Summary: | Bemerkungen: In den schwarzen Rahmen ist als Kopfleiste der dreizeilige Schriftzug "Der Mensch hat ein Recht* auf Schutz vor Hitze und Kälte" in gelben Lettern einkopiert. Im Rahmen farbiges, grafisch bearbeitetes Foto des Inneren einer Fabrikhalle mit großteiliger Einzelfertigung. Aus dem Foto ist eine vertikale Linie, in der Mitte unterbrochen von einer Kreislinie, auskopiert. Auf diese Weise entstehen drei angeschnittene Bilder, von denen das linke und das im Kreis befindliche Gelbtonung für Hitze und das rechte Blautonung für Kälte hat. Unterhalb des Kreises auskopiert zweispaltiger Text, und zwar der Wortlaut von § 6, Abs. 1 bis 4, der Arbeitsstättenverordnung.
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