemen und Ängsten ausgegangen, die es bei vielen Jugendlichen gibt, die vor dem Wechsel von der Schule in den Beruf stehen. Die Erfahrungen zeigen, daß viele junge Menschen, die ins Berufsleben eintreten, nur sehr unklare (oder gar keine) Vorstellungen über das haben, was sie erwartet. Daraus resultieren auf der einen Seite Erscheinungen wie bedingungslose Anpassung und Unterwerfung, auf der anderen Seite Abwehr und eine undifferenzierte Abwehrhaltung gegen vieles, was auf sie zukommen mag. Deshalb soll mit dem Hinweis auf konkrete Rechte Bewußtsein geweckt werden, das Vertrauen in die Möglichkeit einer positiven Entwicklung begründet. [] Daß den Rechten auch Pflichten gegenüberstehen, wird an anderer Stelle gesagt und begründet. [] Stichwort Nr. 1: [] Jugendarbeitsschutz [] Wir konnten - schon aus räumlichen Gründen - der historischen Entwicklung des Jugendarbeitsschutzes nur wenige Zeilen widmen. [] Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie diesen Abschnitt untermauern könnten, und zwar unter Berücksichtigung folgender Basisdaten (vollständig enthalten in der Broschüre "Mehr Schutz der arbeitenden Jugend"): [] 1839 erläßt Preußen das erste Regulativ (einschränkende Bestimmung) der Kinderarbeit. Begründung allerdings: Durch die Kinderarbeit würden viele gesundheitlich so geschädigt, daß die Armee nicht mehr genügend wehrdiensttaugliche Rekruten fände. [] 1900 arbeiten über 1 Million Kinder im Alter von 12 bis 14 Jahren in der Industrie, davon 4.000 im Bergbau unter Tage. Mehrere tausend Kinder unter 14 Jahren sind bereits Invalidenrentner. [] 1919 erläßt die junge Weimarer Republik ein Verbot der Kinderarbeit unter 14 Jahren und erste Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzes, nachdem bis dahin Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren wie Erwachsene behandelt wurden. [] 1933 lockern die Nationalsozialisten die Bestimmungen der Weimarer Zeit, 1935 gehen rund ein Drittel aller Arbeiterkinder zwischen 12 und 14 Jahren Neben- und Teilzeitbeschäftigungen nach. [] 1960 wird ein erstes demokratisches Jugendarbeitsschutzgesetz eingeführt, das aber durch ebenfalls unzählige Ausnahmemöglichkeiten relativ wirkungslos bleibt. [] 1976 Schließlich wird das heutige Jugendarbeitsschutzgesetz vom Bundestag beschlossen. [] Dieser historische Abriß kann verdeutlichen, daß der heute erreichte Stand durchaus nicht als Selbstverständlichkeit hingenommen werden kann, sondern das Ergebnis eines langen Kampfes vor allem der Gewerkschaften ist. [] Was steht im Gesetz? [] Wir haben uns in dem Jugend-Info für die Schüler auf wenige Fakten beschränkt, die einen Anreiz bieten können, sich mit der Materie zu befassen. Unsere Bitte geht dahin, diese Motivation zu nutzen, um eventuell einmal direkt mit dem Gesetzestext zu arbeiten. Texte können kostenlos angefordert werden (siehe Literaturhinweis). [] Jugendarbeitschutz - Hindernis für eine gute Ausbildung? [] Der Jugendarbeitsschutz soll möglichst vor Überforderungen und Schädigungen im Entwicklungsalter schützen. Dazu folgendes Zahlenmaterial als Hintergrund: [] Von den 1974 registrierten Fällen von zeitweiser Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit entfielen mehr als 11 % auf Auszubildende und jugendliche Arbeitnehmer im Alter von 15 bis 20 Jahren. Ihr Anteil an den Versicherten lag aber unter 8 %, so daß hier bereits deutlich wird, daß diese Gruppe besonderer Schutzmaßnahmen bedarf. Am Unfallgeschehen sind diese jugendlichen Arbeitnehmer sogar zu 15,3% beteiligt. [] (Angaben aus: "Statistisches Jahrbuch 1977 für die Bundesrepublik Deutschland") [] Wer angesichts dieser Fakten sagt, der Jugendarbeitsschutz sei übertrieben und für einige Arbeitgeber ein Grund, weniger Jugendliche auszubilden oder zu beschäftigen, geht an den Realitäten vorbei. [] Wird das Gesetz eingehalten? [] Die jährlich festgestellten Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz liegen bei etwa 50 000. Die Dunkelziffer ist erheblich höher. [] Wir haben im Jugend-Info darauf verwiesen, daß Betriebsräte, Jugendvertreter und Vertrauensleute Klagen und Beschwerden entgegennehmen. Dieser Weg ist der am besten gangbare, weil hier ein Vertrauensverhältnis vorausgesetzt werden darf. Für die Feststellung und Abstellung des Verstoßes ist die Gewerbeaufsicht zuständig. Sie muß tätig werden, wenn sie von einem der Genannten entsprechende Hinweise erhält. Diese brauchen ihren Informanten nicht zu nennen. Diese Regelung wurde getroffen, um mögliche Benachteiligungen jener Jugendlichen zu verhindern, die sich gegen eine Verletzung ihrer Rechte und damit eine Gefährdung ihrer Gesundheit und Entwicklung zur Wehr setzen. [] Es kommt darauf an, bei den Jugendlichen das Bewußtsein zu wecken, daß der Jugendarbeitsschutz für sie notwendig und richtig ist. Und daß sie selbst Verantwortung für dessen Einhaltung tragen. Da die Gewerbeaufsicht schwach besetzt ist, kann sie von sich aus nur die wenigsten Fälle von Verstößen feststellen und für Abhilfe sorgen. Sie ist auf direkte oder indirekte Zusammenarbeit mit den Betroffenen angewiesen. [] Stichwort Nr. 2: [] Berufsbildungsgesetz [] Die Kenntnis des Berufsbildungsgesetzes ist mindestens ebenso wichtig wie die des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Hier geht es darum, den Jugendlichen eine qualifizierte Ausbildung zu sichern. Obwohl viele große und kleine Betriebe sicherlich eine hervorragende Ausbildung gewährleisten, gibt es immer noch Betriebe, wo dies nur sehr bedingt der Fall ist. Da jedoch von einer qualifizierten Ausbildung weitgehend der sichere Arbeitsplatz von morgen abhängt, ist auf die Sicherung der Ausbildungsqualität größter Wert zu legen. [] Hier einiges Hintergrundmaterial, das die Notwendigkeit beweist: [] 1975 fielen bei den Abschlußprüfungen 75455 Prüflinge durch, das waren 14,1 % ("Statistisches Jahrbuch 1977 für die Bundesrepublik Deutschland"). Für das Jahr 1974 wird die Zahl derjenigen Auszubildenden, die ihre Ausbildung vorzeitig und ohne Prüfung abbrachen, mit 7,2 % angegeben ("Das Handwerk 1975"). Diese Zahl dürfte in etwa auch der folgenden Entwicklung entsprechen. Zwar ist die Schuld für ein Scheitern bei den Prüfungen oder den Abbruch von Ausbildungsverhältnissen zu einem Teil bei den Betroffenen selbst zu suchen, [] Jugendliche Arbeitnehmer [] Betriebsräte, Jugendvertreter [] Vertrauensleute [] Klagen + Beschwerden [] Gewerbeaufsicht [] Feststellung und Abstellung des Verstoßes [] bei einem großen Teil der Fälle liegt sie aber ohne Zweifel bei den Ausbildungsbetrieben und deren unzulänglichem Bildungsangebot. Diese Fälle sollen durch das Gesetz eingeschränkt und schließlich gänzlich ausgeschlossen werden. [] Auch hier geht es darum, daß die besten gesetzlichen Bestimmungen wenig vermögen, wenn die Betroffenen sie nicht kennen und nicht in Anspruch nehmen. Da rund die Hälfte aller Auszubildenden in kleineren Betrieben (49 und weniger Beschäftigte) ausgebildet werden, in denen zum Teil kein Betriebsrat besteht, kommt es oft auf die Initiativen der Betroffenen bzw. ihrer Erziehungsberechtigten an, um Mißstände und Verstöße aufzudecken und abstellen zu lassen. Die Gewerkschaften, die in jedem Fall in den vom Gesetz vorgesehenen Gremien der Berufsausbildung vertreten sind, stehen zu Auskünften und Hilfen für die Auszubildenden zur Verfügung. [] Rechte - damit wir sie nutzen [] Hier geht es in der Zusammenfassung noch einmal darum, die Selbstverantwortung bei der Wahrnehmung von Rechten herauszuarbeiten. [] Dies kann exemplarisch am Beispiel der beiden Gesetze entwickelt und dann für das staatsbürgerliche Verhalten insgesamt verallgemeinert werden. [] Informationsmaterial anfordern: [] DGB-Bundesvorstand [] Abt. Jugend [] Postfach 2601 [] 4000 Düsseldorf 1 [] Herausgeber: [] DGB-Bundesvorstand [] Abt. Werbung - Medienpolitik [] Gestaltung: acon, Köln
Published:ca. 1977