Wussten Sie das? [Serie] Nr. 34 . Gute Wohnungen für alle

Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; WUSSTEN SIE DAS? [] Nr. 34 [] Gute Wohnungen für alle [] Um rund 27 Prozent stieg der soziale Wohnungsbau in den ersten sieben Monaten 1967 im Vergleich zum Vorjahr. Der neue Aufschwung des Wohnungsbaues wurde möglich durch die von Bundesw...

Full description

Bibliographic Details
Main Authors: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Bundesvorstand, SOPADE-Rednerdienst, Vorwärts-Druck, Bad Godesberg
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 1967
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/64A0D0C5-5CDE-4628-8621-B9E4D9D20D24
Description
Summary:Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; WUSSTEN SIE DAS? [] Nr. 34 [] Gute Wohnungen für alle [] Um rund 27 Prozent stieg der soziale Wohnungsbau in den ersten sieben Monaten 1967 im Vergleich zum Vorjahr. Der neue Aufschwung des Wohnungsbaues wurde möglich durch die von Bundeswirtschaftsminister Professor Schiller (SPD) eingeleiteten Programme zur Konjunkturbelebung. Diese Programme stellten auch für den sozialen Wohnungsbau neue Mittel zur Verfügung. [] So wird das von Bundeswohnungsbauminister Dr. Lauritzen (SPD) angestrebte Ziel, jährlich 200000 Sozialwohnungen zu bauen, 1967 und 1968 erreicht werden. 1966 waren es nur 150000 Wohnungen. [] Nicht nur die Wohnungssuchenden, sondern auch der volkswirtschaftlich so bedeutende Zweig der Bauwirtschaft können zuversichtlich sein. [] Alle müssen helfen [] Der Deutsche Bundestag hat am 8. Dezember 1966 einstimmig folgende Entschließung gefaßt: [] "Da die Notwendigkeit besteht, die öffentliche Förderung des Wohnungsbaues fortzusetzen und entsprechende Mittel für den Bundeshaushalt gemäß § 20 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes sicherzustellen, wird die Bundesregierung beauftragt, möglichst bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Anhebung der Zinssatze für die älteren Sozialwohnungen vorsieht." [] Die Bundesregierung hat diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Danach sollen die bisher zinslosen und ganz niedrig verzinslichen Darlehen für ältere, vor 1960 gebaute Sozialwohnungen auf den Zinssatz von höchstens 4 Prozent jährlich angehoben werden. Die Mieten dieser Wohnungen betragen 1,50 bis 2,10 DM pro Quadratmeter und mehr. [] Die Zinserhöhung darf nicht zu Mieterhöhungen führen, die untragbar sind. Deshalb werden Tabellen ausgearbeitet, die Höchstgrenzen für eine Mieterhöhung festsetzen. Diese Höchstgrenzen dürfen auch dann nicht überschritten werden, wenn gleichzeitig aus anderem Anlaß Mietsteigerungen eintreten, etwa durch höhere Instandhaltungskosten oder durch Wegfall der Grundsteuerbefreiung. In diesem Fall darf nur ein entsprechend niedrigerer Zinssatz, z.B. 2 Prozent oder 3 Prozent erhoben werden. [] Das bedeutet jedoch, daß die Mieten der älteren Sozialwohnungen noch immer niedriger bleiben als die der neuen. [] Die höheren Rückflüsse müssen wieder dem sozialen Wohnungsbau zugeführt werden. [] Das bedeutet: Es werden auch weiterhin billige Sozialwohnungen für die einkommensschwachen Bevölkerungsschichten - alte Menschen, kinderreiche Familien, junge Familien - gebaut. [] Wohngeld wird Härten ausgleichen [] Dort, wo die Erhöhung der Mieten für ältere Sozialwohnungen untragbare Härten bringt, hilft das Wohngeld: [] - Das Wohngeld wird in keinem Punkt verändert; [] - alle Versuche, am Wohngeld zu kürzen und zu streichen, sind abgewehrt worden. [] Die Mieter, denen die Zinserhöhung untragbare Härten bringt, können also mehr Wohngeld erhalten oder erstmalig Wohngeld beantragen. Auskünfte darüber erteilt jede Gemeindeverwaltung. [] Mieterschutz wird verbessert [] Zugleich gehen die Arbeiten an der Verbesserung des Mieterschutzes zügig voran. Die sogenannte Sozialklausel, die den Mieter vor ungerechtfertigter Kündigung schützen soll, wird so verbessert, daß sie endlich ihren Zweck erfüllt: [] - Die Stellung des Mieters wird gestärkt; [] -überwiegend berechtigte lnteressen des Vermieters bleiben berücksichtigt. [] Die letzten "Schwarzen Kreise" [] Die Aufhebung der Wohnungsbewirtschaftung, des Mieterschutzes und der Mietpreisbindung wird in 7 Kreisen um ein Jahr auf den 1. Januar 1969 verschoben, um dort untragbare Härten für den Mieter zu vermeiden. Auch das hatte Minister Lauritzen bei seinem Amtsantritt angestrebt, weil er mit Recht der Meinung ist, daß ein freier Wohnungsmarkt ein ausgeglichenes Verhältnis von Angebot und Nachfrage voraussetzt. Die Verlängerung des Schlußtermins betrifft: [] - Bonn-Stadt [] - Bonn-Land [] - Freiburg-Stadt [] - Göttingen [] - Hamburg [] - München-Stadt [] - München-Land [] Die SPD-Fraktion im Bundestag setzt sich dafür ein, auch die Städte Köln und Düsseldorf in den Gesetzentwurf einzubeziehen. Für Berlin wurde schon vorher durch ein besonderes Gesetz der Termin verlängert. [] Durch die Verschiebung soll ermöglicht werden, daß der Wohnungsfehlbedarf in den genannten Gebieten merklich zurückgeht, ehe auch dort der freie Wohnungsmarkt eingeführt wird. Den Althausbesitzern wird zum Ausgleich für das Fortbestehen der Mietpreisbindung in diesen 7 Kreisen erlaubt, für die bessere Erhaltung der Wohnungen bis zu 10 Prozent auf die Miete aufzuschlagen. [] Kompromisse - aber mit dem Blick nach vorn [] Die neue Wohnungspolitik baut sich auf Kompromissen auf, die allen helfen sollen: Den Mietern wie den Hausbesitzern, aber auch jenen, die noch keine oder keine angemessene Wohnung haben und darauf warten. Der Wohnungsbauminister Dr. Lauritzen weiß: [] - Die Wohnung ist so wichtig wie der Arbeitsplatz. [] Danach wird gehandelt. Für die SPD bleibt der Grundsatz bestehen: [] Sicherheit durch sozialen Wohnungsbau! [] [Fußzeile der Seiten 2-4:] [] weitersagen ... weitergeben ... weitersagen ... [] Herausgeber: Vorstand der SPD, SOPADE-Rednerdienst
Published:1967