Demokratische Vereinigung. Zwei Parteiprogramme

Bemerkungen: Fraktur! Eine Einbindung des Volltextes ist aus technischen Gründen derzeit noch nicht möglich. Demokratische Vereinigung. [] Zwei Programme. [] Kurz hintereinander sind zwei Programmentwürfe erschienen: Jene Partei, die aus der Verschmelzung der drei freisinnigen Parteien von heute als...

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Bibliographic Details
Main Author: Demokratische Vereinigung
Institution:Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)
Format: IMAGE
Language:German
Published: ca. 1909
Subjects:
Online Access:http://hdl.handle.net/11088/01882323-BDA2-4E39-965D-CE6D522DEBBE
Description
Summary:Bemerkungen: Fraktur! Eine Einbindung des Volltextes ist aus technischen Gründen derzeit noch nicht möglich. Demokratische Vereinigung. [] Zwei Programme. [] Kurz hintereinander sind zwei Programmentwürfe erschienen: Jene Partei, die aus der Verschmelzung der drei freisinnigen Parteien von heute als [] Deutsche Freisinnige Volkspartei [] hervorgehen soll, hat einen Programmentwurf aufgestellt, der nun, soll die Einigung nicht scheitern, wie er da ist, angenommen werden muß und wird. Der andere Entwurf, der erschien, der Entwurf der [] Demokratischen Vereinigung [] wird auf den Parteitag dieser jungen Partei zu Pfingsten 1910 noch eingehend beraten werden. - Immerhin bietet ein Vergleich schon jetzt manchen wertvollen Blick in den Geist, der in den beiden neuen Parteiorganisationen wirken und werben soll. Wer eine wahrhaft freiheitliche, fortschrittliche, von demokratischem und sozialem Geist erfüllte Politik will, der prüfe diese beiden Entwürfe, - und entscheide dann, in welcher der Parteien die Ziele weiter, höher, erstrebenswerter sind! [] (Vorbemerkung: Ein Unterschied der Programme liegt darin, daß dasjenige der freisinnigen Volkspartei ausführlicher ist und alle Forderungen einzeln aufzählt, während das der Demokratischen Vereinigung mehr al fresco malt und nur die wesentlichen Grundforderungen herausarbeitet, aus denen dann alle Einzelfordernngen ohne weiteres abgeleitet werden können.) [] Deutsche Freisinnige Volkspartei. [] (Aus § 1.) [] Freiheitlicher Ausbau der Reichsverfassung in konstitutionellem Sinne; Verantwortliches kollegiales Reichsministerium. Festsetzung und Ausnutzung der Rechts der Volksvertretung, Stärkung der Initiativrechte. [] (Aus § 1.) [] Volle Gleichberechtigung aller Staatsbürger vor dem Gesetz, in der Rechtsprechung und in der Verwaltung. Besetzung aller Stellen in Zivil und Militärdienst auf Grund persönlicher Tüchtigkeit. [] (Aus § 1.) [] Erhaltung des Reichstagswahlrechts. Berücksichtigung der Minderheiten bei den Wahlen. Sicherung der Wahlfreihelt durch Gesetz und Verwaltungsmaßnahmen. Allgemeines, gleiches, direktes und geheimes Wahlrecht für die Volksvertretungen der Einzelstaaten. Reform des Kommunalwahlrechts unter Beseitigung der Klassenwahlen und der öffentlichen Stimmabgabe. Gerechte Einteilung der Wahlkreise in Reich und Staat. [] Vergl. § 8. [] Erweiterung der Rechte der Frauen und ihres Erwerbsgebietes, Erleichterung der Frauenbildung und Reformen im staatlichen Berechtigungswesen zugunsten der Frauen. Verstärkte Mitwirkung der Frauen auf dem Gebiet der sozialen Fürsorge und des Bildnngswesens. Heranziehung der Frauen zur Kommunalverwaltung. [] Aus § 1. [] Freiheitliche Ausgestaltung und Handhabung desVereins-, Versammlungs- und Preßrechts. [] Schutz und Ausdehnung der Selbstverwaltung, Vereinfachnng des Verwaltungsapparates in Reich, Staat und Gemeinde. [] Rsichsgesetzliche Reform des Fremden- und Auslieferungsrechts. [] § 3. [] Volle Gewissens- und Religionsfreiheit. Freiheit der Wissenschaft, ihrer Forschung und Lehre. Förderung der Kunst, Schutz des künstlerischen Schaffens gegen polizeiliche und kirchliche Bevormundung. [] Gleichberechtigung aller religiösen Bekenntnisse und Religionsgesellschaften. [] Beseitigung der vom Staat den Kirchen gewahrten Vorrechts. Anerkennung der staatlichen Oberhoheit. Keine Einmischung der Kirchen in staatliche Angelegenheiten. Unabhängigkeit des Unterrichts von der Kirche, Beseitigung der geistlichen Schulaufsicht. [] Allgemeine Volksschule, ohne konfessionelle Trennung. Gesetzliche Regelung des Volksschulwesens. Unentgeltlichkeit des Volksschulunterricht. [] Zeitgemäße Entwicklung aller Lehranstalten unter Beseitigung veralteter Formen und Einrichtungen. Förderung des staatsbürgerlichen Unterrichts, Verbesserung der körperlichen Ausbildung der Jugend zum Besten der Vollsgesundheit und der Wehrfähigkeit. [] § 3. [] Sicherung der vollen Wehrkraft des Reichs, aber Vermeidung aller nicht unbedingt gebotenen Aufwendungen und Beseitigung aller Luxusausgaben. Ausgestaltung der Armee zu einem wirklichen Volksheere unter Beseitigung jeder Begünstigung einzelner Klassen, Stänke oder Konfessionen. Volle Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht bei mög" lichfter Abkürzung der Dienstzeit. Reform des Offizierpensionswesens, keine Verabschiedung wegen Nichtbeförderung. [] Demokratische Vereinigung. [] § 1. [] Die Demokratische Vereinigung erkennt als oberstes politisches Prinzip das Selbstbestimmungsrecht des Volkes an. Der Wille der Mehrheit aller großjährigen Reichsangohörigen ohne Unterschied des Geschlechts, der Konfession und der Abstammung ist entscheidend. [] In diesem Sinne fordert sie die Demokratisierung von Reich, Staat und Gemeinde. [] § 4. [] Für Gesetze und Verwaltungsmaßregeln darf nur das Gemeinwohl maßgebend sein, nie das Interesse einzelner Personen oder Klassen. Deshalb dürfen niemand aus öffentlichen Mitteln Sondervorteile nach Art der Liebesgaben zugewendet werden. [] § 2. [] Voraussetzung der Demokratie ist das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlrecht für alle Vertretungskörper. Gleiches Wahlrecht erheischt die Eintellung aller Wahlkreise lediglich nach der Bevölkerungsziffer. Die Rechte der Minderheiten sind durch die Verhältniswahl zu sichern. [] Alle Staatsbürgerrechte gebühren allen erwachsenen Staatsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts in vollem Umfange. Ausnahmemaßregeln der Verwaltung sind ebenso zu verwerfen wie Ausnahmegesetze. [] Siehe oben § 1: "Demokratisierung von Reich, Staat und Gemeinde." § 4: "Für Gesetze und Verwaltnngsmaßregeln darf nur das Gemeinwohl maßgebend sein."<NZ>Vergleiche auch § 3. Die Demokratie betont den Reichsgedanken ebenso stark wie das Recht der einzelenen Persönlichkeit. Dem Reichsinteresse gebührt stets der Vorrang vor dem Interesse der Einzelstaaten. Alle Politik hat dem Endzweck zu dienen, die freie Entwicklung dsr Persönlichkeit zu ermöglichen. [] § 9. [] Die Demokratische Vereinigung fordert Trennung von Staat und Kirche. Die religiösen Gemeinschaften haben völlige Selbstverwaltung und unterstehen lediglich dem Vereinsrecht. Ihnen bleibt der Religionsunterricht der Jugend überlassen, zu dem jedoch niemand gezwungen werden darf. Alle Staatsaufwendungen für religlöse Zwecks haben fortzufallen. [] § 10. [] Dem Reiche gebührt die Aufsicht über die Schule. Den religiösen Gemeinschaften steht keinerlei Einwirkung auf sie zu. Der Besuch der öffentlichen Volksschule ist obligatorisch und unentgeltlich, allen dazu Befähigten ist der Besuch der höheren Lehranstalten zu ermöglichen. [] § 8. [] DaS Heer ist zu einem Volksheer umzugestalten, mit gleicher Dienstzsit für alle Verpflichteten; sie ist alltmählich auf das für die kriegsmäßige Ausbildung erforderliche Maß herabzusetzen. Die Militärgerichtsbarkeit, die nur für Dienstvergehen bestehen bleiben darf, ist möglichst nach dem Muster der Zivilgerichtsbarteit zu gestatten, insbesondere ist die Rücksichtslose Verfolgung aller Soldatenmißhandlungen. Beschränkung der Militärgerichtsbarkeit auf militärische Vergehen. Reform des militärischen Straf- und Beschwerderechts; Sicherung der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des militärischen Strafgsrichtsverfahrens. [] § 4. [] Unparteiische, gleichmäßigs Rechtsprechung, Strafbefolgung und Strafvollstreckung, Verstärkte Mitwirkung des Volkes bet der Rechtsprechung; Schwurgerichte für politische und Preßvergehen. Zeitgemäße Reform des Strafrechts, humanes Strassystem. Bekämpfung der Straffähigkeit der Jugend durch Maßnahmen der Gesetzgebung und Verwaltung. Völlige Trennung von Justiz und Verwaltung; volle Durchführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit. [] § 5. [] Gerechte Verteilung der Staatslasten nach der Leistungsfähigleit der Steuerzahler. Sparsamkeit im Staats- und Gemeindehanshalt. [] Schrittweise Herabsetzung der Lebensmittel- wie der Industriszölle, Entlastung unentbehrlicher Verbrauchgegenstände und Rohstoffe von Steuern und Abagben. [] Progressive Besteuerung von Einkommen, Vermögen und Erbschaften. Beseitigung aller Steuerprivilegien, insbesondere der toten Hand. Keine Zoll-, Steuer- und Verkehrspolitik im Dienste von Sonderinteressen. [] Einheitlichkeit in der Verwaltung der deutschen Eisenbahnen. [] § 6. [] Zusammenwirken von Gesetzgebung, Verwaltung und Selbsthilfe zur Hebung der Lebenshaltung der Lohnarbeiter und Angestellten. Sicherstellung und Ausdehnung des Koalltionsrechts, reichsgesetzliche Regelung der Rechtsverhältnisse der in Haus- und Landwirtschaft beschäftigten Personen. [] Anerkennung der rechtlichen Stellung der Berufsvereine durch Reichsgesetz. [] Ausbau des Arbeiterschutzes, vor allem zugunsten der Frauen und Kinder, sowie für die Hausindustrie. Unterstützung der Gewerbeaufsicht durch Hilfskräfte aus den Reihen der Arbeiter und Arbeiterinnen. Förderung der Tarifverträge. Einsetzung paritätischer Einigungsämter und Arbeitsnachweise. Rechtsgleichheit für Arbeitgeber und Arbeit, nehmer, Unparteilichkeit der öffentlichen Gewalt bei Wirtschaftlichen Streitigkeiten. Unabhängigkeit der Arbeitnehmer außerhalb des Arbeitsvertrags. [] Vereinfachung und Verbesserung der Reichsversicherungsgesetzgebung unter Wahrung dsr Selbstverwaltung. Ausdehnung der sozialen Fürsorge auf die Privatangestellten. Sicherung der Freizügigkeit der Arbeiter nnd Angestellten. Maßnahmen zur Sicherung gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit. Förderung der Gesundheitspflege, vor allem durch Beseitigung der Mißstände im Wohnungswesen. [] Gestaltung der öffentlichen Betriebezu sozialen Musteranstalten. [] Forderung internationaler Vereinbarungen zum Schutze der Arbeitnehmer und zur Hebung des heimischen Wirtschaftslebens. [] § 7. [] Gleichberechtigung aller Erwerbsstände in Gesetzgebung und Verwaltung. [] Hebung der Fachansbildung für Handwerk und Landwirtschaft durch Fortbildungs- und Fachschulen. Planmäßige Nutzbarmachung der technischen Fortschritte und Hilfsmittel für Handwerk und Landwirtschaft. Förderung des gewerblichen und landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens, auch zur Erleichterung des gewerblichen und bäuerlichen Kredits. [] Aufrechterhaltung der Gewerbsfreiheit. Pflege des Kunstgewerbes. Beseitigung der durch die Gefängnisarbeit und die Militärwerkstätten dem freien Gewerbe entstehenden Schäden. [] Hebung des wirtschaftlichen Verkehrs durch Tarif. und Handelsverträge mit dem Ausland durch Ausbau des Bahnverkehrs und der Wasserstraßen. Tarifreformen zur Erleichterung des Verkehrs. Bekämpfung der schädlichen Auswüchse des Kartellwesens, des unlauteren Wettbewerbs, der Borgwirtschaft und des Sumissionwesens. [] Stärkung der Produktionskraft der Landwirtschaft, vor allem durch Vermehrung des kleineren und mittleren Besitzes, durch Beseitigung der Familienfideikommisse und durch Einschränkung des Besitzes der toten Hand, sowie durch innere Kolonisation und Melioration. Schaffung leistungsfähiger Gemeinde-u. Kommunalverbands unter Beseitigung der kommunalen und staatlichen Privilegien des Großgrundbesitzes. [] § 9. [] Förderung der Bestrebungen auf Annäherung der Völker zu gemeinsamer Kulturarbeit und zur gleichmäßigen Erleichterung der Rüstungslast. Ausbau des Völkerrechts und der internationalen Schiedsgerichtseinrichtungen zum friedlichen Ausgleich entstehender Streitigkeiten. [] Oeffentllchkeit des Verfahrens sicher zu stellen. Die Disziplinarbefugnisse und ehrengerichtlichen Vorschriften sind gesetzlich zu ordnen. Vergehen gegen Untergebene sind ebenso streng zu bestrafen wie Vergehen gegen Vorgesetzte. [] Vergleiche oben § 1: "Demokratisierung von Reich, Staat und Gemeinde. Z 4: Für Gesetze und Verwaltung darf nur das Gemeinwohl maßgebend sein. § 2: Ausnahmemaßregeln der Verwaltung sind ebenso zu verwerfen wie Ausnahmegesetze. [] Die Bedürfnisse des Reichs sind in erster Linie durch progressive direkte Steuern aufzubringen. Die Steuern und die Zölle auf die Lebensnotwendigkeiten müssen beseitigt werden. [] § 6. [] Die Demokratische Vereinigung fordert eine Fortentwicklung unserer Wirtschaftsordnung mit dem Ziel, der Arbeit in jeder Gestalt einen immer höheren Anteil an dem Produktionsertrage zu sichern. Die kapitalistische Wirtschaftweise bedarf notwendig der Ergänzung durch die Sozialpolitik. Voraussetzung jeder gesunden Sozialpolitik sind Koalitionsfreiheit und Anerkennung der Berufsvereine. Durch die Schaffung eines einheitlichen Arbeitsrechtes, sowie konstitutionelles Fabriksystem ist das Recht der Persönlichkeit im Wirtschaftsbetriebe sicher zu stellen. Gesetzlicher Höchstarbeitstag, weltgehender Arbeiterschutz und eine zweckmäßige, auf Selbstverwaltung beruhende Versicherungsgesetzgebung sind ebenso im Interesse der Arbeiter, wie der Produktion zu fordern. Die Sozialpolitik muß danach streben, jedem Staatsangehörigen ein Existenzminimum zu sichern. [] Das zweckmäßigste Mittel zur Forderung der Produktion ist der Freihandel. Die Gewerbefreiheit ist zu verteidigen gegenüber den Versuchen, technische Fortschritte im Interesse einer angeblichen Mittelstandspolitik hintan zu halten oder durch Ringbildungen Privatmonopols zum Schaden der Allgemeinheit zu schaffen. Ueberall wo der Privatbetrieb den Interessen der Allgemeinheit zuwiderläuft, hat Verstaatlichung oder Kommunalisiernung zu erfolgen. Durch Bodenreform ist dafür zu sorgen, daß das privats Recht am Grundeigentum hinter den höheren Interessen der Allgemeinheit zurücktritt. [] § 11. [] Die auswärtige Politik des Reiches hat dem Frieden und der Kulturentwicklung zu dienen. Im Wege internationaler Vereinbarungen ist die allmähliche Minderung der Rüstungen zu fordern. Angriffskriege dürfen nur mit Zustimmung des Reichstags beschlossen werden. Internationale Streitfragen sollen durch Schiedsgerichte beigelegt werden. [] wir fragen: [] Wo erklärt sich der neue Freisinn für das Selbstbestimmungsrecht des Volkes, für das parlamentarische Regiment? [] Wo bleibt in seinem Programm das allgemeine, gleichs, an keinen Zensus gebundene Wahlrecht für die Gemeinden? [] Wo spricht er sich für die Gleichberechtigung der Frauen aus? [] Wo ist die alte liberale Forderung der Trennung von Staat und Kirche hingekommen? [] Wo steht etwas von der gemeinsamen Grundlage der Volksbildung durch den zwangsweisen Volksschulbssuch aller Kinder in den ersten Jahren? [] Wo findet sich eine klare Erklärung zum Freihandel, eine grundsätzliche Verwerfung aller Zölle auf Lebensmittel? [] Wo tritt er die Ausdehnung des Koalitionsrechts auch auf die Landarbeiter ein, für die ausdrücklich nur eine "reichsgesetzliche Regelung" ihrer Rechtsverhältnisse gefordert wird? [] Wo zeigt sich der Freisinn gewillt, den Bodenwucher zu bekämpfen, wo gewillt, kapitalistischen Ausbeutegelüsten durch die Verstaatlicheung von Betrieben einen Damm entgegenzusetzen? [] Wo - mit einem Wort - ist in diesem Freisinnsprogramm der feste große Wille lebendig, dem Volke wirklich zu geben,was es verlangen muß, damit seine Kinder mit Stolz und Freude im Lande der Väter leben und arbeiten? [] Die Antwort [] jedes wahrhaft fortschrittlich, wahrhaft freiheitlich denkenden Mannes und jeder Frau wird sein: Nicht unter den Fahnen des neuen Freisinns, unter dem Banner der bürgerlichen Demokratie ist uns der politische Kampf eine Lust, wird uns der Sieg wahrer schönster Gewinn sein! [] Beitritts-Erklärungen bitten wir as das Zentral-Bureau der Demokratischen Vereinigung, Berlin-Schöneberg, Kolonnenstaße 54 Ir., zu richten. Die Höhe des Mitgliedbeitrages wird der Selbsteinschätzung überlassen: jedoch beträgt der Mindestbeitrag Mk. 3. - jährlich. [] die Mitglieder an den Orten, indenen noch keine Ortsgruppe der "D.D." besteht, werden einstweilen als Einzelmitglieder bei der Zentrale geführt.
Published:ca. 1909