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Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft [] 1. Juni 1944 [] Aufruf zur Beteiligung im zwölften Spendenjahr [] I. [] Die deutschen Betriebe haben ihre hohe ungebrochene Leistungsfähigkeit auch durch ihre außerordentliche Beteiligung an der Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft im abgelaufenen Spendenjahr gezeigt. [] Dieses Jahr stellt an die deutsche Wirtschaft höchste Anforderungen. Die deutsche Wirtschaft wird sie, ihrer Aufgabe bewußt erfüllen. Sie weiß, daß dieser Kampf an der Seite des Führers auch über ihr Schicksal entscheidet. [] Ich danke den deutschen Betrieben für ihre Beteiligung im elften Spendenjahr. Ich bin der geschlossenen Beteiligung an der Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft im zwölften Spendenjahr sicher. [] II. [] Der Leiter der Partei-Kanzlei, Reichsleiter M. Bormann, hat im Auftrag des Führers das im vergangenen elften Spendenjahr herausgegebene "Sammelverbot zugunsten der Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft" mit folgendem Wortlaut erneuert: [] Der Leiter der Partei-Kanzlei [] Die Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft wird ab 1. Juni 1944 auf ein Jahr weitergeführt. [] Im Auftrag des Führers verbiete ich hiermit ausdrücklich allen Angehörigen und Dienststellen der Partei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände, Sammlungen oder sammlungsähnliche Veranstaltungen bei den Unternehmen der deutschen Wirtschaft durchzuführen oder durchführen zu lassen. Über das Ergebnis der Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft verfügt der Führer. Das Ergebnis der Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft darf keinesfalls durch andere Sammlungen und Werbungen geschmälert werden. [] Die Durchführungsbestimmungen dieses Sammelverbotes folgen. [] München, den 1. Juni 1944 [] gez. M. Bormann [] Der Leiter der Partei-Kanzlei [] Durchführungsbestimmungen zum "Sammelverbot zugunsten der Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft" vom 1. Juni 1944. [] 1. Die an der Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft beteiligten Unternehmen erhalten umstehend abgebildete Bescheinigung. Die Bescheinigung ist in blauem Druck gehalten. [] Die Bescheinigungen und Plaketten des Spendenjahres 1943/44 (grüner Druck) verlieren am 15. August 1944 ihre Gültigkeit. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt müssen die grünen Plaketten von den Schaufenstern, Bürotüren, usw. entfernt sein. [] 2. Das Sammelverbot erfaßt Geld- und Sachspenden und geldwerte Leistungen, gleich in welcher Form sie erhoben werden (Werbung von Patenschaffen, fördernden Mitgliedern u. ä., Vertrieb von Gegenständen, insbesondere Büchern, Broschüren, Zeitschriften, Kalendern usw.). [] 3. Nicht unter das "Sammelverbot zugunsten der Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft" fallen alle Beiträge und Leistungen, die sich für Mitglieder der NSDAP und Angehörige ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände aus Anordnungen des Reichschatzmeisters der NSDAP ergeben. [] Das Winterhilfswerk, die Reichswinterhilfelotterien und die Reichslotterien der NSDAP für nationale Arbeit fallen ebenfalls nicht unter das "Sammelverbot zugunsten der Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft". 4. Alle Einzelabmachungen mit den für eine Beteiligung an der Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft in Betracht kommenden Unternehmen und Gliederungen der gewerblichen Wirtschaft sind ungültig. Neue Abmachungen, die die Unternehmen von der Beteiligung an der Spende abhalten könnten, sind verboten, desgleichen Abmachungen mit den Gliederungen der gewerblichen Wirtschaft, die die letzteren in der Mitarbeit an der Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft behindern könnten oder in Widerspruch zu den für diese Spende geltenden Bestimmungen stehen. [] Eingriffe oder Maßnahmen hinsichtlich der Durchführung der Spende, für die allein das Kuratorium der Adolf-Hifler-Spende der deutschen Wirtschaft zuständig ist, sind untersagt. [] München, den 1. Juni 1944 [] gez. M. Bormann [] Dieses Verbot ist allen in Betracht kommenden Stellen auf dem Dienstweg bekanntgemacht worden. Ich bitte die deutschen Betriebe, sich in allen Zweifelsfragen unmittelbar an die Geschäftsführung des Kuratoriums der Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft, Berlin (Ausweichstelle Ratzeburg, Ratzeburg i. Lbg., Farchauer Mühle), zu wenden. [] Ich bitte die deutschen Betriebe dringend, dazu beizutragen, daß die getroffenen Bestimmungen eingehalten werden. [] Der Vorsitzende des Kuratoriums: [] (Dr. Krupp von Bohlen und Halbach)
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