Ein christliches Verfassungswerk!

Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Dublette (13) Ein christliches Verfassungswerk! [] DIE RICHTIGE ENTSCHEIDUNG IN DÜSSELDORF [] Jede Verfassung hat die Aufgabe, das staatliche Zusammenleben der Menschen zu regeln, die Funktionen der staatlichen Organe festzulegen und die bes...

Full description

Bibliographic Details
Main Authors: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Landesgeschäftsstelle Nordrhein-Westfalen, Lambert Lensing GmbH, Dortmund
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 18.06.1950
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/E63697CB-CD77-43BD-9778-5F9A994D4E2E
Description
Summary:Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Dublette (13) Ein christliches Verfassungswerk! [] DIE RICHTIGE ENTSCHEIDUNG IN DÜSSELDORF [] Jede Verfassung hat die Aufgabe, das staatliche Zusammenleben der Menschen zu regeln, die Funktionen der staatlichen Organe festzulegen und die bestimmenden Kräfte im Gemeinschaftsleben herauszustellen. Dabei geht es überall um das Verhältnis des einzelnen zur Gemeinschaft. [] Die Verfassung ist also das Grundgesetz eines Landes, alle anderen Gesetze müssen sich nach ihr richten; auf ihr beruht der Ablauf desöffentlichen Lebens; sie muß von allen geachtet werden, ob arm oder reich, ob jung oder alt, ob mächtig oder hilflos. Die Verfassung - in der alle unsere Rechte und alle unsere Pflichten als Staatsbürger verankert sind - gleicht einer großen Hauptstraße, von der die einzelnen Gesetze wie Nebenstraßen abzweigen. Die Verfassung ist eine Errungenschaft der modernen Staaten; sie befreit den Menschen von der Sklaverei im öffentlichen Leben und macht ihn zum Bürger eines freien Volkes. Damit sie das kann, muß sie dem Willen des Volkes, seiner Grundanschauung, seiner Geschichte und seiner Eigenart entsprechen. Andere Länder, andere Sitten! Darum auch: andere Länder, andere Verfassungen! [] Unser Volk an Rhein und Ruhr hat eine bestimmte Prägung im Laufe der Geschichte erfahren; seine Verfassung muß dieser Eigenart entsprechen; sie kann unmöglich an den religiösen Kräften unseres Volkes vorbeigehen; sie hat vielmehr Kirche und Schule als die tragenden Säulen fest und eng verbunden in sich einzubeziehen. [] Die Verfassung, über die wir in diesem Volksentscheid endgültig zu entscheiden haben, erfüllt diese Anforderungen. Sie ist in ihrem Grundgedanken: christlich, freiheitlich und sozial! [] Die Verfassung ist christlich! [] Bereits in der Präambel wird der christliche Charakter offenkundig: "In Verantwortung vor Gott und den Menschen", so heißt es, "verbunden mit allen Deutschen, erfüllt von dem Willen, die Not der Gegenwart in gemeinschaftlicher Arbeit zu überwinden, dem inneren und äußeren Frieden zu dienen, Freiheit und Gerechtigkeit und Wohlstand für alle zu schaffen, haben sich die Männer und Frauen des Landes Nordrhein-Westfalen diese Verfassung gegeben." [] Das Ziel der Erziehung ist klar festgelegt: "Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung. Die Jugend soll erzogen werden im Geiste der Menschlichkeit, der Demokratie und Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Ueberzeugung des anderen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft und friedlichen Gesinnung. Jedes Kind hat Anspruch auf Erziehung und Bildung." [] Das volle Elternrecht ist anerkannt: "Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, bildet die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens. Die staatliche Gemeinschaft hat Sorge zu tragen, daß das Schulwesen den kulturellen und sozialen Bedürfnissen des Landes entspricht. Es besteht allgemeine Schulpflicht." [] Die konfessionelle Schule ist gesichert: "Die Volksschulen sind Bekenntnisschulen, Gemeinschaftsschulen oder weltanschauliche Schulen. In den Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder Kinder des evangelischen Glaubens im Geiste ihres Bekenntnisses erzogen und unterrichtet. In Gemeinschaftsschulen werden Kinder verschiedener Religionszugehörigkeit auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte erzogen und unterrichtet. In weltanschaulichen Schulen, zu denen auch die bekenntnisfreien Schulen gehören, werden die Kinder im Geist der betreffenden Weltanschauung erzogen und unterrichtet. Die Wahl der Schulart steht den Erziehungsberechtigten zu." [] Diese Verfassung atmet christlichen Geist, darum sagen wir Ja zu ihr! [] Was aber wollte die SPD? [] 1. Daß an den Berufsschulen kein Religionsunterricht erteilt wird; [] 2. daß an Bekenntnis- und christlichen Gemeinschaftsschulen auch dissidentische Lehrer wirken können, [] 3. daß bezüglich der Erteilung und Ausübung des Religionsunterrichtes keine kirchlichen Vertreter in der Eigenschaft der "brüderlichen Amtshilfe" zuzulassen sind; [] 4. daß die Gleichschaltung des Elternrechtes mit dem Staatsrecht erfolgt, und [] 5. daß die konfessionelle Lehrerbildung entfällt. [] Mit dieser Gesamthaltung glaubte sie, die "christliche Gemeinschaftsschule" proklamieren zu können. [] Vor einem Jahr noch protestierten die Lehrer dieser Gemeinschaftsschulen gegen die Bezeichnung "christliche" Gemeinschaftsschule. Noch vor zwei Jahren forderte die Arbeitsgemeinschaft der sozialistischen Lehrer, daß alle Schulen Gemeinschaftsschulen und nicht christliche Gemeinschaftsschulen sein müßten. [] Für die christlich gesinnte Bevölkerung in Stadt und Land ist die Entscheidung darum klar! [] Nur die Sicherung und Festigung der sittlichen Kräfte unseres Volkes, nicht aber Indifferentismus und Oberflächlichkeit in Weltanschauungsfragen, bewahren unser Volk vor weiterem Absinken in geistige, sittliche und soziale Unordnung. Intolerant handelt, wer nicht bereit ist, Gewissensentscheidungen anzuerkennen und über das Gewissen der Eltern hinweg dem Volke eine Zwangsschule aufoktroyieren und das Kind zu einem Objekt des Staates machen will. Tolerant aber handelt, wer jedem Vater und jeder Mutter das unbedingte Recht einräumt, dem Kinde die Schulerziehung zukommen zu lassen, die von ihnen nach gewissenhafter Prüfung als richtig erkannt ist. [] Das aber garantiert die Verfassung und beugt damit kein Recht der Minderheiten! [] Die Verfassung ist freiheitlich! [] Freiheitlich ist unsere Verfassung, weil alle Bürger das gleiche Recht und die gleiche Möglichkeit zur politischen, wirtschaftlichen und sozialen Betätigung haben. Unser Land übernimmt als erstes in seiner Verfassung die Grundrechte und Grundpflichten aus dem Bonner Grundgesetz. Die Macht des Staates findet ihre Grenzen an der Würde und den unveräußerlichen Rechten der Person. [] Darum sagen wir Ja zu dieser freiheitlichen Verfassung! [] Die Verfassung ist sozial! [] Sozial ist unsere Verfassung, weil die Bereitschaft zum sozialen Handeln als ein Hauptziel der Erziehung festgelegt ist (vgl. Ziel der Erziehung), weil sie das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer garantiert. [] Die angenommene Formulierung lautet: "Entsprechend der gemeinsamen Verantwortung und Leistung der Unternehmer und Arbeitnehmer für die Wirtschaft wird das Recht der Arbeitnehmer auf gleichberechtigte Mitbestimmung bei der Gestaltung der wirtschaftlichen und sozialen Ordnung anerkannt und gewährleistet." [] Unsere Verfassung ist sozial, weil sie übermächtige wirtschaftliche Machtgebilde einschränkt, weil sie gemeinwirtschaftliche Formen ermöglicht, weil sie gerechten Lohn und ausreichenden Urlaub festlegt. Dazu erkennt sie die Arbeit der Hausfrau als gleichberechtigt mit der Arbeit der Berufstätigen an. Diese Verfassung also spiegelt das geistige Antlitz unseres Volkes wider; sie ist christlich, freiheitlich und sozial. [] Darum sagen wir Ja zur Verfassung und Ja zum Volksentscheid. [] Das christliche Volk an Rhein und Ruhr wählt am 18. Juni 1950 die Kandidaten der CDU [] Herausgeber: Landesgeschäftsstelle der CDU, Dortmund, Prinz-Friedrich-Karl-Str. 43 [] Druck: Lambert Lensing, GmbH., Dortmund
Published:18.06.1950