Industrie-Gewerkschaft Metall für die Bundesrepublik Deutschland Bezirksleitung Stuttgart . Anweisungen für die Durchführung der Urabstimmung!

Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Industrie - Gewerkschaft Metall für die Bundesrepublik Deutschland Bezirksleitung Stuttgart [] Anweisungen für die Durchführung der Urabstimmung! Werte Kollegen! Wir teilen Euch mit, daß die von der großen Tarifkommission beschlossene Urabsti...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Industriegewerkschaft Metall (IG Metall), Bezirksleitung Stuttgart
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 25.06.1954
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/C15A4053-82A5-4C4C-955F-3CCEB9546067
Description
Summary:Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; Industrie - Gewerkschaft Metall für die Bundesrepublik Deutschland Bezirksleitung Stuttgart [] Anweisungen für die Durchführung der Urabstimmung! Werte Kollegen! Wir teilen Euch mit, daß die von der großen Tarifkommission beschlossene Urabstimmung am Freitag, dem 25. Juni 1954, in der Zeit von 0 Uhr bis 20 Uhr durchgeführt wird. Im Dreischichtbetrieb muß also in der Nachtschicht vom Donnerstag auf Freitag abgestimmt werden. Abstimmungsberechtigt sind alle Mitglieder der Industriegewerkschaft Metall mit Ausnahme der Lehrlinge und der Angestellten. Die Abstimmung ist geheim. Es sind deshalb alle technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, um die geheime Wohl zu garantieren. Für die Abstimmung dürfen nur die von der Bezirksleitung herausgegebenen Stimmzettel verwendet werden. In jedem Betrieb ist ein Wahlausschuß bestehend aus mindestens 3 der IG Metall angehörigen Mitgliedern zu bilden. Bei Abgabe des Stimmzettels ist der Mitgliedsausweis vorzuzeigen. Im Mitgliedsausweis wird die Stimmabgabe über dem Feld für die 31. Beitragswoche durch Abstempelung "gewählt" bestätigt. Nach Schluß der Abstimmung müssen die Wah - 1 grnen sofort versiegelt, mit dem Namen des Betriebes versehen, und umgehend von mindestens 2 Kollegen des Wahlvorstandes der Ortsverwaltung zugestellt werden. Diese hat die Auszählung der Stimmen alsbald vorzunehmen und das Ergebnis sofort an die Bezirksleitung zu berichten. Die Stimmzettel gehen den Ortsverwaltungen raschmöglichst zu. Die Mitglieder unserer Organisation in solchen Betrieben, die nicht dem Metallindustriellenverband angeschlossen sind, beteiligen sich ebenfalls an der Urabstimmung. Das Abstimmungsergebnis aus diesen Betrieben ist gesondert an die Bezirksleitung zu berichten.
Published:25.06.1954