Tatsachen, die zu denken geben

Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Tatsachen, die zu denken geben: [] In Südbaden werden 17 Lehrer nur deswegen aus dem Schuldienst entfernt, weil sie keiner Konfession angehören. [] In Aschaffenburg erklärt Kultusminister Dr. Hundhammer rundheraus: "Der Lehrerberuf ist k...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Bund für Glaubens- und Gewissensfreiheit e.V., Württemberg-Hohenzollern
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 1949 - 1951
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/6DCD1626-A362-4510-A6BF-AED7805F7546
Description
Summary:Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Tatsachen, die zu denken geben: [] In Südbaden werden 17 Lehrer nur deswegen aus dem Schuldienst entfernt, weil sie keiner Konfession angehören. [] In Aschaffenburg erklärt Kultusminister Dr. Hundhammer rundheraus: "Der Lehrerberuf ist kein weltlicher Beruf" und sagt damit, daß der Lehrer unter der Aufsicht der Kirche stehen soll. [] In Bonn wird den Studenten in einem Fragebogen die inquisitorische Frage gestellt: "Haben Sie jemals offiziell oder inoffiziell Ihre Verbindung mit der Kirche gelöst?" [] Und in Württemberg-Hohenzollern - ? [] Auch hier werden Tausende konfessionsfreier oder einer konfessionellen Minderheit angehörender Eltern gezwungen, ihre Kinder im Geiste einer nicht gewollten Konfession erziehen zu lassen, weil mit Hilfe falsch angewandter Demokratie 97 Prozent der Schulen zu Konfessionsschulen gemacht worden sind. [] Das ist Glaubens- und Gewissenszwang [] und steht in schärfstem Gegensatz zu dem von der Regierung feierlich beschworenen Grundgesetz, in dem es in Artikel 3 und 4 u. a. heißt: [] "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich." [] "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." [] Ob mit Mehrheitsbeschluß oder auf fürstliches Dekret hin durchgeführt: [] Glaubenszwang bleibt immer Glaubenszwang! [] Glaubens- und Gewissenszwang ist es auch: [] wenn konfessionell gesteuerte Personalpolitik nur zu oft entscheidet, wo allein Leistung, Eignung und Würdigkeit maßgebend sein sollten; [] wenn Furcht vor wirtschaftlicher Benachteiligung Menschen zwingt, ihre weltanschauliche Überzeugung verleugnen zu müssen; [] wenn in der Entnazifizierung die Frage nach dem Kirchenaustritt eine nicht zu verkennende Rolle spielte; und vieles andere mehr. [] Solche Methoden führen zu Heuchelei und Charakterlosigkeit und untergraben jeden gesunden Ansatz zu echter freiheitlicher Demokratie. In einer derartigen Atmosphäre kann sich der Sinn für Sauberkeit, Gesinnungstreue, Freiheit der Forschung und Lehre und Achtung vor der aufrichtigen Überzeugung des Nebenmenschen nicht entwickeln. [] Freunde der Geistesfreiheit in allen Lagern - Christen oder Nichtchristen! [] Wollt Ihr tatenlos zusehen, bis auch in Deutschland Zustände herrschen wie im faschistischen Spanien? [] Tretet ein für Wahrung und Förderung der Geistesfreiheit [] durch Verbreitung der Idee der Geistesfreiheit als der allverpflichtenden sittlichen Grundlage menschlichen Zusammenlebens überhaupt; [] durch Herstellung wirksamer Rechtswahrung, vor Gericht ebenso wie in den Parlamenten, in der Wirtschaft ebenso wie im kulturellen Leben; [] durch Erkämpfung der Trennung von Staat und Kirche, wie sie u. a. in der Schweiz, in den USA und in Frankreich besteht und sich bewährt hat und wie sie auchüberzeugte Christen erstreben; [] durch Erkämpfung der konfessionsfreien Gemeinschaftsschule, der einzigen Möglichkeit, konfessionellen Frieden zu schaffen; [] durch Vermittlung von Rat und Hilfe bei feierlichen Anlässen, wie sie sich im Familienleben ergeben (Totenfeiern u. a.) [] Vereinzelt werdet Ihr nicht gehört, wohl aber in der Gemeinschaft aufrechter Gleichgesinnter! [] Lest die umseitig abgedruckten Grundsätze des BGG Ihr findet in ihm [] Schutz und Rat, Freiheit und Gemeinschaft [] BGG - Was ist das? [] In Württenberg-Hohenzollern der einzige überparteiliche und überweltanschauliche Bund zur Wahrung und Förderung der Glaubens- und Gewissensfreiheit. [] Auszüge aus den Satzungen des BGG [] A. Grundsätze [] 1. Der Bund für Glaubens- und Gewissensfreiheit (BGG) ist ein Schutzbund, der sich für Glaubens- und Gewissensfreiheit einsetzt, wie sie im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 1 bis 5 verfassungsmäßig verankert und als Grundrecht garantiert ist. [] Der Bund beschränkt seine Tätigkeit auf den Bereich der Bundesrepublik. [] 2. Er ist der Zusammenschluß von Einzelpersonen, die sich zum Grundsatz der Glaubens- und Gewissensfreiheit bekennen und entschlossen sind, alle gegen dieses Grundrecht gerichteten Übergriffe öffentlicher oder privater Mächte mit gesetzlichen Mitteln abzuwehren. [] 3. Er gewährt allen in ihm zusammengeschlossenen Personen in den Fällen Rat und Hilfe, in denen die verfassungsmäßigen Rechte auf Glaubens- und Gewissensfreiheit gefährdet oder verletzt werden oder die wirtschaftliche und gesellschaftliche Existenz des Einzelnen aus solchen Gründen angegriffen oder bedroht ist. [] 4. Er setzt sich darüber hinaus zur Aufgabe, den Gedanken der Glaubens- und Gewissensfreiheit zu fördern, die achtungsvolle Aussprache unter den verschiedenen Anschauungen zu pflegen und die konfessionsfreien Mitglieder des Bundes bei feierlichen Anlässen auf Wunsch zu beraten und gegebenenfalls durch Vermittlung von Sprechern zu unterstützen. [] 5. Er fordert die Trennung von Staat und Kirche, sowie die Entkonfessionalisierung des gesamten staatlichen Bildungswesens. Er bejaht das Recht der Eltern auf religiöse Erziehung ihrer Kinder tritt jedoch ebenso für das Recht des Kindes auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit ein. [] 6. Er ist parteipolitisch neutral und vermeidet jede diesbezügliche Stellungnahme. [] Seine Mitglieder verpflichten sich, alle den Bund betreffenden Fragen in gegenseitigem Vertrauen und unter Achtung der weltanschaulichen und politischen Überzeugung des Anderen zu behandeln. [] B. Organisatorisches [] § 3 (Mitgliedschaft) [] Mitglied des BGG kann - unabhängig von seiner rassischen oder konfessionellen Zugehörigkeit - jeder deutsche Staatsbürger werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist, sich zu den Grundsätzen des Bundes bekennt und gewillt ist, sich für die Ziele des Bundes einzusetzen. [] § 20 (Beiträge) [] Die Mindesthöhe des Jahresbeitrages beträgt 4.- DM. Für Familienmitglieder und Erwerbsbeschränkte können Ermäßigungen bis zu 50 Prozent gewährt werden. [] Mitbürger! Stimmst Du mit diesen Zielsetzungen überein, so sage nicht nur Ja, sondern tue Ja! Setz Dich in Verbindung mit dem [] BGG [] Bund für Glaubens- und Gewissensfreiheit e.V. [] Württemberg-Hohenzollern / Sitz Tübingen [] Präsident des BGG: Stadtrat Franz Lang, Lehrer, Tübingen, Brunsstr. 18; [] Geschäftsstelle: Hans Kurth, Schriftleiter, Tübingen, Hechinger Straße 1, Fernruf Tübingen 36 54; [] Rechtsabteilung: Dr. jur. Rudolf Zimmerle, Rechtsanwalt, Tübingen, Mühlstr. 18. Fernruf Tübingen 23 66; [] Girokonto: Kreissparkasse Tübingen Nr. 5995.
Published:1949 - 1951