An die Angehörigen des öffentlichen Dienstes! . "Wählt einen besseren Bundestag"

Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHE DIENSTE, TRANSPORT UND VERKEHR [] HAUPTVORSTAND [] STUTTGART, ROTE STRASSE 2 A [] An die Angehörigen des öffentlichen Dienstes! [] "Wählt einen besseren Bundestag" [] so überschreibt der DGB seinen Wahlaufru...

Full description

Bibliographic Details
Main Authors: Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV), Hauptvorstand Stuttgart, Union-Druckerei, Frankfurt am Main
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: 06.09.1953
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/45D991B9-A76D-42B1-9335-34F094AF03B8
Description
Summary:Bemerkungen: [] = Absatzmarken im Volltext des Originals; GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHE DIENSTE, TRANSPORT UND VERKEHR [] HAUPTVORSTAND [] STUTTGART, ROTE STRASSE 2 A [] An die Angehörigen des öffentlichen Dienstes! [] "Wählt einen besseren Bundestag" [] so überschreibt der DGB seinen Wahlaufruf an das deutsche Volk. [] Er geht auch die in den Behörden, öffentlichen Verwaltungen und Betrieben tätigen Menschen an. Gerade sie haben besonderen Grund, die Forderung nach einem besseren Bundestag zu stellen, [] weil sie noch weit mehr von den Parlamentsbeschlüssen abhängig sind als die anderen Staatsbürger, [] weil eine fortschrittliche Regelung der Recht Dienst- und Sozialverhältnisse im öffentlichen Dienst nicht zuletzt mit entscheidend ist für die Sicherheit und den Bestand der deutschen Demokratie. [] Im öffentlichen Dienst ist es um die demokratischen Verhältnisse noch schlecht bestellt. [] Der von der Regierung vorgelegte Entwurf eines Personalvertretungsgesetzes zeigt ganz offensichtlich, daß an die Schaffung echter demokratischer Verhältnisse für den öffentlichen Dienst nicht gedacht wird. [] Der bisherige Bundestag hat der gewerkschaftlichen Forderung nach echter, umfassender Mitbestimmung nicht entsprochen. Selbst die an sich unzulänglichen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes sind für den öffentlichen Dienst nicht vorgesehen. [] Der künftige Bundestag hat zu entscheiden, ob an überholten Ordnungsbegriffen für den öffentlichen Dienst festgehalten oder mit den in die heutige Zeit nicht mehr passenden Vorstellung nun endlich aufgeräumt wird. [] Beamte, Angestellte und Arbeiter der öffentlichen Verwaltungen und Betriebe können und wollen sich nicht mit minderen Rechten abfinden. [] Darum genügen sie am Wahltag ausnahmslos ihrer Wahlpflicht, auch sie wählen einen besseren Bundestag. [] HAUPTVORSTAND [] [...] [] Rotationsdruck: Union Druckerei GmbH Stuttgart
Published:06.09.1953