Summary: | Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Schrift in Jugendstil
Die Sozialisierung der Presse. Um die Sozialisierung der Presse sofort beginnen zu können, wird die gesamte Presse Baierns [!] [Bayerns] unter gesellschaftliche Wirtschaftskontrolle gestellt. Die gesamte Verwaltung und Betriebsführung untersteht auch in wirtschaftlicher Beziehung der öffentlichen Aufsicht. Die Kontrolle üben sofort Betriebsräte aus, welche Entscheidungen der Behörden veranlassen. Um der sozialistischen Lebensordnung Geltung zu verschaffen, und gleichzeitig endlich eine Wahrhaft freie Meinungsäußerung zu ermöglichen, folgen umgehend Einzelbestimmungen. Der revolutionäre Zentralrat gez. Toller
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