Der Nichtraucher hat ein Recht* auf frische Luft. *§ 32 Nichtraucherschutz... IG Metall

Bemerkungen: Die blau eingerahmte Grafik zeigt sechs Männer, von denen nur einer nicht raucht, in einem von Tabakschwaden erfüllten Raum. Der Nichtraucher hat offenbar Atemprobleme, atmet er doch durch ein ins Freie gehendes Lüftungsrohr. In die Zeichnung ist oben rechts ein mehrzeiliger Text einkop...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Industriegewerkschaft Metall (IG Metall)
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 1979
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/4C219E72-0604-479F-A424-64CEE6F896FB
Description
Summary:Bemerkungen: Die blau eingerahmte Grafik zeigt sechs Männer, von denen nur einer nicht raucht, in einem von Tabakschwaden erfüllten Raum. Der Nichtraucher hat offenbar Atemprobleme, atmet er doch durch ein ins Freie gehendes Lüftungsrohr. In die Zeichnung ist oben rechts ein mehrzeiliger Text einkopiert, und zwar der Wortlaut von § 32 der Arbeitsstättenverordnung.
Published:1979