Summary: | Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Herkunft: SPD-Landesverband Bayern, Signatur 67
Kriegsbeschädigte! Kriegerwitwen! Kriegereltern! Bombengeschädigte! Frauen und Mütter von Vermißten oder Gefangenen! [] Von dem Gedanken ausgehend, daß diejenigen, die durch den Krieg ihre geraden Glieder, ihre Gesundheit und den Ernährer verloren haben, der besonderen Fürsorge und Betreuung durch den Staat bedürfen, fordert die Sozialdemokratische Partei von der Regierung: [] I. Die Schaffung eines neuen Versorgungsgesetzes, das einen Rechtsanspruch auf Heilbetreuung und Rente für alle im Rahmen eines solchen Gesetzes zu erfassenden Personen enthält. Vom Gesetz sind zu erfassen: [] a) alle Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen, [] b) alle Personen, welche durch Luftangriffe körperliche Schäden erlitten oder Angehörige verloren haben [] 2. Als Grundlage für die Schaffung des neuen Versorgungsgesetzes hat das Reichsversorgungsgesetz vom 1.4.1920 zu dienen. [] 3. Besonders vordringlich ist die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Heilbehandlung für die oben bezeichneten Personen. Die Sozialdemokratische Partei verlangt deshalb von der Staatsregierung den Erlaß einer "vorläufigen Verordnung", die den vorgenannten Personen kostenlose Heilbehandlung durch die Krankenkassen zusichert, sowie unentgeltliche Beschaffung von Kunstgliedern, gleichviel, ob die Beschädigten Mitglieder einer Kasse sind oder nicht. Krankenkassen ist in diesen Fällen für die aufgewandten Mittel Ersatz durch den Staat zu leisten. [] 4. Die Sozialdemokratische Partei verlangt die Errichtung von Berufs- und Lehrwerkstätten, in denen die Beschädigten umgeschult werden können. Des weiteren verlangt sie, daß die vorgenannten Personen bevorzugt in den Arbeitsprozeß durch Arbeitsvermittlung eingegliedert werden, und zwar auf einem Arbeitsgebiet, das ihrem Körperschaden Rechnung trägt. Es muß daher der Einstellungszwang positiver gestaltet werden. [] 5. Die Sozialdemokratische Partei verlangt daher die Schaffung eigener Versorgungsabteilungen für obigen Zweck und Angliederung an die Landesversicherungsanstalt. [] 6. Bis zur Verwirklichung der erhobenen Forderungen, die einige Zeit beanspruchen wird, ist dafür Sorge zu tragen, daß die Not der Opfer des Krieges während der Übergangszeit durch eine hilfeleistende Fürsorge- und Beratungsstelle für Kriegsbeschädigte und Kriegerhinterbliebene gelindert wird. [] Opfer des Krieges, gebt daher Eure Stimme der Sozialdemokratischen Partei, die schon nach dem ersten Weltkrieg Eure Interessen gewahrt und für Hilfe gesorgt hat. [] Wählt Liste 1 [] N/1069. 5.46. 4000
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