Die Sowjetregierung fordert sofortige Viermächteverhandlungen über einen Friedensvertrag mit Deutschland

Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Die Sowjetregierung fordert sofortige Viermächteverhandlungen über einen Friedensvertrag mit Deutschland [] Neue Note der Sowjetunion an die Westmächte [] Am 24. Mai 1952 richtete das Außenministerium der UdSSR an die Botschaften der USA, Gro...

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Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
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Published: 24.05.1952
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Online Access:http://hdl.handle.net/11088/29F1AAA8-2DA9-4335-A79B-1B8E52471845
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Summary:Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Die Sowjetregierung fordert sofortige Viermächteverhandlungen über einen Friedensvertrag mit Deutschland [] Neue Note der Sowjetunion an die Westmächte [] Am 24. Mai 1952 richtete das Außenministerium der UdSSR an die Botschaften der USA, Großbritanniens und Frankreichs Antwortnoten der Sowjetregierung mit folgendem Wortlaut: [] Im Zusammenhang mit der Note der Regierung der USA vom 13. Mai dieses Jahres erachtet es die Sowjetregierung für erforderlich, folgendes zu erklären: [] 1.Über die Dringlichkeit der Lösung der deutschen Frage und über die Verschleppung des Notenaustausches zu dieser Frage durch die Westmächte. [] In der Note vom 10. März dieses Jahres unterbreitete die Sowjetregierung den Regierungen der USA, Großbritanniens und Frankreichs den Vorschlag, gemeinsam die Frage des Abschlusses eines Friedensvertrages mit Deutschland und der Bildung einer gesamtdeutschen Regierung zu erörtern. Um die Vorbereitung eines Friedensvertrages mit Deutschland zu erleichtern und zu beschleunigen, legte die Sowjetregierung ihren Entwurf für diesen Vertrag vor und brachte gleichzeitig ihre Bereitwilligkeit zum Ausdruck, auch andere Vorschläge in dieser Frage zu prüfen. Die Sowjetregierung erachtet es nach wie vor für notwendig, diese Fragen unverzüglich zu lösen und dabei von den Interessen der Festigung des Friedens in Europa und der Notwendigkeit der Befriedigung der berechtigten nationalen Forderungen des deutschen Volkes auszugehen. Insofern in der Antwortnote der Regierung der USA vom 25. März im Zusammenhang mit der Frage der Bildung einer gesamtdeutschen Regierung der Vorschlag über die Prüfung der Bedingungen für die Abhaltung allgemeiner Wahlen in Deutschland unterbreitet wurde, erklärte sich die Sowjetregierung in ihrer Note vom 9. April mit diesem Vorschlag einverstanden, bestand jedoch darauf, daß diese Prüfung nicht von einer Kommission der Vereinten Nationen, die für die Fragen einer Friedensregelung mit Deutschland nicht zuständig sind, sondern von einer unparteiischen Kommission der vier in Deutschland Besatzungsfunktionen ausübenden Mächte durchgeführt wird. Gleichzeitig hat die Sowjetregierung der Regierung der USA, wie auch den Regierungen Großbritanniens und Frankreichs nochmals vorgeschlagen, die Erörterung des Friedensvertrages mit Deutschland sowie der Frage der Wiedervereinigung Deutschlands und der Schaffung einer gesamtdeutschen Regierung nicht länger hinauszuschieben. [] Obwohl die Sowjetregierung den Vorschlag der Regierung der USA über die Prüfung der Bedingungen für die Abhaltung freier allgemeiner Wahlen in Deutschland angenommen hat, und obwohl der Vorschlag der Sowjetregierung für die Ernennung einer Kommission für die Durchführung einer solchen Prüfung auf Grund eines Abkommens zwischen den vier Mächten die Objektivität und Unvoreingenommenheit dieser Kommission gewährleistet, wird die Lösung der Frage des Friedensvertrages mit Deutschland und der Vereinigung Deutschlands, wie die Note der Regierung der USA vorn 13. Mai zeigt, erneut auf unbestimmte Zeit verschoben. Aus dieser Note geht hervor, daß die Regierung der USA es auch ablehnt, daß die vier Mächte endlich ohne weiteren Verzug an die Erörterung dieser Fragen herangehen. Die Regierung der USA stellt statt dessen in ihrer Note vom 13. Mai eine ganze Reihe neuer Bedingungen, die in der Note vom 25. März nicht enthalten waren und über die, wie sie jetzt vorschlägt, durch eine Fortsetzung des Notenwechsels eine Einigung erzielt werden Soll, bevor direkte Verhandlungen aufgenommen werden. [] So wird in der Note der Regierung der USA vorn 13. Mai der Vorschlag unterbreitet, sich noch vor der Aufnahme direkter Verhandlungen "über den Rahmen der Verhandlungen und die wesentlichen zu erörternden Probleme" zu einigen sowie den Notenaustausch über die Zusammensetzung und die Funktionen der Kommission zur Prüfung der Bedingungen für allgemeine Wahlen in Deutschland fortzusetzen usw. [] Alle diese Tatsachen zeugen davon, daß die Regierung der USA weiterhin den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland sowie die Lösung der Frage der Vereinigung Deutschlands und der Bildung einer gesamtdeutschen Regierung hinausschiebt. Nur dadurch ist der Umstand zu erklären, daß die Regierung der USA in ihrer Note vom 13. Mai erneut eine Reihe von Fragen aufwirft, um den sich ohnehin schon über einige Monate hinziehenden Notenwechsel weiterzuführen, anstatt in direkte Verhandlungen der vier Mächte einzutreten und mit der gemeinsamen Erörterung des Friedensvertrages mit Deutschland und aller damit in Zusammenhang stehenden Fragen zu beginnen. [] Angesichts einer solchen Lage muß sich sowohl in Deutschland wie auch außerhalb Deutschlands der Eindruck verstärken, daß die Regierung der USA in Wirklichkeit nicht danach strebt, daß ein Friedensvertrag mit Deutschland abgeschlossen und der Spaltung Deutschlands ein Ende gemacht wird. Indessen kann ohne den Abschluß eines Friedensvertrages und die Vereinigung Deutschlands kein unabhängiger und vollgleichberechtigter deutscher Staat, der den wahren Willen des gesamten deutschen Volkes zum Ausdruck bringt, wiederhergestellt werden. [] 2. Über die separaten Abkommen der Westmächte mit Westdeutschland und über ihre Versuche, dem Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland auszuweichen. [] Die Sowjetregierung hält es für notwendig, besondere Aufmerksamkeit darauf zu lenken, daß die Regierung der USA gemeinsam mit den Regierungen Großbritanniens und Frankreichs bei Fortdauer des Notenaustausches gleichzeitig separate Verhandlungen mit der Bonner Regierung Westdeutschlands über den Abschluß des sogenannten "General"-Vertrages führt. In Wirklichkeit handelt es sich dabei um keinerlei Art von "General"-Vertrag im Sinne eines allgemeinen Vertrages, sondern um einen Separatvertrag, der, um das Volk zu betrügen, fälschlicherweise als "General"-Vertrag bezeichnet wird. Auf diese Weise wird das Potsdamer Abkommen, durch das den vier Mächten - den USA, Großbritannien, Frankreich und der UdSSR - die Ausarbeitung eines Friedensvertrages mit Deutschland auferlegt wird, gröblich verletzt. [] Ungeachtet des geheimen Charakters der mit der Bonner Regierung geführten Verhandlungen, und obwohl der vollständige Wortlaut dieses separaten Abkommens bis jetzt noch nicht veröffentlicht wurde, ist der Inhalt dieses separaten Vertrages bereits aus Presseveröffentlichungen bekannt geworden. Aus diesen Veröffentlichungen ist zu ersehen, daß dieser von den Regierungen der USA, Großbritanniens und Frankreichs vorbereitete Separatvertrag mit Westdeutschland keineswegs das Ziel hat, Westdeutschland Selbständigkeit und Unabhängigkeit zu gewähren. Gleichzeitig mit der formalen Aufhebung des Besatzungsstatuts hält dieser Vertrag faktisch die militärische Besetzung aufrecht, wobei Westdeutschland in einer Position der Abhängigkeit und Unterwerfung gegenüber der Regierung der USA sowie Großbritanniens und Frankreichs bleibt. [] Gleichzeitig damit legalisieren die Regierungen der USA, Großbritanniens und Frankreichs durch den Abschluß dieses Separatvertrages mit Westdeutschland die Wiederaufstellung einer deutschen Wehrmacht mit Hitler-Generalen an der Spitze, das heißt, daß sie den Weg zur Wiedererstehung eines aggressiven westdeutschen Militarismus öffnen. Faktisch ist dieser Vertrag ein offenes Kriegsbündnis der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit der westdeutschen Regierung, mit dessen Hilfe das deutsche Volk von der Bonner Regierung in die Vorbereitung eines neuen Krieges hineingezerrt wird. Gleichzeitig damit drängen die Regierungen der USA, Großbritanniens und Frankreichs auf die Einbeziehung Westdeutschlands in die unter der Bezeichnung "europäische Verteidigungsgemeinschaft" auf ihr Betreiben in Bildung begriffene Staatengruppierung Frankreich, Westdeutschland, Italien, Belgien, Holland und Luxemburg. Diese, sich die Bezeichnung "europäische Gemeinschaft" anmaßende Gruppierung soll zu einem Bestandteil des Nordatlantikblocks werden und die sogenannte Europa-Armee schaffen, zu der die jetzt in Westdeutschland in Wiederaufstellung begriffenen militärischen Verbände gehören sollen. Es ist ganz offenkundig, daß das Ziel der Bildung der "europäischen Gemeinschaft" und der "Europa-Armee" nicht nur darin besteht, die schon faktisch in Durchführung begriffene Remilitarisierung Westdeutschlands zu legalisieren, sondern auch Westdeutschland in den aggressiven Nordatlantikblock einzubeziehen. [] Es ist allen bekannt, daß gerade in der letzen Zeit die Regierung der USA darauf drängt, sowohl den Abschluß des erwähnten separaten Vertrages mit Westdeutschland als auch die Einbeziehung Westdeutschlands in die "europäische Gemeinschaft" mit allen Mitteln zu beschleunigen. Sie strebt damit nicht nur an, einen Teil Deutschlands von dem anderen endgültig loszureißen, sondern auch beide Teile Deutschlands in Gegensatz zu einander zu bringen. [] Das bedeutet, daß die Regierung der USA weder an der Vereinigung Deutschlands noch an einem Friedensvertrag mit Deutschland interessiert ist, sondern sich zum Ziel setzt, Westdeutschland und die in Wiederaufstellung begriffene westdeutsche Armee durch neue separate Abkommen noch fester als bisher an den Nordatlantikblock zu binden. Das ist mit den Perspektiven der friedlichen Entwicklung in Europa unvereinbar. [] Alles das zeigt, daß gegenwärtig ein Komplott zwischen den revanchelüsternen herrschenden Kreisen Westdeutschlands und der nordatlantischen Staatengruppe im Gange ist. Dieses Komplott kann nur auf der Voraussetzung einer Unterstützung der Revanchebestrebungen der Bonner Adenauer-Regierung beruhen, die die Entfesselung eines neuen Krieges in Europa vorbereitet. Die jetzt in Aufstellung begriffene westdeutsche Armee, mit faschistischen Hitler-Generalen an der Spitze, kann nur den aggressiven Zielen der deutschen Revanchepolitiker dienen. Andererseits unterstreicht die Einbeziehung einer solchen westdeutschen Armee in die sogenannte Europa-Armee und folglich in die Armee des Nordatlantikblocks noch stärker den aggressiven Charakter der gesamten Nordatlantikgruppierung. [] Im Lichte dieser Tatrachen kann niemand glauben, daß die jetzt vorbereitete Bildung der "europäischen Gemeinschaft" und der "Europa-Armee" den "Weg zum Frieden" darstellen kann, wie es in der amerikanischen Note vom 13. Mai heißt. Der tatsächliche Sinn des erwähnten Komplottes des Nordatlantikblocks mit der Adenauer-Regierung kann nur in einer weiteren Verschärfung, des aggressiven Charakters der nordatlantischen Mächtegruppierung bestehen, die jetzt eine direkte Vereinigung mit den deutschen Revanchepolitikern, diesen aggressivsten Kreisen in Europa, anstrebt. Der Abschluß eines Abkommens mit der Bonner Regierung Westdeutschlands von der Art des schon erwähnten Separatvertrages oder eines Abkommens über die "europäische Gemeinschaft" erlegt diesem Teil Deutschlands neue Bindungen auf und verstärkt seine Abhängigkeit von den Besatzungsmächten. Er erschwert die Vereinigung mit dem östlichen Teil Deutschlands, der nicht durch solche Verpflichtungen gebunden ist und sich unter Bedingungen entwickelt, die einer nationalen Vereinigung Deutschlands zu einem einheitlichen, unabhängigen, demokratischen und friedliebenden Staat förderlich sind. [] Das Bestreben der Regierung der USA, so schnell wie möglich die oben angeführten separaten Abkommen mit Westdeutschland abzuschließen, während die Verhandlungen über einen Friedensvertrag und die Vereinigung Deutschlands immer wieder aufgeschoben werden, bedeutet, daß die Absicht besteht, das deutsche Volk durch die erwähnten separaten Abkommen vor vollendete Tatsachen zu stellen: Das deutsche Volk wird vor die Tatsache gestellt, daß Westdeutschland remilitarisiert wird, und daß die Besatzungstruppen in Westdeutschland bleiben, und auf dem Wege des Abschlusses eines Friedensvertrages und der Vereinigung Deutschlands werden derzeitig unüberwindbare Hindernisse aufgerichtet. [] Man kann jedoch nicht einerseits von der Notwendigkeit eines Friedensvertrages und der Vereinigung Deutschlands sprechen und andererseits alles tun, um den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland und die Wiederherstellung eines einheitlichen deutschen Staates zu erschweren und zu behindern. Das führt zur Untergrabung jeglichen Vertrauens zur doppelgleisigen Politik solcher Mächte und stellt das deutsche Volk vor die Notwendigkeit, eigene Wege zur Erreichung, eines Friedensvertrages und zur nationalen Vereinigung Deutschlands zu suchen. [] Vorschlag der Sowjetunion [] Ungeachtet bestehender Meinungsverschiedenheiten in der Frage des Friedensvertrages mit Deutschland sowie in der Frage der Vereinigung Deutschlands und der Bildung einer gesamtdeutschen Regierung schlägt die Sowjetregierung der Regierung der USA sowie den Regierungen Großbritanniens und Frankreichs erneut vor, zur gemeinsamen Beratung über diese Frage zu schreiten und keine weiteren Verzögerungen in dieser Sache zuzulassen. [] Die Fortsetzung der Erörterung dieser Fragen mittels eines weiteren Notenaustausches kann nicht die Ergebnisse zeitigen, die in unmittelbaren Verhandlungen erzielt werden können, sondern ist nur geeignet, die Erzielung eines Übereinkommens zu erschweren. Zudem muß eine weitere Verschleppung der Lösung des Problems eines Friedensvertrages und der Vereinigung Deutschlands den berechtigten Unwillen des deutschen Volkes hervorrufen. Darüber hinaus laufen derartige Verzögerungen in dieser Sache dem Interesse der Herstellung normaler und dauerhafter Beziehungen zwischen Deutschland und den Nachbarstaaten sowie den Interessen der Festigung des Weltfriedens zuwider. [] Die Sowjetregierung geht hierbei von dem Grundsatz aus, daß sowohl die Regierung der UdSSR als auch die Regierungen der USA, Großbritanniens und Frankreichs sich bei der Ausarbeitung eines Friedensvertrages mit Deutschland von den Bestimmungen des Potsdamer Abkommens leiten lassen werden, unter anderem in der Frage der Grenzen Deutschlands, worauf die Sowjetregierung schon in ihrer Note vom 9. April hingewiesen hat. [] Was die gesamtdeutsche Regierung und ihre Machtbefugnisse anbetrifft, so versteht sich von selbst, daß sich diese Regierung ebenfalls von den Bestimmungen des Potsdamer Abkommens und - nach dem Abschluß eines Friedensvertrages - von den Bestimmungen des Friedensvertrages, der der Wiederherstellung eines dauerhaften Friedens in Europa dienen soll, leiten lassen muß. Dabei ist die Sowjetregierung weiterhin der Ansicht, daß es ein unabdingbares Recht des deutschen Volkes ist, über eigene nationale Streitkräfte zu verfügen, die zur Verteidigung des Landes notwendig sind, ohne welches die Frage der Machtbefugnisse einer gesamtdeutschen Regierung nicht in gerechter und würdiger Weise gelöst werden kann. [] Indem die Sowjetregierung den Vorschlag macht, unverzüglich zu direkten Verhandlungen über einen Friedensvertrag mit Deutschland und über die Bildung einer gesamtdeutschen Regierung zu schreiten, geht sie gleichfalls davon aus, daß keinerlei von dem einen oder anderen Teil Deutschlands mit den Regierungen anderer Staaten abgeschlossene separate Abkommen der gesamtdeutschen Regierung irgendwelche Verpflichtungen auferlegen, und daß eine gesamtdeutsche Regierung, die den Friedensvertrag unterzeichnet, alle Rechte besitzen wird, über die die Regierungen anderer unabhängiger und souveräner Staaten verfügen. [] Note der Regierung der USA vom 13. Mai 1952 [] "Der interimistische Geschäftsträger der Vereinigten Staaten von Amerika bezeugt dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken seine Hochachtung und hat die Ehre, im Auftrage seiner Regierung folgendes mitzuteilen: [] 1. In Beantwortung der Note der Sowjetregierung vom 9. April möchte die Regierung der Vereinigten Staaten die folgenden Feststellungen bezüglich der Einheit Deutschlands, der Wahl einer freien, gesamtdeutschen Regierung und des Abschlusses eines Friedensvertrages mit dieser Regierung machen. Es ist nach wie vor die Politik der Regierung der Vereinigten Staaten, diese Ziele unter Bedingungen zu erreichen, die Einheit und zugleich Freiheit, Frieden und zugleich Sicherheit gewährleisten. [] 2. Die Regierung der Vereinigten Staaten ist bereit, über diese Punkte mit der Sowjetregierung in Verhandlungen einzutreten; sie wünscht dies zu tun, sobald es klar ersichtlich ist, daß es auch die Absicht der Sowjetregierung ist, fruchtlose Verhandlungen, wie sie in der Vergangenheit stattgefunden haben, zu vermeiden. Die Regierung der Vereinigten Staaten und die Regierungen des Vereinigten Königreiches, Frankreichs sowie die Sowjetregierung müssen jedoch erst zu klarer Übereinstimmung über den Umfang der Verhandlungen und die zu prüfenden grundlegenden Probleme kommen. Um zu einem Erfolg zu gelangen und längere Verzögerungen zu vermeiden, ist eine entsprechende Vorbereitung notwendig. Die Note der Sowjetregierung vom 9. April besagt wenig Neues darüber, welches ihrer Meinung nach die Mittel sein sollten, um den Erfolg jeglicher solcher Verhandlungen sicherzustellen. [] 3. In ihrer letzten Note macht de Sowjetregierung es nun zur Bedingung, daß Deutschland nicht einbegriffen sein darf "in diese oder jene gegen irgendeinen friedliebenden Staat gerichtete Mächtegruppierung". Der eventuelle Beitritt Deutschlands zu den Vereinten Nationen sollte jegliche derartige Bestimmung doch überflüssig machen. Auf jeden Fall könnte die Regierung der Vereinigten Staaten nicht irgendwelche Bestimmungen annehmen, die Deutschland untersagen, eine Gemeinschaft mit anderen Staaten einzugehen, die eine der Signatarmächte des Friedensvertrages willkürlich als "gegen irgendeinen friedliebenden Staat gerichtet" ansehen könnte. Sie kann nicht zulassen, daß Deutschland das Grundrecht einer freier und gleichberechtigten Nation versagt sein sollte, sich mit anderen Nationen zu friedlichen Zwecken zusammenzuschließen. Sie muß annehmen, daß die Sowjetregierung ebenfalls nichts gegen Deutschlands Recht, Verteidigungsabmachungen einzugehen, einwenden kann. [] 4. In ihrer Note vom 25. März hat die Regierung der Vereinigten Staaten darauf hingewiesen, daß sie voll und ganz die Bestrebungen der freien Länder Westeuropas, einschließlich der deutschen Bundesrepublik, zur Schaffung einer friedlichen europäischen Gemeinschaft unterstützt, um damit den Grundstein zu einer neuen Ära zu legen, in der die internationalen Beziehungen auf Zusammenarbeit, nicht auf Rivalität und Mißtrauen, aufgebaut sind. Die Regierung der Vereinigten Staaten begrüßt die Schaffung einer solchen europäischen Gemeinschaft, an der Deutschland beteiligt sein wird. Deutschland ist geteilt, weil Europa geteilt ist. Diese Politik der europäischen Einheit kann nicht die Interessen der Sowjetunion oder irgendeines anderen Landes bedrohen, dessen Politik der Aufrechterhaltung des Friedens gewidmet ist. Die Regierung der Vereinigten Staaten wird daher nicht von der Unterstützung dieser Politik abweichen. Sie ist mehr denn je davon überzeugt, daß sie den wahren Weg zum Frieden bedeutet. [] 5. Die Regierung der Vereinigten Staaten trägt nicht die Verantwortung dafür, daß es nicht gelingt, diese Zusammenarbeit über ihren gegenwärtigen Rahmen hinaus auszudehnen. Sie ist nach wie vor bereit, aufrichtig und mit gutem Willen jegliche praktischen und konkreten Vorschläge zu prüfen, die dazu dienen sollen, die Spannung zu vermindern und bestehende Gegensätze zu beseitigen. [] 6. Ein deutscher Friedensvertrag kann nur ausgearbeitet werden, wenn eine gesamtdeutsche Regierung besteht, die aus freien Wahlen hervorgegangen ist und die Möglichkeit hat, in voller Freiheit an den Beratungen über einen solchen Vertrag teilzunehmen. Es ist daher gegenwärtig unmöglich, Verhandlungen über die Bestimmungen eines deutschen Friedensvertrages zu führen. Die Regierung der Vereinigten Staaten hat bereits ihre Ansicht über einige der Vorschläge der Sowjetregierung bekanntgegeben, besonders über deren falsche Auslegung der territorialen Bestimmungen des Potsdamer Abkommens und die Absicht der Sowjetregierung, Deutschland dauernd von Westeuropa zu isolieren und zugleich Deutschland zu verpflichten, seine Verteidigung ausschließlich durch eigene nationale Streitkräfte zu sichern. Die sowjetischen Vorschläge würden dauernde Fesseln für das Recht Deutschlands auf internationalen Zusammenschluß bedeuten und eine dauernde Spannung und Unsicherheit im Zentrum Europas hervorrufen. [] 7. Die aus freien Wahlen hervorgegangenen gesamtdeutsche Regierung muß selber frei sein. Es ist erforderlich, daß sie über eine solche Freiheit sowohl vor wie nach der Ausarbeitung eines Friedensvertrages im Laufe der Verhandlungen verfügt. Sie muß in der Lage sein, ihren wirklich repräsentativen Charakter zu wahren, die Verantwortung als Regierung eines wiedervereinten Deutschlands zu übernehmen und ihren vollen Beitrag in den Verhandlungen über den Friedensvertrag zu leisten. Dieses Problem der Freiheit ist daher untrennbar von dem Problem der Wahlen. Die Sowjetregierung hat noch immer nicht ihre Ansicht zu diesem Punkt dargelegt. Die Regierung der Vereinigten Staaten muß insbesondere fragen, ob die Sowjetregierung der Auffassung ist, daß eine auf Grund freier Wahlen gebildete gesamtdeutsche Regierung bis zum Abschluß eines Friedensvertrages unter Vier-Mächte-Kontrolle stehen würde, oder ob die Sowjetregierung sich damit einverstanden erklärt, daß eine gesamtdeutsche Regierung die notwendige Handlungsfreiheit und Regierungsvollmachten besitzen sollte. [] 8. Die Regierung der Vereinigten Staaten stellt mit Genugtuung fest, daß die Sowjetregierung jetzt im Prinzip damit einverstanden ist, daß freie Wahlen in ganz Deutschland stattfinden sollten. Solche freien Wahlen können jedoch nur in dem Falle stattfinden, wenn die erforderlichen Bedingungen in allen Teilen Deutschlands gegeben sind und nicht nur an und vor dem Wahltag selbst, sondern auch danach aufrechterhalten werden. Aus diesem Grunde muß der notwendige erste Schritt die Gewährleistung dieser Bedingungen zum Ziele haben, andernfalls kann keinerlei Fortschritt erzielt werden. In den letzten Jahren hat sich der östliche Teil Deutschlands in einer Richtung entwickelt, die immer mehr von dem grundlegenden Weg der Entwicklung Deutschlands abweicht. Dies ist eine der Hauptursachen dafür, weshalb vor der Abhaltung von Wahlen eine unparteiische Untersuchung erforderlich ist. [] 9. Die Sowjetregierung ist jedoch nicht damit einverstanden, daß die von der Vollversammlung der Vereinten Nationen gebildete internationale Kommission eine derartige Untersuchung in ganz Deutschland durchführt. Sie begründet diese Weigerung mit ihrer Auslegung des Artikels Nr. 107 der Charta der Vereinten Nationen. Dieser Artikel lautet jedoch: "Die vorliegende Charta soll in keiner Weise Maßnahmen rechtsungültig machen, die infolge des zweiten Weltkrieges von den Regierungen, die die Verantwortung für diese Maßnahmen tragen, gegenüber einem Staat der während des zweiten Weltkrieges Feind eines der Signatarstaaten der vorliegenden Charta war, ergriffen oder sanktioniert worden sind." Auch steht er diesen Maßnahmen nicht entgegen. Diese Worte stellen offensichtlich für die Vereinten Nationen kein Hindernis dar, sich mit diesen Aspekten der deutschen Angelegenheiten zu befassen. Diese Auslegung wurde von der Vollversammlung der Vereinten Nationen mit überwältigender Mehrheit gebilligt. Selbst wenn man die irrige Auslegung der Charta durch die Sowjetregierung akzeptiert, kann nichts die vier Mächte daran hindern, sich der Kommission der Vereinten Nationen zu bedienen, um die Bedingungen festzustellen, unter denen wirklich freie Wahlen in ganz Deutschland abgehalten werden können. [] 10. Die Sowjetregierung schlägt statt dessen vor, daß die Verantwortung für diese Untersuchung einer aus den vier Besatzungsmächten gebildeten Kommission auferlegt werden könnte. Ehe die Regierung der Vereinigten Staaten mit Sicherheit annehmen könnte, daß dieser Vorschlag eine unparteiische Untersuchung gewährleistet, müßte sie die Zusammensetzung und die Funktionen eines solchen Organs kennen. Eine Kommission, die sich ausschließlich aus Mitgliedern zusammensetzt, die direkte Verantwortung in Deutschland tragen, wäre Richter und Interessierte Partei zugleich. Die Erfahrung aus der Zeit in der die vier Mächte eine gemeinsame Kontrolle über Deutschland ausübten, zeugt davon, daß die Kommission nicht zu einem brauchbaren Beschluß gelangen könnte. Dies würde somit zu einer bedeutenden Verzögerung der Wahlen führen. Die Regierung der Vereinigten Staaten kann nicht die Tatsache übersehen, daß die Ernennung einer Viermächtekommission als ein Schritt zur Wiederherstellung der Viermächtekontrolle über Deutschland ausgelegt werden könnte. Dies wäre ein Rückschritt, der nicht den verfassungsmäßigen Veränderungen in der Bundesrepublik entspräche. [] 11. Aus diesem Grunde gibt die Regierung der Vereinigten Staaten der Kommission der Vereinten Nationen den Vorzug: diese besteht bereits, ihre Funktionen sind festgelegt und sie kann unverzüglich ihre Tätigkeit aufnehmen. Dessenungeachtet ist die Regierung der Vereinigten Staaten bereit, jede Möglichkeit einer Untersuchung, ob in ganz Deutschland die zur Abhaltung von wirklich freien Wahlen notwendige Freiheit besteht, zu prüfen. [] Die Regierung der Vereinigten Staaten unterbreitet daher in Übereinstimmung mit den Regierungen des Vereinigten Königsreichs [!][Königreichs] und Frankreichs sowie nach Beratung mit der Regierung der deutschen Bundesrepublik und den deutschen Behörden in Berlin folgende Vorschläge: [] 1. Eine unparteiische Kommission soll unverzüglich feststellen, ob in der sowjetischen Zone Deutschlands sowie in der deutschen Bundesrepublik und in allen Sektoren Berlins die für die Abhaltung von freien Wahlen erforderlichen Bedingungen gegeben sind. Ist dies nicht der Fall, soll sie den vier in Deutschland verantwortlichen Mächten Schritte zur Prüfung empfehlen, die unternommen werden sollten, um solche Bedingungen zu schaffen. Die vier Mächte sollen die notwendigen Bedingungen für eine Untersuchung in der deutschen Bundesrepublik, in der sowjetischen Zone und in allen Sektoren Berlins durch diese Kommission gewährleisten. Die drei Westmächte und die Regierung der deutschen Bundesrepublik haben bereits ihre Bereitschaft dazu erklärt. [] 2. Die vier Mächte sollen sich für diesen Zweck der bereits bestehenden Kommission der Vereinten Nationen bedienen. Dies scheint das schnellste und praktischste Verfahren zu sein. [] 3. Obwohl die Regierung der Vereinigten Staaten ganz entschieden dem oben in Punkt 2 dargelegten Verfahren den Vorzug gibt, ist sie bereit, jeden anderen praktischen und konkreten Vorschlag für eine unparteiische Untersuchungskommission zu prüfen, den die Sowjetregierung zu unterbreiten wünscht, unter der einen Bedingung, daß er die schnellstmögliche Abhaltung freier Wahlen in ganz Deutschland fördert. [] 4. Sobald der Bericht einer solchen unparteiischen Kommission ausgearbeitet worden ist, werden die Vertreter der Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten, Frankreichs und der Sowjetunion zusammentreffen, um über ihn zu beraten und in folgenden Punkten einÜbereinkommen zu erzielen: [] a) die baldige Abhaltung freier Wahlen in ganz Deutschland, einschließlich der Schaffung der entsprechenden Bedingungen dort, wo dies erforderlich ist, und [] b) die Versicherungen, die die vier Mächte geben müssen, daß die aus freien Wahlen hervorgehende gesamtdeutsche Regierung über die notwendige Handlungsfreiheit in der Zeit vor dem Inkrafttreten des Friedensvertrages verfügen wird."
Published:24.05.1952