Kameraden!

Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals Kameraden! [] Der Soldatenrat der Armeeabteilung B hat uns folgende Mitteilungen gemacht, die wir Euch hiermit bekannt geben. Auf unseren Beschluß haben diese Ausführungen auch für unsere 30. bayer. Res.-Division volle Gültigkeit. [] Nach den...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Der Soldatenrat der bayerischen 30. Reserve-Division
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 16.11.1918
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/B1DCFE86-908B-40C1-BEB9-1FDCE6DA540C
Description
Summary:Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals Kameraden! [] Der Soldatenrat der Armeeabteilung B hat uns folgende Mitteilungen gemacht, die wir Euch hiermit bekannt geben. Auf unseren Beschluß haben diese Ausführungen auch für unsere 30. bayer. Res.-Division volle Gültigkeit. [] Nach den neuesten Anordnungen unserer Regierung gilt folgendes: [] 1. Wichtigste Aufgabe der Soldatenräte ist die unbedingte Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung, die energische Verhinderung von Plünderung und Meuterei. Zur Erfüllung dieser Aufgabe haben die Soldatenräte mit den militärischen Vorgesetzten, die in ihren Stellungen zu bleiben haben, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und sie rückhaltlos zu unterstützen. Nur bei willig geübter Selbstzucht aller Kameraden kann die schwierige Aufgabe der Demobilmachung glatt und schleunigst durchgeführt werden. Jede Unordnung gefährdet das Wohl der Gesamtheit und somit jedes Einzelnen. Wenn wir jetzt nicht zeigen, daß wir Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhalten verstehen, dann haben alle unsere freiheitlichen Erungenschaften keinen Bestand! [] Wer die Manneszucht bricht, ist daher ein Verräter an Demokratie und Freiheit. [] 2. Die Soldatenräte haben mit allen Mitteln für die Aufklärung darüber zu sorgen, daß die Demobilmachung bereits im Gange ist, daß aber jeder nur nach einheitlichen Anordnungen der Regierung entlassen werden kann, weil sonst der Abtransport und die Verpflegung ganz unmöglich sind. Jeder muß bedenken, daß jeder Kamerad den Wunsch hat, so schnell als möglich die Heimat wieder zu sehen. Es ist daher unkameradschaftlich, und deshalb unanständig, wenn einzelne sich jetzt vorzudrängen suchen, anstatt die wenigen Tage noch geduldig zu warten, bis alle geordnet entlassen werden. Eine Sorge um die Angehörigen daheim ist nicht berechtigt; es herrscht überall Ruhe. [] Nicht der Soldatenrat kann ordnungsmäßig entlassen oder beurlauben, sondern nur die Behörde mit Einverständnis der Soldatenräte und unter genauer Einhaltung der weiteren Befehle der Regierung. [] 3. Sofort können entlassen werden: Sämtliche Bewohner Elsaß-Lothringens und sämtliche Eisenbahner, soweit sie nicht bei Eisenbahnformationen dienen. Die Eisenbahner sind nach ihrer letzten Zivildienststelle zu entlassen. [] Die Entlassung der Pfälzer und Badener ist bereits in die Wege geleitet. Wir weisen jedoch darauf hin, daß der Bahnverkehr in nord-südlicher Richtung zunächst unmöglich ist. [] Die Links-Rheinländer müssen sich noch einige Tage gedulden, da ihre Entlassung augenblicklich wegen des Rücktransports der Armeen aus Belgien unmöglich ist, da gar keine Züge in jener Richtung verkehren können; ihre Entlassung ist aber sichergestellt. [] Angehörige von Kraftfahrverbänden dürfen keinesfalls entlassen werden, da sie zur Versorgung der Heimat mit Lebensmitteln zunächst unentbehrlich sind. [] Wir haben die Pflicht, Kameraden, die keine sichere Arbeit oder Anstellung haben, deren Ernährung oder Unterkunft also nicht sichergestellt ist, dringend vor der Entlassung zu warnen. Dagegen ist es zweckmäßig, ohne Rücksicht auf die obigen Termine bei den Kommandobehörden die sofortige Entlassung derjenigen Kameraden zu erwirken, deren unmittelbare Heimat wir bei der jetzigen Rückwärtsbewegung berühren und deren Unterhalt aus eigenem Betriebe sichergestellt ist. [] 4. Es ist angeordnet, daß Süd- und Westdeutsche vor ihrer Demobilmachung keinesfalls erst nach Norden oder Osten transportiert werden. Befinden sich Süd- und Westdeutsche bei Truppenteilen, die sich aus anderen Gegenden rekrutieren und deshalb dorthin transportiert werden, so sind sie von ihrem Truppenteil zu entlassen und einem süd- oder westdeutschen Truppenteil bis zur Demobilmachung anzuschließen. [] 5. Diejenigen Kameraden, die Versorgungsansprüche zu stellen beabsichtigen, können nur durch ihre Ersatzformationen entlassen werden, da sie sonst ihrer Ansprüche verlustig gehen. Sie müssen also bei ihrem jetzigen Truppenteile bleiben bis zum Eintreffen beim Ersatz-Truppenteil. [] 6. Die Verpflegung ist, wenn überall Ordnung gehalten wird, sichergestellt. [] 7. Die Feldpost ist wieder in Betrieb gesetzt. Wo sie versagt, kann die Zivilpost benutzt werden. In solchem Falle ersetzt der Soldatenbriefstempel die Freimarke. [] 8. Ausweise sind von der Kommandobehörde und dem Soldatenrat, der ihr unmittelbar zur Seite steht, zu unterzeichnen; andere haben keine Gültigkeit. [] 9. Kraftfahrzeuge und Kraftfahrer haben überall zu passieren; das unsinnige Anhalten derselben hat zu unterbleiben, da sonst unsere Mitteilungen zum Nachteile der Kameraden nicht rechtzeitig durchdringen. [] Div. St. Qu. 16.11.18. [] Für die Richtigkeit: Schaidler [] Der Soldatenrat der bayer. 30. Res.-Division: Hub, Vorsitzender.
Published:16.11.1918